So sehr ich die ZEIT sonst schätze, der hohe Ton des heutigen Leitartikels von Heinrich Wefing zum Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts erstaunt mich ein wenig. Wefing schreibt unter der Überschrift Das Armutszeugnis:
Die Menschenwürde des Hartz-IV-Empfängers ist die Würde eines Bürgers. Man muss sich diesen fundamentalen Gedanken vergegenwärtigen, um die Wucht zu verstehen, die das Karlsruher Hartz-IV-Urteil entfalten wird. Wie ein Erdstoß hat es die politische Landschaft in Berlin erschüttert. Was immer zuvor die Agenda der schwarz-gelben Koalition gewesen sein mag: Sie gilt nicht mehr.
Jedoch: Das Verfassungsgericht hat nicht geurteilt, dass die aktuellen Regelsätze erhöht werden müssen. Die Regelsätze „können zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht als evident unzureichend erkannt werden”, heißt es in der Urteilsbegründung (Abs. 151).
Das Verfassungsgericht hat geprüft, ob der Gesetzgeber
im Rahmen seines Gestaltungsspielraums ein zur Bemessung des Existenzminimums im Grundsatz taugliches Berechnungsverfahren gewählt hat, ob er die erforderlichen Tatsachen im Wesentlichen vollständig und zutreffend ermittelt und schließlich, ob er sich in allen Berechnungsschritten mit einem nachvollziehbaren Zahlenwerk innerhalb dieses gewählten Verfahrens und dessen Strukturprinzipien im Rahmen des Vertretbaren bewegt hat. [Abs. 143]
Zulässig ist nach dem Urteil sowohl die Festsetzung von pauschalen Summen sowie die Ermittlung dieser Summen mit statistischen Methoden. Das Gericht kam aber zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber sich nur unzureichend an die selbst gewählte Methodik gehalten und sich in einigen Punkten auf „freihändige” Schätzungen „ins Blaue hinein” gestützt hat, die mit dem Grundrecht auf Sicherung des Existenzminimums nicht vereinbar sind.
Vor allem in Bezug auf die Regelsätze für Kinder heißt es in Abs. 191:
Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Ihr Bedarf, der zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums gedeckt werden muss, hat sich an kindlichen Entwicklungsphasen auszurichten und an dem, was für die Persönlichkeitsentfaltung eines Kindes erforderlich ist. Der Gesetzgeber hat jegliche Ermittlungen hierzu unterlassen. Sein vorgenommener Abschlag von 40 % gegenüber der Regelleistung für einen Alleinstehenden beruht auf einer freihändigen Setzung ohne irgendeine empirische und methodische Fundierung.
Das ist selbstverständlich eine Ohrfeige für den Gesetzgeber, aber einen „Erdstoß” kann ich hierin nicht erkennen, denn leider ist es in den letzten Jahren schon zur traurigen Normalität geworden, dass Bundestag und Bundesrat Gesetze mit schweren handwerklichen Mängeln beschließen und erst durch Urteile des Verfassungsgerichts zum Nachbessern gezwungen werden.


@Harald: guter Artikel–
und in den meisten Parlamenten in unserm Lande sitzen sehr viele JuristInnen… dass da niemals wenigstens ein kleines bißchen Zweifel auf(ge)kommen sind, das ist vielleicht der größte Skandal (bei der Gesetzgebung).
[…] Mittelschicht denkt niemand einen neuen Tiefpunkt erreicht. Ein näherer Zusammenhang mit der Hartz IV-Entscheidung des Verfassungsgerichts, auf die er sich bezieht, ist in seinen Tiraden kaum zu […]
Zur Diskussion um das Urteil las ich gerade noch einen äußerst prägnanten und klugen Kommentar von Heribert Prantl in der Süddeutschen.