Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wurde im November 1950 gegründet und untersteht dem Bundesinnenministerium mit dem Bundesinnenminister als oberstem Dienstherren. Nachdem das Grundgesetz, unsere bundesdeutsche Verfassung, erst knapp 1,5 Jahre zuvor, im Mai 1949 in Kraft getreten ist, brauchte man eine Organisation, die, damals noch im Auftrag der US-Army, u.a. die KPD überwachte. Bis 1955 unterstand das BfV noch der Aufsicht der Alliierten, ab 1955 fungierte es als autonome Behörde unter den Weisungen des Innenministeriums. Neben einem Bundesamt existieren deutschlandweit 16 weitgehend unabhängig voneinander ermittelnde Landesämter für Verfassungsschutz. Nach den grausamen Erfahrungen aus dem Dritten Reich agierte der Verfassungsschutz unter dem Trennungsgebot bewusst als ausschließlicher Nachrichtendienst ohne jegliche polizeiliche Exekutivbefugnisse. Einen grausamen Polizeidienst wie die Gestapo sollte es nie wieder geben, der Verfassungsschutz sollte sich auf die Beschaffung von...


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