Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete und jetzige Pirat Jörg Tauss wurde heute wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Tauss nicht, wie er behauptete, versuchte, seinen Beitrag zur Bekämpfung von Kinderpornoringen leisten wollte, sondern stattdessen das Material privat „konsumierte”. Ein rechtstaatliches Verfahren ist mit einem Urteil eines neutralen Gerichts zu Ende gegangen.
Und was macht die Piratenpartei? Das hier.
Ein bisschen Polemik hier: Das ist ja nur peinlich. Es ist nicht Aufgabe einer politischen Gruppierung, die Tatsachenfeststellung eines Gerichts zu kommentieren. Ginge es hier nur um strittige Rechtsfragen, könnte man darüber reden (auch wenn ein Abgeordneter ganz sicher kein Staatsanwalt ist). Hier wurden aber hauptsächlich Tatsachen festgestellt. Und da hat sich das Gericht angeblich von der Vorverurteilung der Medien beeinflussen lassen???
Also, liebe Piraten, liefert mir noch ein paar schöne Verschwörungstheorien. Haben die anderen Parteien etwa das Gericht gekauft, um die Piratenpartei zu diskreditieren? Ist Tauss vielleicht ein Doppelagent, den die SPD eingeschleust hat?


[…] #46 Rotstehtunsgut.de: http://rotstehtunsgut.de/2010/05/28/tauss-verurteilt/ […]
Zitat LG Karlsruhe:
Die Kammer hat allerdings nicht festgestellt, dass der Angeklagte die Taten aufgrund eines sexuellen Interesses begangen hat; dies war für die Tatbestandsverwirklichung auch nicht erforderlich.
http://www.landgericht-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1254838/index.html?ROOT=1160451
Das Gericht hat festgestellt, das Tauss sach nicht auf seine Abgeordnetentätigkeit berufen kann. Damit fanden seine Handlungen im privaten Rahmen statt und sind strafbewehrt. Für ein irgendwie geartetes sexuelles Interesse wurden explizit keine Hinweise gefunden, was auf die Strafbarkeit aber keinen Einfluss hat.
Ja, ok, sexuelles Interesse wurde nicht festgestellt. Ich wollte auch nur sagen, dass er sie hatte — die Wortwahl war unglücklich — und dass es nichts mit seiner beruflichen Tätigkeit zu tun hatte.
Aha. ‚die Wortwahl war unglücklich’
Mitnichten. ‚sondern stattdessen das Material privat „konsumierte”’ ist nicht unglücklich, sondern falsch. Und fast schon üble Nachrede, denn genau das hat das Gericht nicht festgestellt.
Wenn man andere so nitpickend kritisiert, sollte man seine Fakten kennen und richtig halten. Abgesehen davon, dass ich nicht verstehe, wieso man ‚Bei Tatsachenfeststellungen (im Gegensatz zu rechtlichen Feststellungen) […] man dem Gericht die Einschätzung überlassen.’ sollte.
Es ging im Verfahren nicht um Tatsachenfeststellungen sondern um die rechtliche Würdigung des Verhaltens von Tauss, die Fakten waren nie strittig.
Ganz schwacher Beitrag.
Tja, Netzsperren und Stopschilder hätten sicher verhindern können das Tauss an Kinderpornos kommt ;-)
„Es ist nicht Aufgabe einer politischen Gruppierung, die Tatsachenfeststellung eines Gerichts zu kommentieren. ”
Wär ja ganz was neues in Deutschland. Was passiert denn seitens der etablierten Parteien alle Nase lang, bpsw. bei Urteilen des BVerfG, je nachdem, welche Regierungskoalition gerade abgewatscht wird? Oder wenn man hinsichtlich Spendenpraktiken verurteilt wurde…da maulen dann sowohl die Verurteilten, als auch die politischen Gegner — erstere wegen des erlittenen „Unrechts”, letztere, damit sich noch ein bißchen politisches Kapital auf Kosten des Gegners akkumulieren läßt.
Das aber gerade aus SPD Richtung was kommt — ihr solltet aufgrund eures Verhaltens vor der Verurteilung ganz still sein. Den Schaden, den die Piraten aufgrund ihrer Integrität nun wohl mehr oder weniger erleiden werden, hätte eigentlich die SPD aushalten müssen und können. Man kommt als euer langjähriger Wähler gar nicht mehr aus dem Schämen raus — kaum die eine Irritation (und das ist jetzt mal nett formuliert, da ich noch immer am sozialdemokratischen Ideal hänge) verwunden, gehts wieder von vorne los.
Da hast du etwas missverstanden. Wie die Gerichte das Gesetz auslegen und anwenden, kann man kritisieren, soviel man will. Bei Tatsachenfeststellungen (im Gegensatz zu rechtlichen Feststellungen) sollte man dem Gericht die Einschätzung überlassen.