In der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung wurde beschlossen, die Bundesprogramme gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus auszuweiten. Auch die Auseinandersetzung mit Linksextremismus wurde zur Zielsetzung erklärt. Dagegen wurde in einer unter dem Titel „Folgenreiche Realitätsverleugnung: Das neue Extremismusbekämpfungsprogramm der Bundesregierung“ veröffentlichten Erklärung u.a. eingewandt, dass dieser Neuakzentuierung der Bundesprogramme keine fachlich begründete Problemdiagnose, sondern das politische Motiv zu Grunde liegt, eine veränderte Gefahrendiagnose durchzusetzen; eine Gefahrendiagnose, die auf einer nicht akzeptablen Gleichsetzung linker Gesellschaftskritik mit antidemokratischen und rassistischen Positionen basiert. Zu befürchten war, dass dies zu einer Ausgrenzung antirassistischer Initiativen und Projekte aus dem Kreis derjenigen führen wird, die als Angehörige der demokratischen Zivilgesellschaft und damit als legitime Gegner des Rechtsextremismus anerkannt werden.
Diese Befürchtung hat sich nunmehr bestätigt. Bei der Verleihung des sächsischen Förderpreises für Demokratie wurde denjenigen, die diese Ehrung erhalten sollten abverlangt, vorab eine Erklärung zu unterzeichnen. In dieser sollten sie bestätigen, dass sie sich selbst „zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen“; weiter war zu bestätigen, dass sie „dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls zu den Zielen des Grundgesetzes verpflichten“ sowie dass „keinesfalls der Anschein erweckt werden darf, dass eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen Vorschub geleistet wird“. In diesem Zusammenhang wurde auch bekannt, dass eine entsprechende Erklärung künftig von allen Projekten und Initiativen gefordert werden soll, die staatliche Fördermittel für demokratisches und menschenrechtliches Engagement beantragen.
Wir erklären hiermit, dass wir uns der Abgabe einer solchen Gesinnungserklärung verweigern werden und fordern auch alle betroffenen KollegInnen, Initiativen und Projekte dazu auf, eine solche Bekenntniszumutung prinzipiell abzulehnen.
Die Forderung, die eigene demokratische Haltung ausdrücklich nachzuweisen, erscheint nur vor dem Hintergrund eines entgegenstehenden Generalverdachts sinnvoll, den es dann im Einzelfall zu widerlegen gilt. Es ist aber nicht hinnehmbar, dass ein staatlicher Generalverdacht gegen alle etabliert wird, die sich gegen Rassismus und Rechtsextremismus engagieren. Denn damit wird jedes Engagement gegen Rassismus und Rechtsextremismus politisch verdächtig gemacht. Projekten und Initiativen wird zugemutet, sich selbst, ihre Mitarbeiter/innen und Kooperationspartner antidemokratischer Tendenzen zu verdächtigen und entsprechend zu überwachen.
Staatlich verordnetes Misstrauen gegenüber den Bürger/innen ist aber mit einer demokratischen politischen Kultur nicht vereinbar, sondern ein Merkmal autoritärer Regime. Eigentlich sollten nach dem Ende der Nazi-Herrschaft und des DDR-Regimes die Zeiten vorbei sein, in denen sich selbstbewusste engagierte Bürgerinnen und Bürger verdächtig machen.
Erstunterzeichner/innen:
Prof. Dr. Albert Scherr (Freiburg), Prof. Dr. Roland Roth (Berlin), Alternatives Kultur– und Bildungszentrum Jena, Aktionsnetzwerk gegen Rechtsextremismus Jena, Prof. Dr. Roland Anhorn (Darmstadt), Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Dresden, MdB Volker Beck (Berlin) Prof. Dr. Karin Böllert (Münster), Bianca Klose, Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin), MdL Sabine Friedel (Dresden), Prof. Dr. Carmen Gransee (Hamburg), Prof. Dr. Melanie Groß (Kiel, ) Prof. Dr. Franz Hamburger (Mainz), Prof. Dr. Benno Hafeneger (Marburg), MdL Henning Homann (Döbeln/Sachsen), Jugendverein „Roter Baum” e.V., Demokratieprojekt (Dresden), Annetta Kahane (Amadeu Antonio Stiftung), Ulrich Keil (Bündnis für Demokratie und Zivilcourage e. V. Gröditz), Dr. Britta Grell (Berlin), Kulturbüro Sachsen e.V. Dresden, Prof. Dr. Rosemarie Karges (Berlin), Prof.Dr. Franz Josef Krafeld (Bremen), Dr. Heinz Lynen von Berg (Berlin), Mobile Beratung im Regierungsbezirk Münster — Gegen Rechtsextremismus, für Demokratie, Netzwerk für Demokratie und Courage Dresden, Prof. Ludger Pesch (Berlin), ReachOut-Opferberatung und Bildung gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus (Berlin), Timo Reinfrank (Verein für demokratische Kultur, Berlin) Sächsische Landjugend e.V, Dr. Karin Scherschel (Jena), Prof. Dr. Wilfried Schubarth (Potsdam), Prof. Dr. Titus Simon (Magdeburg-Stendal), André Schnabel (DGB-Bezirk Sachsen), Prof. Dr. Jan Wulf-Schnabel (Berlin), Dr. Christian Staffa (Geschäftsführer Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V.), Prof. Dr. Benedikt Sturzenhecker (Hamburg), Roland Tremper (Berlin), Anja Treichel (Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V. Leipzig), Prof. Dr. Holger Ziegler (Bielefeld)
sowie
Dr. Dario Azzellini (Institut für Soziologie der Johannes Kepler Universität Linz)
Prof. Dr. Stefan Bestmann (Berlin)
Anne Broden (Düsseldorf)
Sebastian Bruck (Berlin)
Frauke Büttner (Berlin)
Stefan Bundschuh (Düsseldorf)
Zoe Clark (Universität Bielefeld)
Dr. Dominik Collet (Universität Göttingen)
Milena Detzner (Krefeld)
Jan Düker (Universität Bielefeld)
Volker Eick (Goethe Universität Frankfurt)
Dr. Ulrike Eichinger, Berlin
Dennis Eversberg (Universität Jena)
Mirko Fischer (Leipzig)
Thomas Gebauer (Frankfurt)
Patrick Gensing (Berlin)
Dr. Catrin Heite (Universität Münster)
Dr. Horst Helas (Sprecher BAG Rechtsextremismus/Antifaschismus beim Vorstand der Partei die Linke)
Dr. Serhat Karakayali (Universität Halle-Wittenberg)
Dieter Keller (Bündnis „Bunt statt braun” Solingen)
Heiko Klare (Münster)
Luise Jäckel (Berlin)
Dr. Stefan Köngeter (Postdoc Research Fellow, University of Toronto
Thomas Ley (Universität Bielefeld)
Yvette Lietzau (Universität Bielefeld)
Dr. Stephan Lorenz (Universität Jena)
Martina Lütke-Harmann (Universität Duisburg-Essen)
Dr. Claus Melter (Universität Innsbruck)
Asiye Öztürk (Bonn)
Barbara Schäuble (Universität Kassel)
Susanne Siebolz (Universität Halle)
Christoph Spieker (Münster)
Dr. Eckart Schörle(Erfurt)
Adelheid Schmitz (FH Düsseldorf)
Julia Schreier (Lüneburg)
Maren Schreier (Bremer Institut für Soziale Arbeit und Entwicklung e.V.)
Kathrin Schulze (Münster)
Sven Steinacker (Universität Wuppertal)
Michael Sturm(Münster)
Dr. Thomas Swiderek (Wuppertal)
Dr. Mariana Thiele (Jena)
Simon Teune (Wissenschaftszentrum Berlin)
Thomas Weber (Berlin)
Thilo Wesserling (Osnabrück)

Muß man das jetzt unter „getroffene Hunde bellen” abheften?
Es ist doch wohl eine Selbstverständlichkeit, daß der Staat hier nur Aktivitäten finanziell fördern sollte, die demokratisch fundiert sind. Einfach nur gegen irgendetwas zu sein kann da nicht reichen.
Erstaunlich ist nur, daß diese Erklärung erst jetzt gefordert wird und bisher offenbar nicht Praxis war. Das läßt den Schluß zu, daß es entgegen der Darstellung hier sehr wohl Mißbrauch bzw. konkreten Anlaß gab, hier besser hinzuschauen.
ich kann mir nicht vorstellen, daß diese Regelung zur politischen Absicherung eingeführt wird sondern Mißbrauch ein Problem darstellt. Beispielsweise bei radikalen linken Gruppen, die sich den Kampf gegen Rechts verschrieben haben und selbst nicht mehr ganz fest auf demokratischen Boden stehen?
Wer Geld geschenkt bekommt um die demokratische Bewegung zu stärken und zwar im Kampf gegen Radikale, der sollte eigentlich kein Problem damit haben, die sachgemäße Geldverwendung (Stärkung der Demokratie) auch zu unterschreiben.
Alleine aus juristischen Gründen macht das Sinn, um im Fall von Mißbrauch eine Anspruchsgrundlage zur Mittelrückführung anzuführen.
Eine gute und sinnvolle Initiative um den Mißbrauch von Fördermitteln entgegenzutreten!
Ganz so einfach ist das nicht. Förderung aus öffentlichen Förderprogrammen ist bereits an ein detailiiertes Antragsverfahren gekoppelt, inklusive Evalutaion etc. Niemand wird in seiner Gemeinswesenarbeit mehr durchleuchtet als ein Träger, der aus Landes– oder Bundesförderungen Geld bekommt. Und: es ist kein Geschenk, sondern die Arbeit wird bezahlt die notwendig ist, damit soziale Prozesse funktionieren, damit es soziale und politische Teilhabe gibt, eine Grundvorausstezung dafür das Demokratie funktioniert und nicht einfach nur ein Ordnungsbegriff von Berufspolitikern und Verfassungschützern bleibt.
Roland Kochs Seitenscheitel-Praktikantin versucht Rechtspopulismus auf Samtpfötchenart zu verkaufen. Schon die Verbreitung der „Deutschenfeindlichkeit”-Legende wird sonst nur von NPD– und PI-Hetzern betrieben.
Lieber X-tina als Kristina!
Das Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung ist also „Verkauf von Rechtspopulismus?”
Seit wann hat man hier was gegen pauschale Gesinnungstests?
Wenn die SPD der Linken solche Bekenntnisse abverlangt hat man da doch auch nichts gegen.
Bei Leuten, die linksextreme Gewalt gegen Polizisten sowie öffentliche Einrichtungen und Privateigentum als „linke Gesellschaftskritik” verharmlosen, scheinen mir die Maßnahmen der Frau Köhler durchaus angebracht.
Schröder muss es natürlich heißen ;)
Wo ist das Problem ? Die wollen schliesslich Geld, das uns weggenommen wurde, oder ??
It works!
Heute morgen unter 50, jetzt schon über 300 Unterschriften.
> jetzt schon über 300 Unterschriften.
300 Belanglosigkeiten.
„Im Rahmen der Demokratie” ist nur das, was die Exekutive als demokratisch bezeichnet.
Hah, genau anders rum ist es: Die Leute im Staat sagen der Exekutive, was demokratisch ist.
@RA usw.
Eure (Ihre) Statements unterstreichen nur, wie wichtig Gesinnungsschnüffelei ist– warum regt sich Eure Kamarilla überhaupt über die DDR auf?
Auch wenn ich die obige Erklärung nicht unterschreiben würde, finde ich es erwähnenswert, wie sich die JU ihre Lustreisen gen Berlin als Einsatz im „Kampf gegen Linksextremismus” finanzieren lässt: http://www.taz.de//1/politik/deutschland/artikel/1/reise-ins-linksextreme-berlin/