Das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag muss laut Bundesverfassungsgericht geändert werden. Offensichtlich wird gerade nach einem Minimalkonsens gesucht.
Ich hätte da einen radikalen Vorschlag anzubieten:
- Bundestagswahlkreise von 299 auf 599 erhöhen.
- Landeslisten abschaffen.
- Reines Mehrheitswahlrecht einführen.
- Wahlkreise regelmäßig an die Bevölkerungszahl anpassen.
Die Größe des Bundestages bliebe nahezu gleich, das Parlament ergo arbeitsfähig. Durch die Verkleinerung der Wahlkreise ist weiterhin anzunehmen, dass auch „kleine” Parteien wie FDP und Grüne Direktmandate einfahren würden, wie bei der Wahl zum ersten Deutschen Bundestag. Die direkt gewählten Abgeordneten hätten eine erhöhte Legitimation, fühlten sich ihren Wählern vor Ort verstärkt verpflichtet und wären somit nicht mehr von den Landeslisten-Spielchen der Parteien abhängig.
Damit hätten es neue Parteien natürlich ungleich schwerer, Abgeordnete ins Parlament zu bekommen. Das kann man positiv oder negativ sehen. Die bisher großen Parteien würden tendenziell gestärkt, wobei man sich hier nicht sicher sein kann, durch die kleineren Wahlkreise.
Im Kaiserreich gab es übrigens ein solches Mehrheitswahlrecht, und trotzdem hat es die Sozialdemokratie geschafft, nach langen Jahren trotz Verfolgung stärkste Partei zu werden: weil sie überzeugende Persönlichkeiten anzubieten hatte.
(Natürlich hat mein Vorschlag keinerlei realistische Chancen, umgesetzt zu werden. Das ist mir völlig klar. Aber überlegen darf man ja mal.)
8 Kommentare
„Im Kaiserreich gab es übrigens ein solches Mehrheitswahlrecht, und trotzdem hat es die Sozialdemokratie geschafft, nach langen Jahren trotz Verfolgung stärkste Partei zu werden: weil sie überzeugende Persönlichkeiten anzubieten hatte.”
Also das ist nun wirklich die pauschalisierteste und verkürzteste Zusammenfassung des Aufstiegs der SPD, die ich je gelesen habe. Als ob sie ihren Erfolg (auch den Erfolg gegen ein ungünstiges Wahlrecht) nur oder hauptsächlich herausragenden Persönlichkeiten zu verdanken hätte.
Ansonsten sehe ich das ganze anders: Ein Mehrheitswahlrecht ist meiner Meinung nach kein Gewinn für eine Demokratie. Erst recht kein relatives. Auch das Legitimationsproblem der gewählten Parlamentarier lässt sich so nicht abschließend lösen, denn in den zahlreichen Hochburgen können die jeweiligen Parteien weiterhin „bombensichere” Kandidaten nominieren, die mit nahezu vollständiger Sicherheit gewählt werden und die somit von der Partei aufdiktiert werden.
Ich hätte aber auch einen Vorschlag zur Änderung unseres Wahlrechts: Einführung variabler Listen auch auf Bundesebene. So könnte man zumindest das Problem lösen, dass Politiker, die in ihren Wahlkreise verlieren, „durch die Hintertür” trotzdem mit einem guten Listenplatz in das Parlament kommen. Und der Wähler könnte selber entscheiden, welche Kandidaten einer Partei er im Parlament sehen will, statt eine starre Liste, auf die er keinen Einfluß hatte, hinnehmen zu müssen. Leider glaube ich, dass ein solches Wahlsystem viele Wähler schlicht überfordern würde, die schon jetzt Erst– und Zweitstimme nicht unterscheiden können. Aber das ist ein Problem der politischen Bildung.
Interessant finde ich auch das Modell der „Vorwahlen” nach amerikanischem System. Es ist leider mit hohen Kosten und Organisationsaufwand verbunden.
Hochburgen sind gerade in der Direktwahl keine sichere Bank. In der Direktwahl können aufmüpfige Parteimitglieder gegen Genossen antreten und diese überholen. Und Kandidaten auf Außenseiterposition haben gute Chancen, bei entsprechendem politischen Talent alteingesessenen Platzhirschen eine böse Überraschung zu bescheren.
Man kann so etwas schon sehr schön bei Bürgermeisterwahlen beobachten, wo tiefschwarze Kommunen plötzlich grüne Bürgermeister wählen, ohne daß sich die eigentliche politische Geographie auch nur ein Jota geändert hätte.
Vorwahlen lohnen sich nur für Spitzenkandidaten bei großer Wählerzahl. Man kann sowas in Städten veranstalten, um parteiinterne Konkurrenzkämpfe zu entscheiden. Für normale Wahlkreise ist es zu aufwendig und auch unnötig.
Interessant wäre eine Direktwahl von Kanzler und Präsident. Beides chancenlos, obwohl eine Trennung von Exekutive und Legislative der Republik ganz gut täte.
Eine andere Idee: An der Abgeordnetendiät rumflicken, um die Einstellung von Mitarbeitern zu fördern. Damit hätten mehr Parteimitglieder eine Chance auf aktive und interessante Arbeit in den Heiligen Hallen, was dem GG-Auftrag an die Parteien gut entspräche. Und die Abgeordneten hätten eine bessere Möglichkeit, sie informiert zu entscheiden, in dem sie wichtige Informationen vom eigenen Stab aufbereitet bekämen.
Ich kann mir nämlich ehrlich nicht vorstellen, wie MdB Ließchen Müller alleine noch mit dem Verständnis von Gesundheitssystem, Rüstung und internationalen Beziehungen klarkommen und sich gleichzeitig noch um den Wahlkreis kümmern soll.
Ein reines Mehrheitswahlrecht gibts in England auch, mit dem Effekt, dass „kleine” Parteien locker mal 15 % der Stimmen einfahren, ohne einen einzigen Sitz zu bekommen.
@Christian:
Wär es dir lieber, wenn die Sitzverteilung im Bundestag so aussähe:
http://de.statista.com/statistik/daten/studie/37814/umfrage/direktmandate-bei-der-bundestagswahl-2009/
@Kalle:
Kumulieren und panaschieren finde ich toll, durfte ich früher in Bayern, und seit der letzten Bürgerschaftswahl auch in Hamburg, obwohl sich die Bürgerschaft mal wieder heftig gewehrt und sich einen diesbezüglichen Bürgerentscheid zurechtgebogen hat.
Leider sah es dann in der Praxis aus, dass die Leute, die ich gerne nach vorne gewählt hätte, gar nicht in meinem Bezirk auf der Liste standen, und von der Liste kannte ich keine Seele. Also hab ich dann doch wieder 5 Kreuze bei der Liste gemacht.
Mein Vorschlag beinhaltet auch die Verdoppelung der Wahlkreise, es würde also nicht so aussehen.
Im Detail nicht, aber von der Tendenz her schon. Kommt natürlich auf den Zuschnitt der Wahlkreise an, aber ich glaube kaum, dass das groß was ausmacht.
Selbst wenn man auf die Wahlbezirke guckt, also die kleinsten Einheiten, die statistisch ausgewiesen werden, gibt es zwar interessante Phänomene (wie die Kleinpartei CDU mit ca. 10 % auf St. Pauli), aber auch bei den halben Wahlkreisen mittelt sich das dann wieder aus.
Och, nuja, es würden sicherlich Absprachen der Parteien vor Wahlen entstehen, sowas wie „Ihr stellt da keinen auf, wir stellen dort keinen auf”, je nach ideologischer Nähe und bisherigen Wahlergebnissen.
Aber der Zug ist eh abgefahren, das Wahlrecht bleibt so, wie es ist. Da wird bissl was dran geflickt werden, damit das Bundesverfassungsgericht zufrieden ist, und dann ist’s gut. ;)
So wie bei der Bundestagswahl in Stuttgart I oder Freiburg?
Glaubst Du wirklich, die SPD oder die CDU würden nicht mehr bundesweit antreten, damit die „kleinen” Parteien auch Parlamentarier bekommen?
Wenn ich SPD wählen will, dann will ich SPD wählen und keinen Grünen oder Linken, weil die Parteizentralen das so ausgekungelt haben. Umgekehrt und bei den anderen „Vorwahl-Koalitionen” dürfte das ähnlich sein.
Bei der Bundestagswahl hatten die Wahlkreisgewinner zwischen 26,0% (WK 76) und 68,1% (WK 240). Gerade im Osten haben Ergebnisse unter 30% gereicht, um ein Direktmandat zu erringen, wie z.B. in den Wahlkreisen 154, 62, 192 (28,8% 28,9% 29,1%).
Andererseits haben 32,8% (WK 210) bzw. 35,3% (WK 168) und 35,6% (WK 172) nicht ausgereicht, um in den Bundestag einzuziehen.
Im Wahlkreis 186 hatten die Bewerber von CDU und SPD beide 35,0% der Stimmen und am Ende gaben 45 Stimmen den Aussschlag.
Ein reines Mehrheitswahlrecht sieht mir zu sehr nach Gewürfele aus. Da ist mir die nivellierende Wirkung eines Verhältniswahlrechts schon wesentlich lieber.
Immerhin hast Du es geschafft, dass ich mich mal wieder mit Bundestagswahlrecht befasse :-)
@Markus:
richtig. Bezüglich der knappen Ergebnisse in manchen Wahlkreisen wäre es sicher wünschenswert, dass sich die (knapp) Gewählten mehr als „Gesamt-Vertretung” des Wahlkreises denn als reine ParteikandidatInnen begreifen– besonders in Bezug auf die Positionen des/der (knapp) Unterlegenen.
Aber Politik fernab von Klüngel– und Kungelei wird wohl ein Wunschtraum der „ewig Gestrigen” (Hobbes, Locke, Montesquieu, Hegel, Marx, Engels) bleiben (müssen).
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Interessant, aber kritisch: RT @christiansoeder: Wahlrecht Marke 599: http://bit.ly/8u5EOL
Wahlrecht Marke 599: http://wp.me/pti5k-Fu
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[rotstehtunsgut] Wahlrecht Marke 599: Das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag muss laut Bundesverfassungsgericht geä… http://bit.ly/8u5EOL
[…] “Das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag muss laut Bundesverfassungsgericht geändert werden.“, schreibt das Blog “rot steht uns gut” und macht sogleich einen eigenen Vorschlag, wie das aussehen könnte. Die damit verbundenen Probleme nennt der Autor gleich selber und daher sogleich einen Alternativvorschlag, der meiner Meinung nach ebenso nicht gut und unpraktikabel ist. Doch gut ist, dass überhaupt Gedanken formuliert werden. […]
[…] “Das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag muss laut Bundesverfassungsgericht geändert werden. (my trans…“, states the blog “rot steht uns gut” and already makes a proposal how that could be done. The problems that might occur are named by the author himself and therefore he makes an alternative proposal (German), which in my opinion is not good either and which is impracticable. But it is good to formulate thoughts at all. […]