Die aktuellen Meldungen zum sog. „Bundestrojaner” sind schlimm. Besonders erhellend ist der Kommentar von Frank Schirrmacher. Der CCC (Chaos Computer Club) hat sich mit der Entschlüsselung des „Staatstrojaners” erneut große Verdienste um Demokratie und Freiheit erworben, die nicht zu gering geschätzt werden können.
Unabhängig von den sozialen, kulturellen und politischen Implikationen, die sich aus der Sachlage ergeben: auf die Schnelle fällt mir nur ein, für Deutschland zu fordern, ein „erweitertes Verwertungsverbot” gesetzlich festzuschreiben. Denn der Gesetzgeber, das Parlament, wollte diesen „Bundestrojaner” nicht. Es waren die Behörden, der Apparat, der hier wie wild am Rad gedreht hat. Der Apparat ist viel zu gierig. Diese Gier kann man nicht effektiv bekämpfen, denn die Behörden und Dienste arbeiten im Geheimen. Man kann nur dafür sorgen, dass die Gier nach Daten und Wissen keine Früchte trägt. Deshalb muss die sog. „Früchte des vergifteten Baumes”-Doktrin nach US-Vorbild gesetzlich festgeschrieben werden. Nur so kann der Gesetzgeber es erreichen, dass Gerichte die unrechtmäßig erhobenen Daten nicht verwenden dürfen, wodurch der Anreiz für den Apparat, diese Daten zu erheben, dramatisch sinkt.
Die weiteren moralischen, soziologischen und demokratischen Aspekte, die sich aus den neuen Tatsachen und Möglichkeiten ergeben, müssen ebenfalls bearbeitet werden, völlig klar — jetzt brauchen wir aber vor allem eine pragmatische Lösung.
PS: Ich bin kein Jurist.


Das scheint wohl eine sehr SPD-spezifische Krankheit zu sein, dass man urplötzlich unter Amnesie zu leiden scheint, wenn der Dreck aus der eigenen Regierungszeit *endlich* zu Tage kommt und wiederum beweist, dass keine der etablierten Parteien — auch keine SPD — daran interessiert ist, eine bürgernahe und freiheitliche Politik zu machen.
Und was sagt uns das wiederum über den Zustand unserer Demokratie? Eine Farce… Ein riesen Schauspiel… ;) Keiner wird ‚s besser machen und die pragmatischen Lösungen wird die SPD zwar jetzt *heucheln*, aber sobald man selbst wieder Regierungsverantwortung trägt, wird die Grundrechtsschere wieder angesetzt, wie beim Otto-Katalog, als dieser ganze Wahnsinn erst so richtig begann.
Danke für Deinen Kommentar, auch wenn er weder konstruktiv noch sinnstiftend ist. Aber man muss auch mal Dampf ablassen, insofern ist das schon okay.
nun, herr söder, der schwoab hat so unrecht nicht und das ist schon ein bisschen mehr als dampf-ablassen!
es ist sehr traurig, dass man bei diesem theam nicht lange an der oberfläche kratzen muß um auf die spd zu kommen. sie habens übrigens auch schon bemerkt:
http://rotstehtunsgut.de/2011/06/23/leider-wahr/
http://rotstehtunsgut.de/2011/06/22/spd-landesbeirat-netzpolitik-baden-wurttemberg-kritisiert-position-von-landesinnenminister-gall-in-bezug-auf-vorratsdatenspeicherung/
und sie können über die piraten sagen, was sie wollen… die kommen beinahe schon zu spät. in absehbarer zeit wird die splitterpartei fdp weg vom fenster sein und mit ihr das einzige bollwerk gegen diese überwachungswut, frau leutheuser-schnarrenberger. was freiheitliche rechte der bürger betrifft ist diese frau momentan noch unersetzbar!!!
noch was:
„WER FREIHEIT AUFGIBT UM SICHERHEIT ZU GEWINNEN, DER WIRD AM ENDE BEIDES VERLIEREN.„
(benjamin franklin)
der mann oben rechts auf ihrer seite würde diesen satz dick und mehrfach unterstreichen. das brauch ich ihnen nicht zu sagen, das wissen sie!
@ Chrsitian: Verwertungsverbot kann nur in einem Land funktionieren, in dem Grundrechte bedingungslos gelten (und nicht nur nach Deutscher Tradition so lange, bis sie durch entsprechende Gerechtigkeits– und Allgemeinwohl-Gesetze ausser Kraft gesetzt werden).
In Deutschland werden seit Jahrzehnten tagtaeglich Beweise verwertet, die in illegalen Hausdurchsuchungen entdeckt werden, die darueberhinaus auch noch aus voellig anderen Gruenden durchgefuehrt wurden. Art. 13 GG ist also schon mal ein Witz.
Hier geht es um dem Schutzbereich des an sich wesentlich schwaecheren Art. 2 GG, der Definitionsgem. schon durch beliebige Gesetze eingeschraenkt werden kann…
So zieht sich das durch den gesamten Grundrechtskatalog. Das politische Prinzip ist: „Wir verstossen nicht gegen Grundrechte, also koennen wir machen was wir wollen”. Von Leuten die so argumentieren ist sicherlich keine Selbstbeschraenkung i.S.E. Verwertungsverbots zu erwarten. Erschwerend hinzu kommt auch, dass Behoerden, die wissentlich gegen das Grundgesetz verstossen auch keinerlei Sanktionen zu erwarten haben. Jedenfalls ist mir kein einziger Fall bekannt.
Interessante Idee, soll das Verwertungsverbot dann auch für Steuer-CDs gelten?
Hm, ich vermute mal das gestohlene Daten und Bundestrojaner nicht mehr so unbeliebt sind, wenn es um Steuerhinterziehung geht. ;)
Immerhin hat der Staat das Recht einem Alles zu nehmen,da er es besser als man selbst verwenden kann.
Und jedes Bisschen was er uns in seiner Gnade übrig lässt, sind Geschenke für die er sich rechtfertigen muß.
Etwa wenn es Steuergeschenke für Reiche oder Hotels gibt.