Technische und rechtliche Fragen eignen sich nur begrenzt zur Mobilisierung von Wählern. Insofern ist es ein Verdienst der Piratenpartei, dass das Patentrecht überhaupt zu einem Thema des Bundestagswahlkampfs 2009 geworden ist. Alle etablierten Parteien sind gut beraten, sich mit den Themen der Piratenpartei zu befassen, was nicht heißt, dass sie deren Lösungsansätze übernehmen müssten. Das gilt insbesondere für die SPD, die zu manchen dieser Themen wenig bis gar nichts zu sagen hat.
Der Begriff Patent kommt im Hamburger Programm, dem aktuellen Grundsatzprogramm der SPD, und auch im Deutschland-Plan, dem Programm zur Bundestagswahl 2009, überhaupt nicht vor. So weit, so schlecht. Immerhin sind einzelne Juso-Gruppen hier ein ganzes Stück weiter als die Bundespartei.
Da politische Ideen weder dem Patent– noch dem Urheberrecht unterliegen, finde ich es nicht verkehrt, die Positionen der anderen Parteien zum Patentrecht zu beleuchten und darauf aufbauend ein paar eigene zu entwickeln.
Ich bin übrigens kein Fachmann für Patentrecht, habe aber in meiner beruflichen Arbeit einige Erfahrungen in diesem Gebiet sammeln können, sowohl als technischer Gutachter wie auch als Erfinder. Einen guten Überblick zum Einstieg bietet der Wikipedia-Artikel zum Stichwort Patent. Aber nun zu den Positionen der einzelnen Parteien.
Piratenpartei
Aus dem Parteiprogramm der Piraten:
Wir lehnen Patente auf Lebewesen und Gene, auf Geschäftsideen und auch auf Software einhellig ab, weil sie unzumutbare und unverantwortliche Konsequenzen haben, weil sie die Entwicklung der Wissensgesellschaft behindern, weil sie gemeine Güter ohne Gegenleistung und ohne Not privatisieren und weil sie kein Erfindungspotential im ursprünglichen Sinne besitzen. Die gute Entwicklung klein– und mittelständischer IT-Unternehmen in ganz Europa hat beispielsweise gezeigt, dass auf dem Softwaresektor Patente völlig unnötig sind.
Weitere Texte der Piraten zum Thema Patentrecht sind recht unterschiedlicher Qualität und operieren zum Teil mit Halbwissen und Verschwörungstheorien. Es steht nirgends unmissverständlich geschrieben, aber man gewinnt den Eindruck, dass zumindest einige Piraten das Patentrecht am liebsten komplett über Bord kippen möchten. So weit würde ich nicht gehen, die zitierte Forderung hingegen unterstütze ich voll und ganz.
Grüne
Im Wahlprogramm 2009 der Grünen findet man in mehreren Abschnitten Forderungen, die sich auf Patente beziehen:
Wir wollen das Patentrecht so weiterentwickeln, dass es die Kultur der Selbstständigkeit fördert und nicht hemmt. Patente müssen auf wirklich neue Produkte und Ideen beschränkt werden. Sie dürfen nicht als Waffe gegen Neugründer missbraucht werden. (…)
Biopatente führen zu Monopolansprüchen weniger Konzerne auf Pflanzen und Tiere, zu Abhängigkeiten von Landwirtinnen und Landwirten und blockieren innovative Züchtungsfortschritte. Wir setzen uns daher für eine Korrektur der EU-Biopatentrichtlinie und für eine Novellierung des Deutschen Patentgesetzes ein. Damit Patente auf Pflanzen, Tiere und biologische Züchtungsverfahren nicht weiter erteilt werden können. (…)
Wo immer sich die öffentliche Verwaltung auf Standards festlegt, müssen – soweit verfügbar – offene und patentfreie Standards bevorzugt werden.
Auch das kann ich alles unterschreiben und begrüße insbesondere den letzten Punkt. Etwas unklar bleibt die Forderung, Patente auf „wirklich neue” Produkte zu beschränken. Ein Patent setzt eine Erfindungshöhe voraus. Ob eine Patentanmeldung im Einzelfall die notwendige Erfindungshöhe erreicht, muss das Patentamt prüfen, und dabei gibt es natürlich einen Ermessensspielraum. Geniale Ideen zeichnen sich oft durch bestechende Einfachheit aus. Der Einwand „das ist nicht wirklich neu” ist dann oft nur schlecht versteckter Neid: „da hätte ich auch drauf kommen können”.
Ein echtes Problem besteht aber darin, dass immer wieder Patente erteilt werden, die eigentlich nur den Stand der Technik beschreiben und somit gar nicht hätten erteilt werden dürfen. Die Patentämter prüfen eine Patentanmeldung zunächst gegen ihre eigenen Patentdatenbanken und dann gegen die Fachliteratur. Wenn also ein technisches Verfahren in einer deutschsprachigen Fachzeitschrift publiziert wurde, stehen die Chancen nicht schlecht, dass ein amerikanischer Patentprüfer diese Publikation nicht kennt oder nicht ausreichend prüft und das Patent trotzdem erteilt. Damit hätte dann eine deutsche Firma, die ein Produkt mit entsprechender Technik auch in den USA verkauft, leicht eine amerikanische Patentverletzungsklage am Hals.
Zudem gibt es, gerade in den USA, eine ganze Reihe von Firmen, die lediglich ihr Geld mit Patentklagen verdienen, ohne die Patente selbst anzuwenden. Solche sogenannten Patent-Trolle haben laut einer amerikanischen Studie in den letzten Jahren weit höhere Schadensersatzzahlungen erstritten als die Patentanwender, wie heise.de kürzlich berichtete.
FDP
Im Bundestagswahlprogramm 2009 der FDP steht:
Die Kooperation zwischen Wissenschaft und mittelständischen Unternehmen muss intensiver werden. Auch die Überführung von Patenten in marktreife Produkte soll damit unterstützt werden. Das Patentwesen muss stärker auf die Bedürfnisse des Mittelstands ausgerichtet werden. 2005 haben nur etwa 0,1 Prozent aller mittelständischen Unternehmen ein inländisches Patent angemeldet. Nur ein auch über die deutschen Grenzen wirksamer Patentschutz garantiert, dass die mit einem Patent einhergehende Offenlegung der Innovation kein unzumutbares Wagnis ist. Das illegale Kopieren von Patenten sollte als Straftat geahndet werden. Die Kosten für Anmeldung und Aufrechterhaltung eines Patentes gerade für kleine und mittlere Unternehmen müssen spürbar sinken.
Beste Forschung braucht einen effektiven Schutz geistigen Eigentums. Patentrecht und Urheberrecht müssen forschungsfreundlicher ausgestaltet werden. Patent-Scouts und Innovationsberatungsgutscheine sind eine sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden Beratungsmöglichkeiten.
Je öfter ich diesen Text lese, desto mehr Ungereimtheiten entdecke ich. Wem dient das Patentrecht, der Wissenschaft oder der Wirtschaft? Ist es eine Abteilung des Zivilrechts oder des Strafrechts? Wie viele mittelständische Unternehmen produzieren keine technischen Güter und kommen mit dem Patentrecht überhaupt nicht in Berührung? Ist die Anzahl der Patente überhaupt ein Indikator für die Innovations– und Wirtschaftskraft mittelständischer Unternehmen?
Ein „inländisches Patent” ist automatisch ein europäisches Patent. Für andere Märkte, etwa USA, Japan, China muss ein Patent gesondert angemeldet werden. Dass der globale Markt unterschiedlichen (supra-)nationalen Patentregeln unterliegt, ist ein Anachronismus. Ich glaube aber nicht, dass die Offenlegung durch ein Patent das größte Risiko ist. Produktpiraten kopieren, was zu kopieren ist, und das wohl eher durch Analyse und Nachbau des Produkts als durch das Studium einer Patentschrift.
Das „illegale Kopieren von Patenten” soll wohl den Nachbau einer patentierten Lösung bezeichnen und nicht das Kopieren der Patentschrift. Ich habe oben dargelegt, wie leicht man auch nach bestem Gewissen handelnd in ein Patentverletzungsverfahren geraten kann. Müsste man bei unwissentlicher Patentverletzung gleich mit einem Strafverfahren rechnen, so wäre das tatsächlich das Ende der Innovation in mittelständischen Unternehmen, denn diese können sich keine aufwändigen Patentrecherchen leisten, um das Klagerisiko im Vorfeld zu minimieren.
Innovationsberatungsgutscheine? Toll! Streichen wir mal die Gutscheine, dann klingt das ja schon fast sozialdemokratisch. Am besten gründen wir gleich eine Bundesagentur für Innovationsberatung!
CDU
Die CDU hat’s nicht so mit den Programmen. Das Neueste zum Thema, was ich finden konnte, steht im Grundsatzprogramm 2007:
Klar definierte geistige Eigentumsrechte sind die Grundlage für ein langfristiges Forschungs– und Entwicklungsengagement und damit eine wichtige Voraussetzung für unseren wirtschaftlichen Erfolg. Weltweit wird das Recht auf Eigentum an Patenten und Ideen jedoch vielfältig missachtet. Gerade für den Innovationsstandort Deutschland ist es zentral, in der Welthandelsorganisation verbindliche und akzeptierte Regeln zum Schutz geistigen Eigentums zu entwickeln, durchzusetzen und zu festigen.
Weiter so! Dankeschön.
Die Linke
Last but not least schreibt die Linkspartei in ihren Programmatischen Eckpunkten:
Wir wenden uns gegen Patente auf Gene von Lebewesen oder Teilen von Lebewesen, insbesondere von Menschen. Das gilt auch für Software und viele anderen Entwicklungen, die dem Nutzen der Menschheit dienen. Wir unterstützen die Open Source– und Open Access Software-Bewegung.
Das hatten wir in ähnlicher Form schon bei den Grünen, mit Ausnahme des Stichworts Open Access, das allerdings nicht so hundertprozentig zum Thema passt. Außerdem sollte es wohl heißen „Open Source Software– und Open Access-Bewegung”. Na egal, Hauptsache Open!
Und nun?
Aus all dem Gesagten will ich versuchen, einige Forderungen zu destillieren und diese zur Diskussion stellen, in der Hoffnung, dass sie die Programmarbeit der SPD befruchten mögen:
- Das Patentrecht soll die Entwicklung innovativer technischer Produkte fördern und nicht behindern. Es dient als Investitionsschutz für Unternehmen, die eigene Forschung und Entwicklung betreiben. Die Interessen des Erfinders als Arbeitnehmer sind im Gesetz über Arbeitnehmererfindungen berücksichtigt.
- Gene oder Teile von Pflanzen, Tieren oder Menschen sind nicht patentierbar.
- Wissenschaftliche Erkenntnisse sind nicht patentierbar. Algorithmen sind wissenschaftliche Erkenntnisse. Die Implementierung eines Algorithmus in Software ist nichts als eine sehr detaillierte Beschreibung eines Algorithmus. Insofern ist Software nicht patentierbar.
- Zum Nutzen der globalisierten Wirtschaft ist eine internationale Angleichung des Patentrechts zu unterstützen, wobei die Punkte 2 und 3 nicht verhandelbar sind.
- Anwendungen des Patentrechts entgegen seiner ursprünglichen Intention sind gesetzlich zu unterbinden, z.B. die gewerbliche Verwertung von Patentrechten, sofern sie nicht dem Schutz eigener Produkte dient.
- Die Förderung offener Standards ist kein Widerspruch, sondern eine sinnvolle Ergänzung zum Patentrecht.
- Die öffentliche Verwaltung muss äquivalente offene und patentfreie Standards oder Softwarelösungen gegenüber kommerziellen oder patentierten Lösungen bevorzugen. Eigene Anpassungen offener Lösungen sind unter der gleichen offenen Lizenz zu veröffentlichen.
- Ein Innovationsfonds unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Anmeldung eigener Patente und bei der Abwehr von Patentklagen. Der Fonds wird vorzugsweise aus Patentgebühren und Einnahmen aus Patentlizenzen finanziert.


Ein klasse Artikel!
Kann mich meinem Vorredner nur anschließen. Bravo und Danke für diese vergleichende Analyse aller wichtigen Wahlprogramme!
Ich beschäftige mich seit sieben Jahren mit dem Thema beruflich und wurde damals auch sofort über das Thema „Softwarepatente” politisiert.
Ich helfe gerne bei der Aufklärung einiger Missverständnisse, mit denen einige Parteien Wahlkampf machen und bei Freiberuflern und Mittelständlern Ängste schüren:
1. Softwarepatente
Softwarecode ist nicht patentierbar. Nur das durch ihn realisierte Verfahren. Beispiele aus dem Auto: ABS, ESP etc. Das sind Erfindungen, die durch Software in Steuergeräten realisiert werden. ABS und ESP sind Erfindungen. Die Software im Steuergerät nicht. Trotzdem braucht der Anbieter solcher Steuergeräte eine Lizenz für das Patent auf die dahinter stehenden Erfindungen.
2. Softwarepatente und Mittelstand
Das Thema ist in Deutschland deshalb so heiß diskutiert, weil wir eine mittelständisch geprägte IT-Wirtschaft haben.
Die strittigen „Einzelfälle” in denen Software als Patent anerkannt wurde, wurden vom Europäischen Patentamt (EPA) ausgelöst. Das EPA steht im Widerspruch einerseits den europäischen IT-Großunternehmen „Waffengleichheit” im Wettbewerb mit globalen, vor allem amerikanischen Softwareunternehmen zuzugestehen. Und da wurden vor allem in den Neunziger Jahren einige „Sündenfälle” geschaffen. Andererseits stehen europäische IT-Konzerne (von denen gibt es ja nicht so viele) im Wettbewerb zu den abertausenden Freiberuflern und Mittelständlern. Und aus dieser Sicht sollte man sich gutgemeinte Anerkennungen von Softwarepatenten verkneifen. Und das Deutsche Patentamt handelt auch so. Ich habe etliche Prüfverfahren erlebt, in denen als Software implementierte Erfindungen nicht anerkannt wurden.
Diese Intention gegen Softwarepatente kann man auch politisch unterstützen. Leider hat die SPD das während ihrer Regierungszeit nicht so getan. Justizministerin Zypries fragte mal in einem Heise-Chat sinngemäß zurück: Inwiefern sind Ihnen Softwarepatente zu kostspielig? Eine Anmeldung kostet doch nur 60 EURO…
Die Panikmache durch die eine oder andere Anti-Softwarepatent-Initiative ist aber genau so abzulehnen. Die versenden fingierte Anklageschriften an Softwareunternehmer mit horrenden Schadensersatzforderungen — nur um Aufmerksamkeit fürs Thema zu erzeugen. Das ist völliger Blödsinn. Selbst im worst-case, in dem ein Freiberufler ein Microsoft– oder IBM-Patent verletzt hätte, bemisst sich die Schadensersatzhöhe nicht nach den Umsätzen dieser Giganten sondern nach den Umsätzen des Verletzers. Das ist schlimm genug, reicht aber nicht für Horrorszenarien. Außerdem hat es solche Fälle im richtigen Leben nur ganz selten gegeben. In der Regel streiten sich die Großen nur untereinander, wenn diese Wettbewerber zueinander sind. Aufpassen muss man allerdings –wie Harald sagt– auf die Patenttrolle. Die zu verbieten ist juristisch allerdings auch schwierig. Weil man auch einem freien Erfinder das Recht zu gestehen muss, dass er andere mit seiner Erfindung Geld verdienen lässt und er daran beteiligt wird.
3. Bio Patente
Die Horrorpatente „auf Leben” sind schon heute verboten:
Das gilt für Patente auf Gene, Embyrone, Klone, Rassen und Pflanzensorten. Das Beispiel aus dem vergangenen Jahr mit der Schweinezucht war ein von Patentgegnern manipulierter Aufreger: Hier wurde vom EPA keine Schweinezucht patentiert sondern ein Analyseverfahren für die Schweineauswahl.
(Siehe hierzu mein Blog „Die Wahrheit interessiert keine Sau” http://frontmotor.blogspot.com/2009/04/die-wahrheit-interessiert-anscheinend.html
3. Algorithmen sind Erkenntnisse
Harald, das wäre ein sehr eleganter Weg, Algorithmen aus der Patentierbarkeit auszunehmen.
ABS, ESP und Einparkassistenten müsste man dann in Worten und Bilder aber ohne Algorithmen einreichen. Das halte ich für schwierig.
4. Wahlprogramme
Die meisten Parteien haben den Sachverstand ihrer Mitglieder anscheinend nicht in die Formulierung ihrer Wahlprogramme einbezogen. Das ist besonders auffällig bei der FDP, die ja lieber externe Berater hinzuzieht als eigene Mitglieder (die sich damit profilieren könnten).
Mit dem eigenen Halbwissen spiegeln sie das Halbwissen ihrer Zielgruppen. Und –genau wie Du schreibst– „Open” macht sich da immer gut.
So — jetzt könnten wir eigentlich eine „Arbeitsgemeinschaft Patente Sozialdemokraten” initiieren, oder?
Schöne Grüße aus Berlin,
Frank
@Frank:
Das gilt leider nur in Europa, nicht in USA. Neuestes prominentes Beispiel ist Googles MapReduce-Patent.
Ähnlich sieht das doch mit den Bio-Patenten aus, oder? Selbst wenn die in Europa verboten sind, wie du sagst, gibt es nicht in USA Patente auf gentechnisch verändertes Saatgut, oder ist das auch nur Folklore?
Zu den Algorithmen: Meine Forderung 3. ist nach meinem hoffentlich zutreffenden Verständnis bereits Praxis in Europa (aber nicht USA). Du kannst keinen Algorithmus patentieren, sondern nur seine Anwendung zur Lösung eines bestimmten technischen Problems.
Der gleiche Algorithmus eignet sich vielleicht auch zur Lösung von ganz anderen Problemen. Aber das wäre dann durch das gegebene Patent nicht abgedeckt.
In den USA müssen Unternehmen ihre Software patentieren, um nicht ins Hintertreffen zu geraten. Völlig absurd, und die Anwälte reiben sich die Hände…