Zwölf Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht

Der Arbeitskreis Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion hat sich in der großen Urheberrechtsdebatte eben­falls zu Wort gemeldet. Ich bilde den Beitrag hier im Volltext ab, meine Kommentare habe ich direkt jeweils dahinter in eckigen Klammern geschrieben.

Der Streit um das Urheberrecht hat sich zu einem der zentralen Konflikte der digi­talen Gesellschaft entwi­ckelt. Unterschiedliche Interessen von Urhebern, Verwertern, Nutzern und Konsumenten stehen sich häufig scheinbar unver­söhn­lich gegen­über. Keine Partei oder poli­ti­sche Gruppierung hat bisher eine Antwort auf diesen Konflikt entwi­ckelt, die über Schlagworte und vermeint­lich einfache Lösungen hinaus geht.

Die SPD-Bundestagsfraktion möchte mit ihrem Thesenpapier für ein faires und zeit­ge­mäßes Urheberrecht eine ehrliche Debatte über die Zukunft des Urheberrechts führen. Wir setzen uns für eine Modernisierung des Urheberrechts in der digi­talen Gesellschaft ein, das Kreative und Urheber stärkt und das Recht mit neuen digi­talen Nutzungspraktiken in Einklang bringt. Unser Ziel ist es, einen fairen und gerechten Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern sicher­zu­stellen. Wir wollen sie bei der legi­timen Durchsetzung ihrer Rechte unter­stützen – sowohl auf natio­naler als auch auf inter­na­tio­naler Ebene. Die Weiterentwicklung des Urheberrechts kann nur im Dialog und nicht gegen­ein­ander gelingen.

  1. Die SPD steht für ein modernes Urheberrecht, das den Anforderungen der digi­talen Welt Rechnung trägt. Auch im Zeitalter des Internet benö­tigt geis­tiges Eigen­tum ange­mes­senen Schutz – national und inter­na­tional. Die gesell­schaft­li­chen, tech­no­lo­gi­schen und wirt­schaft­li­chen Ver­änderungen durch das Internet verstehen wir zugleich als Chance, kultu­relle Teilhabe und Vermittlung, Demokratie, aber auch Vermarktung und Verbreitung kultu­reller Angebote zu verbes­sern. Kreativität und Ideen sind wesent­liche Voraussetzungen einer leben­digen Kultur– und Kreativwirtschaft, die ein Motor für Innovationen in Deutschland ist. Wir wollen, dass Autoren, Künstler, Kulturschaffende in Film-, Musik-, Buch– und anderen Branchen ihre krea­tive und künst­le­ri­sche Arbeit auch künftig im Internet vermarkten können.
  2. Für ein funk­ti­ons­fä­higes Urheberrecht ist es uner­läss­lich, eine Balance zwischen den beteilig­ten Akteuren herzu­stellen. Sie muss darauf ausge­richtet bleiben, einen gerechten Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern zu schaffen, um so die Legitimationskrise des Urheberrechts zu stoppen. Darüber hinaus müssen auch die Verteilungsfragen inner­halb der Kreativwirtschaft thema­ti­siert werden.
  3. Das Einkommen des Urhebers aus der kommer­zi­ellen Verwertung seiner Werke muss fair und ange­messen sein. Die SPD tritt dafür ein, den Urheber im Verhältnis zum Verwer­ter zu stärken. Das seit 10 Jahren geltende Urhebervertragsrecht soll die struk­tu­rell schwäche­re Position des Urhebers in den Vergütungsverhandlungen mit dem Verwerter ausglei­chen. Damit das in der Praxis gelingt, müssen die im Gesetz vorge­se­henen Konfliktlösungsmecha­nismen wirk­samer gestaltet und um effek­tive Kontroll– und Sanktionsinstrumente ergänzt werden. [Kommentar: Die UrheberInnen zu stärken ist die rich­tige Herangehensweise. Diese Position vertritt auch der Beirat Netzpolitik der SPD Baden-Württemberg.]
  4. Das Internet hat die Möglichkeit der Teilhabe am kultu­rellen Leben verein­facht, aber auch die Verletzung von Urheberrechten erleich­tert. Nutzer können frei und unge­hin­dert auf geschützte Inhalte im Internet zugreifen – legal und illegal. Dies erfor­dert glei­cher­maßen Maßnahmen zur Aufklärung und die Vermittlung von Akzeptanz für den Wert geis­tigen Eigentums sowie effek­tive Maßnahmen zu dessen Schutz. Zugleich müssen Modelle entwi­ckelt werden, die einfach und nutzer­freund­lich eine legale Nutzung geschützter Inhalte ermög­li­chen und auch den Nutzern Rechtssicherheit bieten. Die Entwicklung legaler kommer­zi­eller Geschäftsmodelle sollte da­her unter­stützt und voran­ge­trieben werden. Bestehende attrak­tive Geschäftsmodelle sind zugleich ein Beleg dafür, dass die Nutzer bereit sind, für derar­tige Angebote zu zahlen. Auch Modelle der frei­wil­ligen Lizensierung, wie sie beispiels­weise die Organisation Creative Commons (CC) in ihren Lizenzvertragsmustern vorschlägt, können eine nutzer­freund­liche Möglichkeit unbü­ro­kra­ti­scher Rechteeinräumung darstellen und sollten geför­dert werden. [Kommentar: Gut, dass hier der unsäg­liche Begriff der „Kostenloskultur” nicht auftaucht. Denn Simfy, Napster, iTunes etc. existieren.]
  5. Eine allge­meine, pauschale Kulturflatrate ist als Modell, Urhebern eine Vergütung aus der nicht­kom­mer­zi­ellen Weitergabe und Verviel­fältigung von digi­talen, urhe­ber­recht­lich geschützten Werken zu gewähren, keine geeig­nete Lösung. Denn eine solche Zwangsabgabe würde zu einer erheb­li­chen Belastung auch derje­nigen führen, die das Internet nur in gerin­gem Umfang nutzen. Sie ist im Übrigen mit einer Legalisierung der massen­haften unerlaub­ten nicht­kom­mer­zi­ellen Nutzung digi­taler Werke verbunden und entzieht dem Urheber damit die Befugnis, über die Nutzung seines Werkes selbst zu entscheiden. Schwierig ist es auch, eine gerechte Verteilung des Aufkommens an die Künstler, die sich an den Downloadzahlen orien­tieren müsste, zu gewähr­leisten. Demgegenüber begrüßt die SPD Modelle, die sich auf die Lizensierung von Musik beziehen. Wir können uns solche Modelle auch für andere digi­tale Inhalte vorstellen. [Kommentar: Es ist sehr sinn­voll, die Kulturflatrate abzu­lehnen. Noch vor drei Jahren wäre das ein mögli­ches Modell gewesen, da es keine Marktlösungen gab, die Situation ist aber heute grund­le­gend anders. Deshalb besteht kein Anlass, eine weitere Megabehörde zu schaffen.]
  6. Das System der kollek­tiven Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften ist ein wich­tiges Element zur Sicherung der kultu­rellen Vielfalt und ist auch im euro­päi­schen Kontext weiter­zu­ent­wi­ckeln. Das bedeutet aber zugleich, dass  die Verwertungsgesellschaften ihren Verpflichtungen zur Transparenz und zur Erfüllung sozialer und kultu­reller Zwecke besser als bisher nach­kommen sowie die Kreativen gerecht am Erlös betei­ligen. [Kommentar: Mehr Transparenz kann nicht schaden.]
  7. Maßnahmen zum Schutz geis­tigen Eigentums müssen verhält­nis­mäßig sein. Sie dürfen die Bürgerinnen und Bürger nicht in ihren Grundrechten, insbe­son­dere nicht im Recht auf in­formationelle Selbstbestimmung und dem Fernmeldegeheimnis unver­hält­nis­mäßig beschränken. Eine flächende­ckende Inhaltefilterung des Datenstroms oder eine Sperrung des Internetzugangs lehnen wir ebenso ab wie die Einführung eines Warnhinweismodells. Die SPD spricht sich gegen jede Form eines staat­li­chen two– oder three-strikes-Modells und gegen eine rein private Rechtsdurchsetzung bei Urheberrechtsverletzungen aus. [Kommentar: Eine sehr wich­tige These. Die durfte nicht fehlen. Denn Internet muss Grundrecht sein.]
  8. Um dem Akzeptanzverlust des Urheberrechts entge­gen­zu­treten, muss die Rechtsdurchsetzung effektiv, aber verhält­nis­mäßig sein. Geringfügige Rechtsverletzungen oder die Inanspruchnahme von Anschlussinhabern als Störer für das rechts­wid­rige Verhalten Dritter dürfen private Internetnutzer nicht an den Rand des finan­zi­ellen Ruins treiben. Ab­mahnungen, deren eigent­li­ches Ziel nicht mehr die an sich legi­time Rechtsverfolgung, sondern eher ein lukra­tives Geschäftsmodell für eine kleine Gruppe von Anwälten ist, müssen einge­schränkt werden. Dem Abmahnmissbrauch muss Einhalt geboten werden. Die SPD tritt deshalb für eine effek­tive Begrenzung des Streitwerts bei einma­ligen, gering­fü­gigen Urheber­rechtsverstößen ein. [Kommentar: Das Abmahnunwesen ist in der Tat eine Plage und muss zurück­ge­drängt werden. Das würde viel Dampf aus dem Kessel nehmen.]
  9. Die Erfahrungen mit den Sharehostern kino.to und megaupload.com zeigen, dass Plattform­betreiber, deren Geschäftsmodelle auf die massen­hafte Verletzung geis­tigen Eigentums aus­gerichtet sind, schon heute wirksam bekämpft werden können. Dennoch müssen die Regelun­gen zur Verantwortlichkeit von Hostprovidern überprüft und inso­weit neu justiert werden, als es Rechteinhabern schneller als bisher und auch auf inter­na­tio­naler Ebene möglich sein muss, urhe­ber­rechts­ver­let­zende Inhalte in einem geord­neten und rechts­staat­li­chen Verfahren von den Seiten eines Internetanbieters ent­fernen zu lassen. Außerdem muss sicher­ge­stellt sein, dass auf Seiten mit eindeutig urheberrechtsverlet­zenden Inhalten legal keine Werbeeinnahmen gene­riert werden dürfen.
  10. Presseverleger sollen die unauto­ri­sierte Verwendung ihrer Pres­seerzeugnisse durch Dritte (z.B. News-Aggregatoren, Harvester) effi­zient verfolgen können. Ob es hierfür gesetz­li­cher Änderungen bedarf, ist zu prüfen. Von einer besseren Durchsetzung der Rechte für jour­na­lis­ti­sche Inhalte könnten nicht zuletzt auch die Urheber profi­tieren. Die Einführung eines eigenen Leistungsschutzrechts in der der­zeit disku­tierten Form ist dazu aber nicht erfor­der­lich. Denn freier Informationsfluss und die Funktionsfähigkeit von Suchmaschinen (oder Blogs und sozialen Netzwerken) ermög­li­chen erst das Auffinden von Informationen im Internet. Wir wollen nicht, dass dies durch den Schutz von Wortbeiträgen – unab­hängig von ihrer Schöpfungshöhe – beein­träch­tigt wird. [Kommentar: Die Ablehnung des Leistungsschutzrechts ist keine Selbstverständlichkeit in der SPD, vor einem guten Jahr gab es da ganz andere Stimmen. Die Netzpolitiker haben hier offen­sicht­lich hervor­ra­gende Überzeu­gungs­ar­beit geleistet. Respekt!]
  11. Die SPD steht für ein wissen­schafts– und bildungs­freund­li­ches Urheberrecht. Dafür müssen die Rahmenbedingungen ange­passt werden. Wir brau­chen ein Zweitverwertungsrecht für wis­senschaftliche Autoren, die ihre Beiträge neben der Verlagspublikation z.B. auf den Seiten der Hochschule zugäng­lich machen wollen. Wir treten außerdem für eine Überprü­fung der Bildungs– und Wissenschaftsschranken ein. Insbesondere die Intranetnutzung in Schulen und Hochschulen muss dauer­haft auf eine rechts­si­chere Grundlage gestellt und die Schrankenbestimmung für die öffent­liche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung entfristet werden. [Kommentar: Ein klares Bekenntnis zu Open Access wäre an dieser Stelle sehr schön gewesen. Luft nach oben ist also noch.]
  12. Die Digitalisierung von kultu­rellen Werken ist ein Baustein für den Erhalt und das Zugänglichmachen des kultu­rellen und wissen­schaft­li­chen Erbes. Rechtsunsicherheit bei der Digitali­sierung entsteht jedoch dann, wenn der Urheber bzw. seine Erben oder der Rechteinhaber nicht mehr auffindbar sind. Hat eine sorg­fäl­tige Suche nach dem Rechteinhaber er­geben, dass dieser nicht fest­stellbar ist, soll gegen Zahlung einer ange­mes­senen Vergütung die Lizensierung durch Verwertungsgesellschaften ermög­licht werden. Auf diese Weise kön­nen verwaiste oder vergrif­fene Bücher online zugäng­lich erhalten werden, die sonst aus dem kultu­rellen Bewusstsein zu verschwinden drohen. [Kommentar: Hier fehlen mir klare Fristen. Die Passage ist zu schwammig. Da muss noch einmal nach­ge­fasst werden. So ist das zu vage.]

Mitglieder des Arbeitskreises Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion unter der Leitung von Burkhard Lischka MdB (rechts­po­li­ti­scher Sprecher) sind: Christine Lambrecht MdB (stell­ver­tre­tende Fraktionsvorsitzende), Brigitte Zypries MdB (Justiziarin und stv. Sprecherin der Arbeitsgruppe Kultur und Medien), Sonja Steffen MdB (Berichterstatterin Urheberrecht im Petitionsausschuss), Marianne Schieder MdB, Siegmund Ehrmann MdB (Sprecher der Arbeitsgruppe Kultur und Medien), Martin Dörmann MdB (medi­en­po­li­ti­scher Sprecher), Lars Klingbeil MdB (netz­po­li­ti­scher Sprecher), René Röspel MdB (Berichterstatter Urheberrecht im Ausschuss für Bildung und Forschung), Johannes Kahrs MdB (Vorsitzender der Projektgruppe Urheberrecht in der Enquete-Kommission „Internet und digi­tale Gesellschaft“)

Zusammenfassend: Alles in allem ist das ein richtig gutes Papier, das sich sehr wohl­tuend von den schrillen Tönen der diversen DebattenteilnehmerInnen abhebt. Damit können wir sehr gut arbeiten. Danke für die gute Arbeit!

Über Christian Soeder

Christian Soeder schreibt zu netzpolitischen Themen, über die SPD und die Gesellschaft generell. Feminist.

2 Kommentare zu “Zwölf Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht

  1. Die Meldung des Bundesverbands der Musikindustrie zeigt, dass die SPD den Ton gut getroffen hat:

    Der BVMI zeigt sich darüber erfreut. Der Vorstandsvorsitzende Prof. Dieter Gorny kommen­tiert: „Die Debatte um das Urheberrecht ist nicht zuletzt dank der coura­gierten Beteiligung der Kulturschaffenden selbst endlich ins Zentrum der poli­ti­schen Aufmerksamkeit gerückt. Das ist sehr erfreu­lich. Allerdings hat sie auf Seiten der Politik – neben zahl­rei­chen konstruk­tiven Äußerungen – auch untaug­liche Vorschläge wie die Kulturflatrate wieder an die Oberfläche beför­dert. Wir freuen uns sehr, dass die SPD mit ihrem aktu­ellen Thesenpapier nicht nur ein klares Bekenntnis zum Schutz des geis­tigen Eigentums abgibt, sondern auch dem Modell einer Kulturflatrate eine deut­liche Absage erteilt. Gerade am heute statt­fin­denden Tag der kultu­rellen Vielfalt ist das ein wich­tiges Signal. Der Beitrag der SPD ist ein weiterer Schritt zur Abschichtung der oft sehr komplexen Themen rund ums Urheberrecht, zeigt in vielen Bereichen aber immer noch in die falsche Richtung.”

    Doch der BVMI äußert sich auch kritisch – das Urheberrecht würde nicht konse­quent geschützt und es mangele an Durchsetzungsvermögen und Engagement. Florian Drücke, BVMI-Geschäftsführer: „Gerade wenn man sich den unglaub­lich viel­fäl­tigen legalen Musikmarkt im Internet anschaut, wird deut­lich, wie falsch die Ansätze einer pauscha­lierten Vergütung sind bzw. wie wichtig ein klarer Rechtsrahmen ist. Es überrascht uns sehr, dass auf der einen Seite konstruk­tive Ansätze wie das Warnmodell ohne Betrachtung des konkreten deut­schen Diskussionsstandes pauschal abge­lehnt werden, auf der anderen Seite aber die Rechtsdurchsetzung durch zivil­recht­liche Verfahren – dort, wo sie heute möglich ist – prak­tisch unmög­lich gemacht werden soll. Das passt nicht zuein­ander und zeigt die Notwendigkeit, den Dialog zu den Detailfragen weiter zu vertiefen.”

    http://www.musikmarkt.de/Aktuell/News/SPD-lehnt-Kulturflatrate-ab-BVMI-zeigt-sich-erfreut

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