Leistungsschutzrecht neu gedacht

18. November 2010
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Manchmal muss man einen anderen Blickwinkel einnehmen, um die Absurdität einer Forderung besser begreifen zu können:

Fast alle Zeitungen leiden in den letzten Jahren unter einem massiven Rückgang bei der Zahl der Abonnenten. Man habe zu spät auf die Angebote der Kioske reagiert, teilweise auch falsch. Man wolle sich aber nicht aus der Hand nehmen lassen, wie die Druckerzeugnisse zum Kunden gelangen. Das Abonnement sei weiterhin die sicherste Variante für den Kunden. Kioske würden die Kunden mit ihrem unübersichtlichen Angebot nur verwirren. … Das illegale Zweitlesen von Zeitungen stellt laut VDZ eine große Gefahr für die Pressefreiheit dar.

Will sagen: das „Leistungsschutzrecht” ist völliger Unfug.


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3 Responses to Leistungsschutzrecht neu gedacht

  1. Herr Voß on 19. November 2010 at 13:04

    Gleichzeitig steigen die Gewinne der großen Verlagshäuser… http://www.ruhrbarone.de/wem-gehoren-die-medien/

    • Nordstadt on 20. November 2010 at 10:41

      wetten, dass bald eine/r daher kommt mit dem Satz: „typisch, die ganze Presse gehört doch der SPD!” ?!

  2. Nordstadt on 20. November 2010 at 12:48

    danke für den Link zu den RB– wirklich lesenswert!

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