„Aber ich bin völlig anderer Auffassung als Herr Kirchhof. Ich glaube, dass die Leistungsfähigkeit im Steuerrecht eine Rolle spielen muss. Das heißt, dass höhere Einkommen auch mehr zum öffentlichen Wohl oder zur Finanzierung des öffentlichen Wohles beitragen müssen als niedrige Einkommen. Und ich glaube, dass in manchen Teilen das Steuersystem auch einen Lenkungseffekt haben soll, nämlich um soziale Ungleichheiten auszugleichen und das ist nicht die Logik, die Herr Kirchhof verfolgt.” (Peer Steinbrück)

Offenbar hat Steinbrück das Kirchhof-Konzept nicht verstanden. Oder er schwätzt bewußt populistischen Unsinn.
Denn selbstverständlich berücksichtigt das Kirchhof-Konzept die Leistungsfähigkeit und auch nach Kirchhof tragen höhere Einkommen mehr bei als niedrigere.
„auch nach Kirchhof tragen höhere Einkommen mehr bei als niedrigere.”
Klar. Aber weniger als heute.
Vgl. http://www.zeit.de/wirtschaft/2011–07/interview-corneo-reichensteuer/komplettansicht
Vgl. http://www.nachdenkseiten.de/?p=9946
Dann müsste begründet werden, warum das heutige Ausmaß das Richtige ist. Steinbrück sagt aber etwas ganz anderes. Er tut so, als brauche man darüber gar nicht zu diskutieren, weil dieser Modellbestandteil bei Kirchhof komplett fehle.
Wenn es nicht Politik wäre, würde man von Lüge sprechen.
Übrigens schauerlich dieser Finanzwissenschaftler:
Maximale Auspressung der Bürger, und dann schaun mer mal, was wir mit der Knete so alles anstellen. Neben ein paar kleinen anderen „Ungenauigkeiten” auch das interessant:
Also das, was ich von Finanzwissenschaft und Steuerlehre kapiert habe, geht eigentlich alles mehr in Richtung „rechtsformunabhängige Besteuerung”, und haben sich eben wegen der Finanzkrise nicht alle beschwert, dass Chefs nicht in der persönlichen Haftung stehen? Unglaublich, zu welch seltsamen Verrenkungen selbst Menschen mit wissenschaftlichem Anspruch fähig sind, wenn es an das fröhliche Umverteilen geht. Aber als Prof ist man da ja durchaus Partei.
@chrstian:
das Modell ist gut, keine Frage. Von mir aus könnte man die Freibeträge auch etwas höher ansetzen. Und na klar, werden Familien mit Kindern bessergestellt. Fordert das Verfassungsgericht seit Jahren und ist in meinen Augen steuerungspolitisch wirklich sinnvoll.
Bei den Nachdenkseiten sind übrigens die Klassengrenzen geschickt gesetzt. Da fehlt eine der häufigsten Gehaltklassen, 30 TEUR (die ganz klar ebenfalls profitiert) und dann wären die 5 TEUR Schritte ziemlich erhellend. Schon alleine wegen der 8 TEUR Schritte bei Kindern. Auch schuckelig wäre hinter jeder Klasse mal die Prozentzahlen zu sehen die davon betroffen sind … naja Statistiken halt.
Der Zeit Artikel ist dann wieder so schlecht, daß es schon kaum lohnt darüber zu diskutieren. Bei der OECD Grafik fehlt eine Gegenüberstellung (oder Aggregierung) mit den Sozialkosten/Abgaben und Herr Corneo scheint nicht zu begreifen, daß gerade aufgrund des komplexen über 1000 Paragraphen großen Steuerrechts, die oberen Einkommen eben nicht mal 25% zahlen — zumindest wenn sie einen Steuerberater haben.
So klänge ein verantwortungsvoller, ein guter Kanzler.
Go for it, Peer!
Nicht immer geht die Sache für einen Steinbrück gut aus:
http://www.lindenstrasse.de/Leute/Rollen/_S/Matthias_Steinbrueck/index.jsp
;-)
Und das von einem ehemaligen Bundesfinanzminister, in dessen Amtszeit folgendes zum Gesetz wurde:
§ 43a Kapitalerstragsteuergesetz
Die Kapitalertragsteuer beträgt [..] 25 Prozent des Kapitalertrags;
Der gleiche Finanzminister, hat nichts dabei gefunden, einem Facharbeiter die letzten 2’000 EUR mit 42 Prozent zu versteuern (als IBS-Techniker mit EG 14 im Tarifvertrag Metall kommt man in BaWü locker in den Spitzensteuersatzbereich)
Aber wie sagte Peer schon damals:
Gilt natürlich nur für Leute, die ihr Geld für sich arbeiten lassen können, statt es selbst tun zu müssen.