Datenschutzfreundliche Voreinstellungen

4. Oktober 2011
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Jau, das finde ich gut:

Datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Von: Gerd Billen (Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.) aus Berlin An: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in Deutschland

Der Deutsche Bundestag möge in den Datenschutzgesetzen regeln, dass die Grundeinstellungen von Produkten und Diensten so zu gestalten sind, dass so wenig personenbezogene Daten wie möglich erhoben oder verarbeitet werden.

Begründung: Technische Systeme werden immer komplexer und Datenverarbeitungen immer unübersichtlicher. Zudem sind die Voreinstellungen vieler Produkte und Dienste nicht datenschutzfreundlich gestaltet. Wer die Kontrolle über seine Daten behalten will, muss erst langwierig nach den richtigen Einstellungen in Sozialen Netzwerken, Browsern oder Smartphones suchen. Viele Menschen verfügen nicht über die Fähigkeiten oder die (zeitlichen) Ressourcen, sich intensiv mit diesen Fragen auseinander zu setzen.

Eine Lösung bietet das Prinzip „Privacy-by-Default“. Demnach müssen alle Produkte und Dienstleistungen bei ihrer Auslieferung oder ihrer ersten Inanspruchnahme datenschutzfreundlich voreingestellt sein. Es werden dann nur so viele Daten erfasst, verarbeitet und weiter gegeben, wie für die Nutzung unbedingt erforderlich. Erst dieses Prinzip schafft eine echte Wahlfreiheit. Denn eine bewusste Wahl kann der Nutzer nur treffen, wenn er über die nötigen Informationen verfügt. Privacy-by-Default gewährleistet einen Schutzraum, aus dem heraus der Nutzer sich zunächst einen Überblick verschaffen und anschließend einzelne Einstellungen bewusst frei geben kann.

Auch erfahrene Nutzer können damit neue Produkte und Dienste entspannter ausprobieren. Sie müssen nicht stets die Sorge im Hinterkopf haben, dass ihre Daten gegen ihren Willen verwendet und verbreitet werden, nur weil sie ein neues Feature verpasst haben. Das Prinzip beinhaltet zudem die automatisierte Löschung von nicht mehr verwendeten User-Accounts. Das erhöht die Datensicherheit, denn nicht erfasste oder bereits gelöschte Daten können nicht gestohlen werden.

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(via)


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