Nach wie vor muss das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag geändert werden. Ein kurze Zusammenfassung des Status Quo: der Bundestag besteht regulär aus 598 Mandaten, 299 werden über die Wahlkreise direkt gewählt, 299 über Landeslisten der Parteien. Durch unterschiedliche Stimmverteilung bei Erst– und Zweitstimme gibt es sogenannte Überhangmandate, der Bundestag wächst also. Das aktuelle Wahlrecht wurde vom Bundesverfassungsgericht für teilweise ungültig erklärt. Die Parlamentarischen Geschäftsführer der Parteien handeln vermutlich hinter den Kulissen eine Wahlrechtsreform des kleinsten gemeinsamen Nenners auf, aber man darf ja rumspinnen. Also, hier mein modifizierter Vorschlag: Zuerst die Ziele: Der Bundestag soll von der Größe her ungefähr gleich bleiben. (Arbeitsparlament!) Das Wahlkreis-System soll beibehalten werden. Kleine Parteien sollen nicht über Gebühr benachteiligt werden. Außenseiter sollen eine gewisse Chance haben. Die Maßnahmen: Die Landeslisten der Parteien werden abgeschafft. Die...


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