Wahlkampf als Begriff trägt in sich zwei verschiedene Bedeutungen: einmal die „Wahl”, welche prinzipiell automatisch mit Freiheit und Selbstbestimmung einhergeht und dem Zwang als Gegensatz zuzuordnen ist, wohingegen der zweite Wortteil „Kampf” eher mit Zwang verbunden wird. Dieser Bedeutungsunterschied schwingt immer mit, wenn vom Wahlkampf die Rede ist: es ist ein Kampf mit Worten, nicht mit Schwert und Faust, ein Kampf, der ein freiheitliches Recht, das Wahlrecht, beeinflussen möchte, nämlich in die eine oder andere Richtung. Der Wahlkämpfer, so die Wahrnehmung, übt also Zwang aus, durch den Versuch der Beeinflussung.
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