Der Arbeitskreis Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion hat sich in der großen Urheberrechtsdebatte ebenfalls zu Wort gemeldet. Ich bilde den Beitrag hier im Volltext ab, meine Kommentare habe ich direkt jeweils dahinter in eckigen Klammern geschrieben.
Der Streit um das Urheberrecht hat sich zu einem der zentralen Konflikte der digitalen Gesellschaft entwickelt. Unterschiedliche Interessen von Urhebern, Verwertern, Nutzern und Konsumenten stehen sich häufig scheinbar unversöhnlich gegenüber. Keine Partei oder politische Gruppierung hat bisher eine Antwort auf diesen Konflikt entwickelt, die über Schlagworte und vermeintlich einfache Lösungen hinaus geht.
Die SPD-Bundestagsfraktion möchte mit ihrem Thesenpapier für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht eine ehrliche Debatte über die Zukunft des Urheberrechts führen. Wir setzen uns für eine Modernisierung des Urheberrechts in der digitalen Gesellschaft ein, das Kreative und Urheber stärkt und das Recht mit neuen digitalen Nutzungspraktiken in Einklang bringt. Unser Ziel ist es, einen fairen und gerechten Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern sicherzustellen. Wir wollen sie bei der legitimen Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen – sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Die Weiterentwicklung des Urheberrechts kann nur im Dialog und nicht gegeneinander gelingen.
- Die SPD steht für ein modernes Urheberrecht, das den Anforderungen der digitalen Welt Rechnung trägt. Auch im Zeitalter des Internet benötigt geistiges Eigentum angemessenen Schutz – national und international. Die gesellschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Veränderungen durch das Internet verstehen wir zugleich als Chance, kulturelle Teilhabe und Vermittlung, Demokratie, aber auch Vermarktung und Verbreitung kultureller Angebote zu verbessern. Kreativität und Ideen sind wesentliche Voraussetzungen einer lebendigen Kultur– und Kreativwirtschaft, die ein Motor für Innovationen in Deutschland ist. Wir wollen, dass Autoren, Künstler, Kulturschaffende in Film-, Musik-, Buch– und anderen Branchen ihre kreative und künstlerische Arbeit auch künftig im Internet vermarkten können.
- Für ein funktionsfähiges Urheberrecht ist es unerlässlich, eine Balance zwischen den beteiligten Akteuren herzustellen. Sie muss darauf ausgerichtet bleiben, einen gerechten Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern zu schaffen, um so die Legitimationskrise des Urheberrechts zu stoppen. Darüber hinaus müssen auch die Verteilungsfragen innerhalb der Kreativwirtschaft thematisiert werden.
- Das Einkommen des Urhebers aus der kommerziellen Verwertung seiner Werke muss fair und angemessen sein. Die SPD tritt dafür ein, den Urheber im Verhältnis zum Verwerter zu stärken. Das seit 10 Jahren geltende Urhebervertragsrecht soll die strukturell schwächere Position des Urhebers in den Vergütungsverhandlungen mit dem Verwerter ausgleichen. Damit das in der Praxis gelingt, müssen die im Gesetz vorgesehenen Konfliktlösungsmechanismen wirksamer gestaltet und um effektive Kontroll– und Sanktionsinstrumente ergänzt werden. [Kommentar: Die UrheberInnen zu stärken ist die richtige Herangehensweise. Diese Position vertritt auch der Beirat Netzpolitik der SPD Baden-Württemberg.]
- Das Internet hat die Möglichkeit der Teilhabe am kulturellen Leben vereinfacht, aber auch die Verletzung von Urheberrechten erleichtert. Nutzer können frei und ungehindert auf geschützte Inhalte im Internet zugreifen – legal und illegal. Dies erfordert gleichermaßen Maßnahmen zur Aufklärung und die Vermittlung von Akzeptanz für den Wert geistigen Eigentums sowie effektive Maßnahmen zu dessen Schutz. Zugleich müssen Modelle entwickelt werden, die einfach und nutzerfreundlich eine legale Nutzung geschützter Inhalte ermöglichen und auch den Nutzern Rechtssicherheit bieten. Die Entwicklung legaler kommerzieller Geschäftsmodelle sollte daher unterstützt und vorangetrieben werden. Bestehende attraktive Geschäftsmodelle sind zugleich ein Beleg dafür, dass die Nutzer bereit sind, für derartige Angebote zu zahlen. Auch Modelle der freiwilligen Lizensierung, wie sie beispielsweise die Organisation Creative Commons (CC) in ihren Lizenzvertragsmustern vorschlägt, können eine nutzerfreundliche Möglichkeit unbürokratischer Rechteeinräumung darstellen und sollten gefördert werden. [Kommentar: Gut, dass hier der unsägliche Begriff der „Kostenloskultur” nicht auftaucht. Denn Simfy, Napster, iTunes etc. existieren.]
- Eine allgemeine, pauschale Kulturflatrate ist als Modell, Urhebern eine Vergütung aus der nichtkommerziellen Weitergabe und Vervielfältigung von digitalen, urheberrechtlich geschützten Werken zu gewähren, keine geeignete Lösung. Denn eine solche Zwangsabgabe würde zu einer erheblichen Belastung auch derjenigen führen, die das Internet nur in geringem Umfang nutzen. Sie ist im Übrigen mit einer Legalisierung der massenhaften unerlaubten nichtkommerziellen Nutzung digitaler Werke verbunden und entzieht dem Urheber damit die Befugnis, über die Nutzung seines Werkes selbst zu entscheiden. Schwierig ist es auch, eine gerechte Verteilung des Aufkommens an die Künstler, die sich an den Downloadzahlen orientieren müsste, zu gewährleisten. Demgegenüber begrüßt die SPD Modelle, die sich auf die Lizensierung von Musik beziehen. Wir können uns solche Modelle auch für andere digitale Inhalte vorstellen. [Kommentar: Es ist sehr sinnvoll, die Kulturflatrate abzulehnen. Noch vor drei Jahren wäre das ein mögliches Modell gewesen, da es keine Marktlösungen gab, die Situation ist aber heute grundlegend anders. Deshalb besteht kein Anlass, eine weitere Megabehörde zu schaffen.]
- Das System der kollektiven Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften ist ein wichtiges Element zur Sicherung der kulturellen Vielfalt und ist auch im europäischen Kontext weiterzuentwickeln. Das bedeutet aber zugleich, dass die Verwertungsgesellschaften ihren Verpflichtungen zur Transparenz und zur Erfüllung sozialer und kultureller Zwecke besser als bisher nachkommen sowie die Kreativen gerecht am Erlös beteiligen. [Kommentar: Mehr Transparenz kann nicht schaden.]
- Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums müssen verhältnismäßig sein. Sie dürfen die Bürgerinnen und Bürger nicht in ihren Grundrechten, insbesondere nicht im Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Fernmeldegeheimnis unverhältnismäßig beschränken. Eine flächendeckende Inhaltefilterung des Datenstroms oder eine Sperrung des Internetzugangs lehnen wir ebenso ab wie die Einführung eines Warnhinweismodells. Die SPD spricht sich gegen jede Form eines staatlichen two– oder three-strikes-Modells und gegen eine rein private Rechtsdurchsetzung bei Urheberrechtsverletzungen aus. [Kommentar: Eine sehr wichtige These. Die durfte nicht fehlen. Denn Internet muss Grundrecht sein.]
- Um dem Akzeptanzverlust des Urheberrechts entgegenzutreten, muss die Rechtsdurchsetzung effektiv, aber verhältnismäßig sein. Geringfügige Rechtsverletzungen oder die Inanspruchnahme von Anschlussinhabern als Störer für das rechtswidrige Verhalten Dritter dürfen private Internetnutzer nicht an den Rand des finanziellen Ruins treiben. Abmahnungen, deren eigentliches Ziel nicht mehr die an sich legitime Rechtsverfolgung, sondern eher ein lukratives Geschäftsmodell für eine kleine Gruppe von Anwälten ist, müssen eingeschränkt werden. Dem Abmahnmissbrauch muss Einhalt geboten werden. Die SPD tritt deshalb für eine effektive Begrenzung des Streitwerts bei einmaligen, geringfügigen Urheberrechtsverstößen ein. [Kommentar: Das Abmahnunwesen ist in der Tat eine Plage und muss zurückgedrängt werden. Das würde viel Dampf aus dem Kessel nehmen.]
- Die Erfahrungen mit den Sharehostern kino.to und megaupload.com zeigen, dass Plattformbetreiber, deren Geschäftsmodelle auf die massenhafte Verletzung geistigen Eigentums ausgerichtet sind, schon heute wirksam bekämpft werden können. Dennoch müssen die Regelungen zur Verantwortlichkeit von Hostprovidern überprüft und insoweit neu justiert werden, als es Rechteinhabern schneller als bisher und auch auf internationaler Ebene möglich sein muss, urheberrechtsverletzende Inhalte in einem geordneten und rechtsstaatlichen Verfahren von den Seiten eines Internetanbieters entfernen zu lassen. Außerdem muss sichergestellt sein, dass auf Seiten mit eindeutig urheberrechtsverletzenden Inhalten legal keine Werbeeinnahmen generiert werden dürfen.
- Presseverleger sollen die unautorisierte Verwendung ihrer Presseerzeugnisse durch Dritte (z.B. News-Aggregatoren, Harvester) effizient verfolgen können. Ob es hierfür gesetzlicher Änderungen bedarf, ist zu prüfen. Von einer besseren Durchsetzung der Rechte für journalistische Inhalte könnten nicht zuletzt auch die Urheber profitieren. Die Einführung eines eigenen Leistungsschutzrechts in der derzeit diskutierten Form ist dazu aber nicht erforderlich. Denn freier Informationsfluss und die Funktionsfähigkeit von Suchmaschinen (oder Blogs und sozialen Netzwerken) ermöglichen erst das Auffinden von Informationen im Internet. Wir wollen nicht, dass dies durch den Schutz von Wortbeiträgen – unabhängig von ihrer Schöpfungshöhe – beeinträchtigt wird. [Kommentar: Die Ablehnung des Leistungsschutzrechts ist keine Selbstverständlichkeit in der SPD, vor einem guten Jahr gab es da ganz andere Stimmen. Die Netzpolitiker haben hier offensichtlich hervorragende Überzeugungsarbeit geleistet. Respekt!]
- Die SPD steht für ein wissenschafts– und bildungsfreundliches Urheberrecht. Dafür müssen die Rahmenbedingungen angepasst werden. Wir brauchen ein Zweitverwertungsrecht für wissenschaftliche Autoren, die ihre Beiträge neben der Verlagspublikation z.B. auf den Seiten der Hochschule zugänglich machen wollen. Wir treten außerdem für eine Überprüfung der Bildungs– und Wissenschaftsschranken ein. Insbesondere die Intranetnutzung in Schulen und Hochschulen muss dauerhaft auf eine rechtssichere Grundlage gestellt und die Schrankenbestimmung für die öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung entfristet werden. [Kommentar: Ein klares Bekenntnis zu Open Access wäre an dieser Stelle sehr schön gewesen. Luft nach oben ist also noch.]
- Die Digitalisierung von kulturellen Werken ist ein Baustein für den Erhalt und das Zugänglichmachen des kulturellen und wissenschaftlichen Erbes. Rechtsunsicherheit bei der Digitalisierung entsteht jedoch dann, wenn der Urheber bzw. seine Erben oder der Rechteinhaber nicht mehr auffindbar sind. Hat eine sorgfältige Suche nach dem Rechteinhaber ergeben, dass dieser nicht feststellbar ist, soll gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung die Lizensierung durch Verwertungsgesellschaften ermöglicht werden. Auf diese Weise können verwaiste oder vergriffene Bücher online zugänglich erhalten werden, die sonst aus dem kulturellen Bewusstsein zu verschwinden drohen. [Kommentar: Hier fehlen mir klare Fristen. Die Passage ist zu schwammig. Da muss noch einmal nachgefasst werden. So ist das zu vage.]
Mitglieder des Arbeitskreises Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion unter der Leitung von Burkhard Lischka MdB (rechtspolitischer Sprecher) sind: Christine Lambrecht MdB (stellvertretende Fraktionsvorsitzende), Brigitte Zypries MdB (Justiziarin und stv. Sprecherin der Arbeitsgruppe Kultur und Medien), Sonja Steffen MdB (Berichterstatterin Urheberrecht im Petitionsausschuss), Marianne Schieder MdB, Siegmund Ehrmann MdB (Sprecher der Arbeitsgruppe Kultur und Medien), Martin Dörmann MdB (medienpolitischer Sprecher), Lars Klingbeil MdB (netzpolitischer Sprecher), René Röspel MdB (Berichterstatter Urheberrecht im Ausschuss für Bildung und Forschung), Johannes Kahrs MdB (Vorsitzender der Projektgruppe Urheberrecht in der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“)
Zusammenfassend: Alles in allem ist das ein richtig gutes Papier, das sich sehr wohltuend von den schrillen Tönen der diversen DebattenteilnehmerInnen abhebt. Damit können wir sehr gut arbeiten. Danke für die gute Arbeit!
Die Meldung des Bundesverbands der Musikindustrie zeigt, dass die SPD den Ton gut getroffen hat:
http://www.musikmarkt.de/Aktuell/News/SPD-lehnt-Kulturflatrate-ab-BVMI-zeigt-sich-erfreut
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