Dass die Neue Zürcher Zeitung beim Thema Steuerstrafrecht eine nicht direkt der Deutschen Politik freundlich gesinnte Position einnimmt, mag einen nicht überraschen und ist ihr auch nicht vorzuwerfen. Sind doch auch viele hiesige Medien sehr pauschal und wenig zimperlich mit der Schweiz als ganzes Land umgegangen. Doch manchmal ist es schon erstaunlich, was man zu lesen kriegt.
In einem Artikel mit dem Titel „Big Brother — hier gehasst, da geliebt” äußert sich Ulrich Schmid darüber, wie wenig rechtsstaatlich die Methoden der Deutschen Steuerfahnder seien. Hier soll es jedoch nicht um die Frage gehen, ob das Steuerstrafrecht in Deutschland wirkungsvoll und sinnvoll ist, sondern um das Rechtsstaatsverständnis hinter dem Artikel.
Darin kommt die Linkspartei zu Wort. Sie fordert eine Übertragung der Steuerverwaltungskompetenz von den Ländern auf den Bund (wie dies auch schon von den SPD Ministern Zypries und Steinbrück während der Föderalismus Reform gewünscht wurde). Dies wird darin wie folgt Kommentiert:
Tatsächlich ist das Regime der Betriebsprüfungen nebst der Erhebung der Gewerbesteuer praktisch das einzige Mittel der Länder und Kommunen, Investoren auf sich aufmerksam zu machen. Aber das wäre ja Wettbewerb – ein gar garstiges Wort für die Linkspartei.
Und hier wird auch schon die gesamte Doppelmoral deutlich. Nachdem eine Lanze für den Rechtsstaat gebrochen wird, scheint es plötzlich ganz ok zu sein, wenn Gesetze unterschiedlich gelten. Ganz so, als ob es den Rechtsstaatsgrundsatz, dass alle vor dem Gesetze überall(!) gleich seien, nie gegeben hätte.


Es ist schweizer Rechtsverständnis, dass die Steuergesetzgebung Sache der Kantone ist (und ich wünschte mir, es wäre hier ebenso), ich vermute, dass vor diesem Hintergrund eine solche Bewertung zustande kommt.
Vor dem Gesetz ‚überall’ gleich kann natürlich nur im Geltungsbereich des Gesetzes gelten, ich hoffe, das hast Du auch so gemeint.
Ich fände eine kleinteilige und differenziertere Steuer– und andere Politik besser. Man muss dann nicht soweit weg, wenn man auswandern will.
Eine der Perversitäten des deutschen Steuerrechts ist, dass der Bund irgendwas beschließen kann, was dann andere Körperschaften finanzieren müssen. Ich vermute, dass so etwas in der Schweiz weniger leicht geht.
Vielleicht hat er es so gemacht, aber nicht so geschrieben. Wobei seine Beschreibung des Status Quo ja durchaus richtig ist. Einige Bundesländer werben tatsächlich damit, dass sie Steuersünder nicht so hart verfolgen, wie andere.