Heute schon den Spam-Ordner aufmerksam durchgelesen? Dann aber schnell, denn es könnte eine gültige Abmahnung darin stecken! Gemäß Urteil des Landgerichts Hamburg gilt: Das Risiko, dass eine abgesandte Email die Antragsgegnerin nicht erreicht, hat die Antragsgegnerin zu tragen. Mehr dazu berichtete u.a. golem.de gestern. Warum dieses Urteil vom 7. Juli 2009 nun ausgerechnet jetzt durch die Medien geistert, bleibt allerdings ein Rätsel. Dennoch gibt es Anlass zu der Frage, wie viele Internetausdrucker die deutschen Gerichte bevölkern, in Hamburg und anderswo. Weitere Belege für die Zwei-Welten-Theorie in Bezug auf Jura und IT findet man übrigens in der Sammlung Juristen erklären das Internet.


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