Berlins regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) fragt gerade bei Facebook:
„Bayern will gegen den Länderfinanzausgleich klagen. Bund und Länder haben den Finanzausgleich bis 2019 beschlossen. Auch Bayern hat damals zugestimmt. Im Grundgesetz steht, dass ‚der Grundsatz des angemessenen Ausgleichs der unterschiedlichen Finanzkraft der Länder zu berücksichtigen sei’. Wie sehen Sie/ wie seht Ihr das?”
Bayern kritisiert vor allem, dass die Empfängerländer nicht das mit dem Geld machen, was sich Bayern vorstellt. Horst Seehofer (CSU) fordert zum Beispiel die Einführung von verschiedenen Bildungsgebühren und beklagt den angeblich mangelnden Ansporn zur wirtschaftlichen Verbesserung der Empfängerländer.
Im Grundgesetz Artikel 107 (2) steht die von Klaus Wowereit zitierte Stelle, die den Länderfinanzausgleich prinzipiell regelt. Da stehen auch noch einige andere Dinge dazu. Es steht aber nichts davon, dass die Geberländer irgendeinen Einfluss auf die Politik der Empfänger haben sollen. Wenn Bundesländer meinen, dass Studiengebühren nachteilig sind, müssen sie keine einführen, nur weil Bayern das für richtig hält. Das Geld aus dem Länderfinanzausgleich steht ihnen trotzdem zu.
Der Grund für den Länderfinanzausgleich ist, dass Bayern davon profitiert, dass die Firmen, die Bayern stark machen, in Bayern und nicht in Schleswig-Holstein sind. Außerdem ist Bayern als langjähriges Empfängerland ein hervorragendes Beispiel dafür, dass die Motivation zur Verbesserung der Finanzen nicht vom Länderfinanzausgleich abhängen muss.
Die Klage ist durchschaubares Wahlkampftheater: Für Menschen in Bayern klingt die Aussicht, mehr Geld im Land zu halten verlockend. Und da das Urteil nicht vor der Wahl erwartet wird, kann Horst Seehofer damit nicht verlieren. Entsprechend nehmen die meisten Deutschen die Aktion nicht ernst — aber es reicht natürlich, wenn es die Bayern glauben.
Nun, den Bayern bleibt ja immer noch Plan B:
Wohltaten auf Pump finanzieren und bei den Finanzämtern sparen.
Warum Geld zum Steuereintreiben ausgeben, wenn es dann eh an die anderen geht.
ich sehe das so:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=13890
ist das nicht verständlich erklärt?
verständlich, aber sollte dann nicht die Lösung sein den Gemeinden und Ländern mehr Steuerhoheit zu erlauben und dem Bund zu verbieten per Gesetz den Ländern und Gemeinden Aufgaben aufzudrücken, die sie nicht finanzieren können ?
Wowereit erzählt Stuß.
Es geht den Geberländer natürlich NICHT darum den Empfängern die Verwendung der Gelder vorzuschreiben. Aber zu Recht beklagen sich die Geber darüber, daß sich die Empfänger Sachen finanzieren, die sich die Geber nicht leisten können.
Denn der Knackpunkt beim GEGENWäRTIGEN Finanzausgleich ist, daß er er massiv überkompensiert. D.h. die Unterschiede werden nicht teilweise ausgeglichen, sondern ins Gegenteil verkehrt: Nach „Ausgleich” haben die Empfängerländer mehr Geld pro Kopf zur Verfügung als die Geber. Das ist natürlich krass ungerecht und auch unsinnig — unter diesen Umständen gibt es keine Motivation mehr, daß ein Land besser wird.
Und genau das war früher nicht der Fall. Als z. B. Bayern noch Empfängerland war, waren die Zahlungsströme viel geringer und sie dienten auch nur einem sinnvollen und maßvollem Ausgleich. Der Finanzausgleich folgt nicht mehr den früher üblichen Regeln.