In Deutschland gilt das Grundgesetz, das den Rand einer Verfassung hat. (Vereinfacht formuliert.) In Artikel 146 steht:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass sich aus diesem Artikel für den Gesetzgeber bzw. die Regierung keine Pflichten ergeben, tätig zu werden.
Im Laufe der Jahrzehnte wurde das Grundgesetz von den diversen Regierungen und Bundestagsmehrheiten immer weiter aufgebläht, zuletzt durch Föderalismusreform und „Schuldenbremse”. Die schöne schlichte Sprache der ersten Version des Grundgesetzes wurde von technokratisch-kühlen Formulierungen von Volljuristen verdrängt. Die Parteien sind eifrig bei der Sache, ihre diversen Steckenpferde in das Grundgesetz schreiben zu wollen. „Dank” der Föderalismusreform sind nun Textwüsten solcher Art (Art. 84) Teil des Grundgesetzes:
Wenn Bundesgesetze etwas anderes bestimmen, können die Länder davon abweichende Regelungen treffen. Hat ein Land eine abweichende Regelung nach Satz 2 getroffen, treten in diesem Land hierauf bezogene spätere bundesgesetzliche Regelungen der Einrichtung der Behörden und des Verwaltungsverfahrens frühestens sechs Monate nach ihrer Verkündung in Kraft, soweit nicht mit Zustimmung des Bundesrates anderes bestimmt ist. Artikel 72 Abs. 3 Satz 3 gilt entsprechend.
Lesbar geht jedenfalls anders.
Die Wahlbeteiligung bei der letzten Bundestagswahl war erschreckend niedrig. Wir erleben gerade, dass Integration auch in der dritten Generation der „Gastarbeiter” schwierig ist. Die Bankenkrise hat unser Gemeinwesen in seinen Grundfesten erschüttert.
Ich bin der Meinung: es täte Deutschland gut, würde Artikel 146 endlich ernst genommen. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes dachten sicherlich nicht, dass das deutsche Volk über 60 Jahre lang nicht die Möglichkeit bekäme, über eine Verfassung abzustimmen. Die erste Version dieses Artikels klang auch ein klein wenig anders.
Kurz und gut: die Politik sollte darauf hinwirken, eine Verfassunggebende Versammlung einzuberufen. Damit würde dann endlich, 20 Jahre nach dem Fall der Mauer, die Einheit Deutschlands vollendet, und das deutsche Volk könnte über seine Verfassung abstimmen.
Klingt widersprüchlich. Erst zeigst du, dass alle neuzeitlichen Verfassungsänderungen als eher misslungen zu betrachten sind, und dann willst du gleich das ganze Grundgesetz diesem Schicksal ausliefern.
Wir mögen sehr viele Probleme in diesem Land haben, aber dass ausgerechnet die Verfassung, die so viel Attraktivität ausgestrahlt hat, dass der östliche Teil dieses Landes, als er endlich darüber entscheiden konnte, ihr beitrat und sie somit voll und ganz akzeptierte, dazu gehört, wage ich mal zu bezweifeln. Ich vermute eher, da will jemand mit einer vorgeschobenen Begründung bisher existierende Grenzen des Grundgesetzes beseitigen…
Ich muss ehrlich sagen: Ich würde niemals den Artikel 146 aktivieren wollen, denn ich habe einfach zu viel Angst davor, dass ein Mob entsteht (links, rechts, vollkommen egal), der wohl möglich noch medial unterstützt wird, der uns die Demokratie abschafft (das wäre damit theoretisch möglich!) oder einschränkt. Ich denke es hatte schon seine Gründe wieso das Grundgesetz nur von oben „erlassen” wurde und nicht zur Abstimmung gestellt wurde.