Heute schon den Spam-Ordner aufmerksam durchgelesen? Dann aber schnell, denn es könnte eine gültige Abmahnung darin stecken! Gemäß Urteil des Landgerichts Hamburg gilt:
Das Risiko, dass eine abgesandte Email die Antragsgegnerin nicht erreicht, hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Mehr dazu berichtete u.a. golem.de gestern. Warum dieses Urteil vom 7. Juli 2009 nun ausgerechnet jetzt durch die Medien geistert, bleibt allerdings ein Rätsel.
Dennoch gibt es Anlass zu der Frage, wie viele Internetausdrucker die deutschen Gerichte bevölkern, in Hamburg und anderswo. Weitere Belege für die Zwei-Welten-Theorie in Bezug auf Jura und IT findet man übrigens in der Sammlung Juristen erklären das Internet.
12 Kommentare
Hamburg halt…
Ach Gottchen, wenn man sich die Diskussion da bei Golem anschaut. Lauter Leute, die sich sicher sind, dass das natürlich nur sein kann, weil Richter von Internet keine Ahnung haben, wir den IT-Führerschein für Juristen brauchen, und ein Skandal, der in der Revision aufgehoben gehört, ist das natürlich auch. Lauter Leute, die sich zum Brot machen.
Seltsamerweise verschicke ich jeden Tag E-Mails, und die Erfahrung zeigt, dass sie ankommen, genauso wie ich jeden Tag E-Mails erhalte, ohne dass sie in einer Firewall (prust) hängenbleiben. Die Zahl der False Positives in meinem Spamordner ist zwar nicht Null, aber sehr gering, und meistens handelt es sich um Newsletter oder Angebote, die halt hinreichend viele Buzzwords enthalten.
Den Skandal darin, dass jemand, der eine E-Mail verschickt, die vom Mailserver des Empfängers angenommen wird und nicht mit einem Fehlervermerk zurück kommt, annehmen darf, dass sie den Empfänger erreicht, mag ich nicht zu erkennen. Wenn ich jemand einen Brief in dessen Briefkasten werfe, und der Empfänger schmeißt ihn weg, weil er ihn für Werbung hält, ist das auch das Problem des Empfängers. Der Brief war in seinem Machtbereich, und wenn er ihn verschludert, ist es sein Problem. Dass dies in der Rechtsprechung ganz analog auch auf Mails übertragen wird (wenn die Mail auf dem Mailserver des Empfängers angekommen ist, liegt sie in dessem Machtbereich, und was er dann damit macht, ist sein Risiko), ist keineswegs neu, auch wenn ein paar wirklichkeitsfremde Informatiker es noch nicht mitbekommen haben.
Das würde zutreffen, hätten E-Mails ansonsten dieselbe Rechtswirkung wie Snail Mail. Haben sie aber nicht.
Relevanz? Dass Abmahnungen per E-Mail wirksam sind, war in dem Verfahren nicht strittig.
Machtbereich auf dem Mailserver: Interessant — du betreibst also deinen eigenen Mailserver oder bist gar dein eigener Hoster?
Nun, erstens zählt im Zivilrecht das, was von den Pateien vorgebracht wird. Wenn man sich das Urteil durchliest, ist nur von der Firewall der Antragstellerin die Rede. Dass die Konfiguration der Firewall nicht im Machtbereich der Antragsgegnerin lag, wurde anscheinend nicht vorgebracht. Selbst wenn, hätte man fragen müssen, inwieweit es im Risikos desjenigen, der einen Maildienstleisters beauftragt, liegt, wenn der Mails für einen (ohne Fehlermeldung) einfach wegschmeißt. Letztlich hätte diese Frage aber wohl offen bleiben können, denn in dem Urteil wird ja ausführlich darauf eingegangen, wer das Transportrisiko einer Abmahnung trägt.
Ich weiß ja, dass nicht sein darf was nicht sein soll, und es ist bequem, über die Internetkenntnisse von Richtern zu klagen, aber manchmal könnte es auch an den Rechtskenntnissen von Internetnerds liegen, wie man sie bei golem zuhauf findet.
Wenn man davon ausgeht, dass es nur 2 Machtbereiche gibt: den des Senders und den des Empfängers, dann steht der Mailserver, auf dem eingeliefert wird, im Machtbereich des Empfängers.
Das Problem bei diesem Fall ist doch, dass der Empfänger nach Erwirkung der einstweiligen Verfügung durch den Sender sofort anerkannt hat und aufgrund §93 ZPO dem Sender (und Kläger) die Kosten aufbrummen wollte. Das hat das LG meines Erachtens richtigerweise anders gesehen.
Also, die Prämisse mit den zwei Machtbereichen ist definitiv falsch, nicht nur bei Email, sondern auch bei normalen Briefen — da gibt es dann ja auch noch den Machtbereich der Post.
Aber auch das ist eigentlich unerheblich, wie das Gericht sagt:
Aus technischer Sicht festzuhalten ist aber:
Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Nachricht von A an B unterwegs verloren geht, ist bei Transport über Email wesentlich höher als auf dem Postweg. Email ist ein asynchrones Protokoll ohne Empfangsbestätigung. Aus dem Ausbleiben einer Fehlermeldung nach Ablauf der „üblichen” Zeit kann A nicht schließen, dass B die Email erhalten hat.
Wenn A eine Email an B und C geschickt hat, kann ich aus der Tatsache, dass C die Mail bekommen hat, nicht schließen, dass auch B sie bekommen hat. Nicht einmal bei eidesstattlicher Versicherung durch C ;-) Allerdings scheint in diesem Fall B wohl selbst eingeräumt zu haben, dass die Mail zwar auf seinem Server gelandet, aber in der „Firewall” (oder wohl eher im Spamfilter) hängengeblieben ist.
Die Einstellungen meines Spamfilters liegen nicht allein in meinem Machtbereich. Ich habe keinen Einfluss darauf, was mein Provider schon filtert, bevor eine Mail in einem meiner Ordner landet.
Mein Spamordner ist zeitweise so voll, dass es unzumutbar wäre, auch nur die Betreffzeilen zu prüfen, um eigentlich erwünschte Mails zu erkennen. Das Gericht ist aber der Ansicht, dass „in diesem Fall unter normalen Umständen damit gerechnet werden konnte, dass die Email zur Kenntnis genommen werden würde”. Letzteres ist doch der eigentliche Kritikpunkt, der für Kopfschütteln bei jedem halbwegs erfahrenen Emailnutzer sorgt.
übrigens will ich jetzt auch mal eine Lanze für die Juristen brechen: Angesichts der ständigen Sprachpanscherei in der IT-Branche ist eine Formulierung wie Wohltat für den Schuldner reinster Balsam…
Du kündigst Deine Wohnung bei Deinem Vermieter, schriftlich per Post. Der Brief kommt nicht an. Ist die Kündigung jetzt wirksam oder nicht? Man muss da eine Entscheidung treffen, selbst wenn man weiss, dass die Post den Brief verschlampt hat.
Bei allen Dingen, bei denen die Beteiligten nicht direkt nebeneinander stehen, sondern sich eines wie auch immer gearteten (fehleranfälligen) Kommunikationsmittels bedienen, ist eine fehlerhafte Übermittlung einem der Beteiligten zurechenbar. Alles andere gäbe Chaos.
Es wäre vielleicht eine gute Idee, die unbedingte Zustellungs-Fiktion daran zu knüpfen, dass mehrere Kommunikationswege nachweislich beschritten werden– in dem o. a. Beispiel– Email, Fax und „Snail-Mail” (sofern diese Auswahl nach dem Impressum möglich ist– beim Impr. meines Weblogs geht auch Telefon).
Gerade im beliebten Abmahn(un)wesen sollten RichterInnen nicht „ein Auge zudrücken”, sondern *Fairness* verlangen.
Wenn mir ein/e rechtserhebliche/s Tatsache/ Anliegen mitgeteilt werden soll, dann erwarte ich, dass der Absender alle „Kanäle” nutzt, auch um sein Risiko einer Verzögerung des gewünschten Verhaltens zu vermindern– und darum geht es doch– oder nur um die gebührenrechtliche Seite?
@nordstadt: Sehe ich auch so.
@Markus: Gut, trennen wir die technische Seite von der rechtlichen. Wenn die Kommunikation zwischen Sender und Empfänger nicht klappt, dann hat jedenfalls nicht das Medium „Schuld”.
Wenn aber der Sender ein ungesichertes Medium wählt, dann trägt selbstverständlich der Sender das Verlustrisiko und nicht der Empfänger, es sei denn, beide haben vorher etwas anderes vereinbart.
Wenn man sich den Fall anschaut, dann wird nicht bestritten, dass die Email auf dem Mailserver des Verfügungsbeklagten angekommen ist.
Natürlich hat nicht jeder Emailkonten-Besitzer die Einstellungen seines Mailservers im Griff. Aber es hat ja auch nicht jeder Mieter bspw. im Griff, wie die Briefkästen für seine Mietwohnung ausgestaltet sind.
Im Falle, dass der Verfügungskläger die Abmahnung per Post verschickt hätte, hätte der Beweis des Absendens ausgereicht, völlig egal was danach mit diesem Brief passiert wäre. An eine Email, die RFC-konform auf dem Mailserver des Empfängers eingeliefert wurde, stellt man höhere Anforderungen? Wieso?
Wenn ich mir an meinem Briefkasten ein Gerät installiere, welches Werbung selbständig erkennt und gleich shreddert, kann ich mich auch nicht damit rausreden, dass die Einstellungen — was denn Werbung ausmacht — vom Hersteller vorgenommen wurden. Das ist dann einfach Pech.
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[rotstehtunsgut] Abgemahnt und abgelacht: Heute schon den Spam-Ordner aufmerksam durchgelesen? Dann aber schnell, … http://bit.ly/bBkflu