Only bad news is good news?!

18. Dezember 2009
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Stellt euch vor, eine gute Nachricht kommt raus und keiner in den Medien nimmt Notiz davon. So ist es tatsächlich vor eineinhalb Wochen geschehen; ich selbst habe es erst heute mitbekommen, obwohl ich in gewisser Hinsicht vom Fach bin.

Das LAG Berlin-Brandenburg hat am 7. Dezember die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin, wonach die CGZP die zur Tariffähigkeit erforderliche soziale Mächtigkeit nicht besitzt, bestätigt; das könnte schwerwiegende Auswirkungen auf von § 9 Nr. 2 AÜG abweichende Tarifverträge haben.

Wenn ihr nur Bahnhof verstanden habt: Das ging auch mir ursprünglich so. Also hier die Erläuterungen:

Zu einer flexiblen Wirtschaft in Zeiten der Globalisierung gehört auch die Möglichkeit von Leiharbeit. Die bestand schon länger, wurde allerdings unter Rot-Grün 2002 im Zuge von Hartz I ausgeweitet. Die Zahl der Leiharbeitnehmer stieg von ca. 325.000 im Jahr 2002 auf ca. 730.000 im Vorkrisendeutschland 2007. Gedacht waren solche Möglichkeiten der Leiharbeit eigentlich, um Produktionsspitzen in der Industrie flexibel auffangen zu können. Um zu verhindern, dass Unternehmen Leiharbeit verwenden, um Arbeitnehmer durch Leiharbeitnehmer zu ersetzen und damit Kosten zu senken, wurde § 9 Nr. 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes geschrieben. Der verbietet es, dass für gleiche Arbeit an Leiharbeitnehmer schlechtere Bedingungen (Entgelt, Arbeitszeit, etc.) gelten.

So weit, so gut: Aber jetzt kommt das dicke Problem an der Sache. Durch Tarifvertrag kann etwas anderes bestimmt werden. Nun hat der Gesetzgeber wohl gedacht, dass die DGB-Gewerkschaften das vielleicht im Einzelfall gegen Zugeständnisse an anderen Punkten vereinbaren könnten, es ansonsten aber kaum tun würden. Er hat aber nicht mit dem CGB gerechnet…

[Einschub: Schmähung des CGB; wer nur den Artikel zum Urteil des LAG lesen will, kann diesen Einschub überspringen.

Der CGB ist seit längerem bekannt dafür, dass er immer mehr wie eine „gelbe Gewerkschaft“ handelt. Historisch gesehen waren gelbe Gewerkschaften solche, die nicht durch Konfrontation, sondern durch Kooperation einen Ausgleich zum Arbeitgeber herstellen wollten. Später wurden sie aber immer mehr zu Handlangern der Arbeitgeber und schlossen Wunschtarifverträge zur Lohndrückung mit diesen ab. Ähnliches macht der CGB heute auch. Das entspricht ja nun wirklich kaum ihren christlichen Grundsätzen. Ich empfehle den Damen und Herren vom CGB dringend einmal, das Gleichnis von den Arbeitern im Weinberg zu lesen (Matthäus 20, 116); es ist mir völlig schleierhaft, wie man es mit solchen Grundsätzen vereinbaren kann, als Lohndrücker für Schlecker & Co. zu fungieren. Ende des Einschubes]

Der CGB gründete sofort eine Tarifgemeinschaft für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen, die CGZP. Diese schloss nun in einigen Branchen und vielen Betrieben Tarifverträge ab, aus denen sich ergab, dass Leiharbeitnehmer künftig weniger als normale Arbeitnehmer verdienen würden. Auf diesen Druck hin schloss auch eine DGB-Tarifgemeinschaft Tarifverträge ab, die eine gewisse Gehaltsdrückung vorsahen, um Schlimmeres zu verhindern. Das führte zu der oft beklagten schlechten Lage der Leiharbeitnehmer im Vergleich zu ihren fest angestellten Kollegen, die am gleichen Ort die gleichen Tätigkeiten ausüben.

Nun kommt das Gericht ins Spiel. Um einen wirksamen Tarifvertrag abschließen zu können, muss eine Gewerkschaft oder Tarifgemeinschaft tariffähig sein. Das setzt eine gewisse soziale Mächtigkeit voraus. Das wurde schon seit einiger Zeit für den CGZP bezweifelt, prominent von Prof. Schüren, der nicht gerade als gewerkschaftsnah gilt. Und da hat jetzt das LAG Berlin ebenso wie zuvor das Arbeitsgericht Berlin auf Antrag von ver.di und dem Berliner Senat entschieden, dass die CGZP diese Mächtigkeit nach Zahl ihrer Mitglieder und ihrer Organisation nicht besitzt. Der Rechtsstreit ist noch nicht am Ende. Das Bundesarbeitsgericht muss darüber noch entscheiden, Revision ist bereits eingelegt.

Was wären die Folgen, wenn das BAG den Spruch des LAG Berlin-Brandenburg bestätigt?

Hunderttausende Leiharbeitnehmer würden nicht mehr nach den Tarifverträgen der CGZP bezahlt, sondern genauso wie ihre Kollegen. Der DGB könnte seine eigenen Tarifverträge auslaufen lassen und dann auch auf § 9 Nr. 2 AÜG pochen. Die Ausbeutung im Leiharbeitsbereich hätte zumindest vorläufig ein Ende. Ein Problem besteht dabei freilich auch: Nachzahlungen in Höhe von viele Millionen könnten auf Leiharbeitsfirmen zukommen, wenn entschieden würde, dass die CGZP nie tariffähig war und der Tarifvertrag deshalb niemals bestand. Wenn massenhaft Leiharbeitsfirmen pleitegehen würden, hätte das natürlich Auswirkungen, die ich auch als Sozialdemokrat nicht gutheißen kann.

Trotzdem: Ein sehr gutes Zeichen. Warum findet man höchstens auf juristischen Blogs etwas darüber? Haben sich die Medien so sehr darin festgebissen, dass nur Katastrophen und Krisen eine Berichterstattung wert sind? Dieses Gefühl habe ich nicht zum ersten Mal…

Kleine Anmerkung: Die Abweichungsmöglichkeit von § 9 Nr. 2 AÜG zu schaffen, war ein Schuss, der ganz schön nach hinten losgegangen ist (und ich gebe zu: Ja, es war Rot-Grün). Eine Abschaffung dieser Möglichkeit tut Not. Denn wenn eine wirklich tariffähige Vereinigung auf den Plan tritt und Löhne zu drücken beginnt, geht das Theater wieder von vorn los.

5 Responses to Only bad news is good news?!

  1. Markus on 18. Dezember 2009 at 22:36

    Und hier weitere „good news”:

    http://www.gegenblende.de/012009
    Gegenblende | Ausgabe 01: November/Dezember 2009

  2. F.Alfonzo on 20. Dezember 2009 at 13:32

    Klugscheissmodus: „Only bad news IS good news„
    …der Klassiker ;-)

  3. Bastian Jansen on 20. Dezember 2009 at 13:55

    Hast Recht. Ist verbessert.

  4. etg on 30. Dezember 2009 at 19:09

    Was ich nicht verstehe: warum sollte die Korrektur eines miesen Gesetzes durch ein Gericht (gut, dass wir die noch haben) eine gute Nachricht sein? Klar, für die Betroffenen schon. Die anderen, die das Gesetz schon beim Entstehen für mies hielten, werden nur in drei Sachen bestätigt:
    1. Ja, das Gesetz war wirklich mies (und das Gesetz ist nun mal die Ursache dieser Ausbeutung)
    2. die ganzen Schmähungen, wenn man mit der Politik nicht einverstanden war, waren tatsächlich unbegründet, das hilft einem aber jetzt auch nicht weiter, weil die Verantwortlichen weiter unbehelligt ihr Unwesen treiben
    3. es braucht erst Gerichte um so eine Ungerechtigkeit zu korrigieren, die SPD hat das in sieben Jahren nicht hinbekommen

  5. […] An dieser Stelle habe ich mich ja schon über Lohndrückergewerkschaften ausgelassen. Heute war ein guter Tag für Lohndrücker. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Mindestlohn bei […]

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