An dieser Stelle habe ich mich ja schon über Lohndrückergewerkschaften ausgelassen. Heute war ein guter Tag für Lohndrücker. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Mindestlohn bei der Briefbeförderung für rechtswidrig erklärt. Ein Verfahrensfehler eliminiert den Schutz der Beschäftigten. Die erste Frage, die ich mir stelle, ist folgende: Warum hat Olaf Scholz, als er noch Arbeitsminister war, die Rechtsverordnung nicht einfach aufgehoben und neu und verfahrensfehlerfrei erlassen? Es wurde schon lange als recht wahrscheinlich eingestuft, dass der Verfahrensfehler durchschlägt und die Allgemeinverbindlichkeitserklärung daher von der Rechtsprechung gekippt wird. Als die SPD noch an der Regierung war, hätte sie noch die Möglichkeit gehabt, den Fehler zu korrigieren. Jetzt liegt das völlig in den Händen von Schwarz-Gelb. Ursula von der Leyen wird, gelinde gesagt, nicht unter großem Druck stehen, die Verordnung neu zu erlassen.
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