Die Mehrheit hat gesprochen; die Delegierten auf dem Bundesparteitag wollen die Vermögensteuer zurück. Die Vermögensteuer, die seit 1996 nicht mehr erhoben wird, weil die Art ihrer Erhebung (ausdrücklich nicht die Tatsache, dass sie erhoben wurde) vom Bundesverfassungsgericht für als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar angesehen wurde, soll nach dem Willen der SPD-Mehrheit reformiert und wieder angewandt werden. Ich möchte die Gründe darlegen, weshalb ich eine Wiedereinführung der Vermögensteuer für nicht zielführend halte. Zwei Aspekte möchte ich berücksichtigen, den fiskalischen und den politischen.


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