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Petition: Steuerpolitik — Rücknahme des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 25.12.2009

7. Januar 2010
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Anlässlich des Lobbybefriedigungsgesetzes (offiziell: „Wachstumsbeschleunigungsgesetz) regt sich Bürgerunmut:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Bundesregierung und Bundestag werden aufgefordert das Wachstumsbeschleunigungsgesetz zurückzunehmen oder in wesentlichen Punkten stark zu verändern.
In der vorliegenden Form kann dieses Gesetz das Wirtschaftswachstum nicht wirklich fördern, beinhaltet soziale Ungerechtigkeiten und führt zu einer unverantwortlichen Neuverschuldung, da es nicht ausreichend gegenfinanziert ist.

Begründung

1. Mehrwertsteuerabsenkung auf Übernachtungen

Eine einseitige branchenbezogene Absenkung der Mehrwertsteuer die in der Mehrzahl nicht zu Preisnachlässen führen wird und damit kein Wirtschaftswachstum fördern kann, ist nicht vertretbar, wenn im gleichen Beschlussjahr eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Kinderkleidung und Kinderschuhe abgelehnt wird, die alle Familien entlastet hätte und zu längst notwendiger Ausstattung von Kindern einkommensschwacher Familien geführt hätte.

2. Steuerliche Entlastung und Förderung der Familien mit Kindern:

Die steuerliche Entlastung greift am wenigsten bei Familien mit geringen Einkommen und gar nicht bei Familien im ALG II Bezug.
Auch die Erhöhung des Kindergeldes kommt zu 0 % bei den Kindern an, die diese Erhöhung am meisten benötigen, da das Kindergeld im ALG II Bezug zu 100 % vom Regelbedarf abgezogen wird.

Das führt zu noch größerer sozialer Ungerechtigkeit in unserem Land und steht u.E. nicht im Einklang mit Artikel 3 und Artikel 6 des Grundgesetzes.

Eine ehrlich gemeinte Entlastung für alle Familien und Kinder kann nur derart erfolgen, dass sie auch alle Familien gleichermaßen erreicht. (Beispiele: Mehrwertsteuerabsenkung auf Kinderbekleidung und Kinderschuhe, auf Schulbedarf, auf Arznei-, Heil– und Hilfsmittel, usw.)

Ein durch die Entlastung von Familien angekurbeltes Wirtschaftswachstum ist nicht zu erwarten. Die Entlastung trifft vorrangig besser Verdienende, deren Bedürfnisse mehrheitlich bereits gedeckt sind.

3. Entlastung von Unternehmen

Der Teil des gesamten Gesetzes, der als einziger tauglich wäre das Wirtschaftswachstum zu fördern, fällt mit gerade einmal ca. 20 % am Gesamtvolumen der Entlastungen für Unternehmen zu gering aus.

Die Mehrwertsteuerabsenkung auf Übernachtung führt nach Befragungen mehrheitlich nicht zu Preissenkungen. Unternehmen können daher für Geschäftsreisen künftig bei gleich bleibenden Kosten weniger Vorsteuer abziehen.

4. Mehrbelastung der Kommunen und Gemeinden

Die auf die Kommunen und Gemeinden zukommende Mehrbelastung ist kaum mehr aufzufangen. Einige Städte mussten in diesem Jahr einen Rückgang des Gewerbesteueraufkommens in Höhe von 70 % hinnehmen. Dadurch ergeben sich erzwungener Maßen die Notwendigkeit von Einsparungen und die Erhöhung von Steuern in diesem Bereich, die nicht zuletzt wieder angesiedelten Unternehmen und die Einwohner (vor allem Familien – kultureller Bereich) treffen werden.

5. Finanzierbarkeit, Folgewirkungen und Staatsverschuldung

Das Gesetz ist in einer Zeit, in der die Staatverschuldung bereits auf einem hohen Niveau angesiedelt ist, in keiner Weise ausreichend gegenfinanziert und führt zwangsläufig zu einer noch höheren Staatsverschuldung.
Eine Förderung des Wirtschaftswachstums ist in jeder Hinsicht fragwürdig.


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