Völkerrechtswidrig? Angemessen!

9. Dezember 2009
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Süddeutsche Zeitung, 9.12.2009:

Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg kommt wegen des Luftschlags von Kundus in Erklärungsnot. Als Guttenberg am 6. November auf einer Pressekonferenz die Bombardierung zweier Tanklaster mit mehr als 100 Toten vehement verteidigte, lag ihm bereits ein Bericht des Roten Kreuzes vor, in dem der Angriff als „völkerrechtswidrig” eingestuft wird. Trotzdem bezeichnete der Minister die Attacke als unvermeidlich und „in jedem Fall angemessen”.

Unglaublich. Der Kerl glaubt, er kann sich alles erlauben. Einen völkerrechtswidrigen Angriff als angemessen betrachten, das ist schon ein starkes Stück.

Wenn die SPD-Fraktion das nicht aufgreift und Guttenbergs Rücktritt fordert, dann weiß ich auch nicht weiter…


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7 Responses to Völkerrechtswidrig? Angemessen!

  1. califax on 10. Dezember 2009 at 00:07

    Was ein ganz großer Fehler ist: Das Rote Kreuz als kompetente Instanz in Sachen Völkerrecht betrachten.
    Auch wenn es dem IRK widestrebt: Auch westliche Soldaten dürfen ihre Feinde in Anwesenheit von Nichtkombattanten töten.
    Aber denen widerstrebt so einiges, zum Beispiel die Existenz des roten Davidsterns.
    Nach Ansicht des IRK gilt der Zivilistenschutz des humanitären Völkerrechts nämlich nicht für Juden, ganz gleich ob Frau ob Kind.
    Ich glaub denen kein Wort mehr.
    In Karlsruhe sitzen Leute, die sich mit dem Völkerrecht auskennen. Die prüfen das jetzt.

    • Christian Soeder on 10. Dezember 2009 at 11:59

      Ich habe den Afghanistan-Einsatz immer verteidigt, weil ich ihn für richtig hielt und nach wie vor halte.

      Aber irgendwann ist’s auch gut.

      Deine seltsamen Ansichten zum Roten Kreuz habe ich registriert, teile sie aber nicht.

      • califax on 10. Dezember 2009 at 13:02

        Die Leute brauchen kein Lippenbekenntnis zum abtrakten Einsatz, die brauchen die Ausstattung und die juristische Absicherung, um ihn überhaupt durchführen zu können.
        Momentan sterben unsere Soldaten völlig umsonst.
        Sie werden ohne jede Erfolgschance als Schießbudenfiguren verheizt und von den eigenen Politikern vor den Afghanen lächerlich gemacht.

        Meine Meinung zum IRK btrifft nicht das DRK, schon gar nicht die Leute,die hier im Rettungswagen rumkurven. Es betrifft die einseitig „antiimperialistische” Politik der IRK-Führungsebene.

        • Christian Soeder on 10. Dezember 2009 at 13:05

          Richtig: die Bundeswehr braucht die richtige Ausstattung vor Ort.

          Und, noch viel richtiger: die fehlende öffentliche Debatte über den Afghanistan-Einsatz ist schädlich. Wir haben dazu mal eine Veranstaltung in Form eines rot-grünen Streitgesprächs gemacht, die Resonanz war war überwältigend.

  2. […] füge hinzu: Und die SPD  teilweise auch. Wie es Sven Türpe hier kommentiert […]

  3. nk on 10. Dezember 2009 at 08:27

    Wann wird die Debatte eigentlich mal realistisch ?

    Wenn man in einen Krieg einsteigt, kommen solche Dinge vor, das liegt in der Natur der Sache.

    Man kann daraus die Konsequenz ziehen und aus Afghanistan abziehen. Oder man muß den Soldaten, die man da hin schickt und die ihr Leben riskieren, die Möglichkeit geben, zu handeln und das heißt, den Feind zu vernichten.

    Weil man diese Wahl nicht treffen will, schickt man Soldaten hin, die ihr Leben riskieren, bindet ihnen die Hände auf den Rücken und überzieht sie obendrein mit juristischen Verfahren. Das ist peinlich und feige. Passt zu dem ganzen Laden hier.

  4. califax on 11. Dezember 2009 at 12:49

    Nachdem man mal eben den eigenen Leuten ein Kriegsverbrechen vorgeworfen hat, könnte man doch inzwischen die verbesserte Informationslage einarbeiten, denke ich.
    Das IKRK wirft der BW keinen Verstoß gegen das Kriegvölkerrecht vor sondern meint nur, daß man in der Richtugn mal prüfen sollte.
    Was die deutsche Staatsanwaltschaft ja automatisch tut (in diesem Fall via Karlsruhe) .
    Es wird jetzt auch wieder einmal bestätigt, was man schon von Anfang an wissen konnte: Die Videobilder, von denen die Bild offensichtlich nur einen miserablen Zusammenschnitt ohne jeden Zoom veröffentlicht hat) zeigen feindliche Kämpfer in Kompaniestärke, ihre Waffen sind in den Zoom-Sequenzen wie auf bekannten und im Internet verfügbaren Videos anderer Luftangriffe klar zu identifizieren. Der Schura-Anwalt lügt sich fröhlich einen Fall zusammen, um an Steuergeld zu kommen. Das IKRK greift bei seiner Opferzählung auf, sagen wir mal, seltsame Informationen zurück, die den Fakten widersprechen.
    Es wurde nicht einfach drauflosgebombt sondern stundenlang beobachtet und aufgeklärt.
    Der Angriffsbefehl kam erst, als erkennbar war, daß die Laster bald flottgemacht sei würden.
    Eine Show of Force hätte es den Feinden, immerhin mehr als 50 Mann kämpfende Truppe mit vermutlich weiteren unbewaffneten Feinden in der Nähe erlaubt, den Angriff zu überleben, und die Terroraktionen im Raum Kundus ungestört fortzusetzen. Dieses Vorgehen hätte also dem Sicherungsauftrag der Bundeswehr widersprochen.
    Allerdings wäre es nach dem Befehl von McCrystal erforderlich gewesen, ihn erst an den Bildschirm zu holen, was nicht geschehen ist.

    Übrigens wäre mit ein paar zeitgemäßen Kampfhubschraubern wie Apache oder französischem Tiger gar kein Bombenangriff nötig gewesen.
    Die Beschaffung solcher dem Auftrag angemessener Waffen wird aber vom Bundestag bisher verweigert.
    Prominent an der Verweigerungsfront steht übrigens ein Herr Arnoldt (SPD), der meint, es wäre völlig ausreichend, wie im WK II einfach ganze Menschenmengen unterschiedlos mit Koaxial-MGs niederzumähen, statt mit zeitgemäßer Kuppel-MK gezielt einzelne feindliche Kämpfer zu vernichten.

    Was bleibt: Der Vorwurf des völkerrechtswidrigen Angriffs ist bisher nicht nur nicht erhärtet wurden, er scheint zu implodieren.
    Was allerdings zunehmend deutlich wird ist eine eklatante Pflichtverletzung seitens unserer Abgeordneten.

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