Der Freistaat Bayern und der Länderfinanzausgleich

Berlins regie­render Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) fragt gerade bei Facebook:

„Bayern will gegen den Länderfinanzausgleich klagen. Bund und Länder haben den Finanzausgleich bis 2019 beschlossen. Auch Bayern hat damals zuge­stimmt. Im Grundgesetz steht, dass ‚der Grundsatz des ange­mes­senen Ausgleichs der unter­schied­li­chen Finanzkraft der Länder zu berück­sich­tigen sei’. Wie sehen Sie/ wie seht Ihr das?”

Bayern kriti­siert vor allem, dass die Empfängerländer nicht das mit dem Geld machen, was sich Bayern vorstellt. Horst Seehofer (CSU) fordert zum Beispiel die Einführung von verschie­denen Bildungsgebühren und beklagt den angeb­lich mangelnden Ansporn zur wirt­schaft­li­chen Verbesserung der Empfängerländer.

Im Grundgesetz Artikel 107 (2) steht die von Klaus Wowereit zitierte Stelle, die den Länderfinanzausgleich prin­zi­piell regelt. Da stehen auch noch einige andere Dinge dazu. Es steht aber nichts davon, dass die Geberländer irgend­einen Einfluss auf die Politik der Empfänger haben sollen. Wenn Bundesländer meinen, dass Studiengebühren nach­teilig sind, müssen sie keine einführen, nur weil Bayern das für richtig hält. Das Geld aus dem Länderfinanzausgleich steht ihnen trotzdem zu.

Der Grund für den Länderfinanzausgleich ist, dass Bayern davon profi­tiert, dass die Firmen, die Bayern stark machen, in Bayern und nicht in Schleswig-Holstein sind. Außerdem ist Bayern als lang­jäh­riges Empfängerland ein hervor­ra­gendes Beispiel dafür, dass die Motivation zur Verbesserung der Finanzen nicht vom Länderfinanzausgleich abhängen muss.

Die Klage ist durch­schau­bares Wahlkampftheater: Für Menschen in Bayern klingt die Aussicht, mehr Geld im Land zu halten verlo­ckend. Und da das Urteil nicht vor der Wahl erwartet wird, kann Horst Seehofer damit nicht verlieren. Entsprechend nehmen die meisten Deutschen die Aktion nicht ernst — aber es reicht natür­lich, wenn es die Bayern glauben.

Über Steffen Voß

Steffen Voß bloggt meistens unter kaffeeringe.de und twittert als kaffeeringe. Manchmal bloggt er auch beim landesblog.de Sein Motto ist: "Mach es selbst, oder wunder Dich nicht, wenn es nicht passiert."

4 Kommentare zu “Der Freistaat Bayern und der Länderfinanzausgleich

  1. Nun, den Bayern bleibt ja immer noch Plan B:
    Wohltaten auf Pump finan­zieren und bei den Finanzämtern sparen.

    Warum Geld zum Steuereintreiben ausgeben, wenn es dann eh an die anderen geht.

    • verständ­lich, aber sollte dann nicht die Lösung sein den Gemeinden und Ländern mehr Steuerhoheit zu erlauben und dem Bund zu verbieten per Gesetz den Ländern und Gemeinden Aufgaben aufzu­drü­cken, die sie nicht finan­zieren können ?

  2. Wowereit erzählt Stuß.

    Es geht den Geberländer natür­lich NICHT darum den Empfängern die Verwendung der Gelder vorzu­schreiben. Aber zu Recht beklagen sich die Geber darüber, daß sich die Empfänger Sachen finan­zieren, die sich die Geber nicht leisten können.

    Denn der Knackpunkt beim GEGENWäRTIGEN Finanzausgleich ist, daß er er massiv überkom­pen­siert. D.h. die Unterschiede werden nicht teil­weise ausge­gli­chen, sondern ins Gegenteil verkehrt: Nach „Ausgleich” haben die Empfängerländer mehr Geld pro Kopf zur Verfügung als die Geber. Das ist natür­lich krass unge­recht und auch unsinnig — unter diesen Umständen gibt es keine Motivation mehr, daß ein Land besser wird.

    Und genau das war früher nicht der Fall. Als z. B. Bayern noch Empfängerland war, waren die Zahlungsströme viel geringer und sie dienten auch nur einem sinn­vollen und maßvollem Ausgleich. Der Finanzausgleich folgt nicht mehr den früher üblichen Regeln.