Minarett-Verbot aus liberaler Perspektive

Für „Rot steht uns gut” kommentiert David Salm, stellv. Landesvorsitzender der Jungen Liberalen Niedersachsen, das Minarett-Verbot aus liberaler, rechtsstaatlicher Perspektive:

Die Schweizer haben nun also per Referendum in ihre Verfassung aufgenommen, dass bei landesweit ganzen vier Minaretten nun wirklich mal Schluss sein muss — verschandelt ja sonst auch die schönen abendländisch geprägten Schweizer Städte! Viel wird nun landauf, landab darüber diskutiert, ob dies eine neue Stufe in der um sich greifenden Islamophobie der Westeuropäer sei. Kurz, knapp und vorneweg: Ja, das ist es. Die Gründe dafür sind jedoch etwas komplexer als in vielen Kommentaren behauptet.

Daher ist es auch müßig, einfach nur das nochmals durchzukauen, was die Lehmings, Broders und Joffes dieser Welt in ihren Dead-Tree-Media bereits geschrieben haben und noch schreiben werden. Vielmehr ist es interessant, die Reaktionen der verschiedenen politischen Strömungen zu analysieren und zu bewerten. Denn Pawlows Hunden gleich haben sich sowohl die politische Linke als auch die politische Rechte ziemlich vorhersehbar verhalten: Die Linken mit der von ihnen bereits professionalisierten Empörung und die Rechte mit ziemlich unverhohlenem Anti-Islamismus.

Kaum hatte das Ergebnis der Volksabstimmung die Runde gemacht, kam bereits aus SPD, FDP und von Seiten der Grünen eine Flut von Solidaritätsbekundungen auf praktizierende Muslime in der Schweiz zu.

So wie die Linksliberalen jedoch mit politischer Ablehnung auf das Mehrheitsvotum reagierte, so applaudierte diesem die politische Rechte — auch und gerade in Deutschland. Das Spektrum ist dabei weitreichend. Die politisch korrekten und glattgeschliffenen organisierten Interessensvertretungen konservativer Werte — die Unionsparteien — reagierten mit einer Mischung aus bewusstem Schweigen und ach so selbstlosem Verständnis über die „Sorge vieler Christen vor Identitätsverlust”. Das ist zwar schlimm, war aber vorhersehbar. Viel heftiger ist jedoch die Reaktion vieler Rechtsliberaler und gerade auch vieler Libertärer: Die reicht nämlich von „Clash of Cultures”-Rhetorik à la „Die lassen uns auch keine Kirchtürme bauen!” bis hin zu unverhohlener Sympathie, feigenblattartig gestützt auf ein Locke’sches Demokratieverständnis. Fadenscheinig wird aus der liberalen Blogosphäre auch laienhaft juristisch argumentiert: Das Bauverbot für Minarette sei eben Baurecht und das habe ja mit Menschenrechten im Allgemeinen und Religionsfreiheit im Besonderen nichts zu tun. Besonders pointiert hat dies Zettel in seinem ansonsten durchweg sehr lesenswerten Blog „Zettels Raum” auf den Punkt gebracht und hat dafür viel Zustimmung erhalten:

Es geht nicht um die Menschenrechte, sondern es geht um Baurecht. Es gibt kein Menschenrecht auf den Bau von Minaretten.

Quod Erat Demonstrandum! Denn tatsächlich ist es so, dass Baurecht (in diesem Falle handelt es sich genau genommen um Bauordnungsrecht) sich selbstverständlich wie auch jede andere Rechtssetzung an höherranigem Recht — hier: den Menschenrechten — messen lassen muss. Zu behaupten, eine baurechtliche Vorschrift habe ja schon wegen der Zielsetzung der Norm oder aus ähnlich gestrickten Gründen keine menschenrechtliche Relevanz, ist nicht nur total hanebüchen, sondern brandgefährlich: Denn wer so argumentiert, der macht ganz bewusst aus Hintertüren im menschenrechtlichen Rechtsschutz Scheunentore; wer so argumentiert, redet Verbotsfetischisten und Mehrheitsmeinungschauvinisten das Wort.

Ganz davon abgesehen ist die Behauptung, die Schweizer hätten ja nur eine harmlose Bauvorschrift erlassen wollen schon alleine deshalb absurd, weil sie nicht das Baugesetzbuch, sondern gleich die Verfassung geändert haben. Damit wird die Zielsetzung deutlich: Den Meinungsführern der SVP und anderer Rechtspopulisten geht es hier doch nicht darum, Feinjustierungen am schweizerischen Bauordnungsrecht vorzunehmen. Es geht darum, mit dem Holzhammer auf eine religiöse Minderheit einzudreschen — und wer versucht, das schönzureden, ist ein Zyniker.

Natürlich soll nicht verschwiegen werden, dass nicht jede falsche politische Entscheidung gleich menschenrechtswidrig ist. Auch ist nicht jede Freiheitseinschränkung gleich ein Verfassungsverstoß — gerade als Liberaler muss man sich das immer wieder vor Augen führen. Bleibt also zu prüfen, ob ein generelles Bauverbot von Minaretten die Freiheit der Religionsausübung unverhältnismäßig einschränkt. Die Religionsfreiheit schließt die Errichtung und Benutzung religiöser Gebäude mit ein. Zwar ist es richtig, dass, wie von einigen Minarett-Verbietern hervorgebracht wird, zu einer Moschee historisch nicht schon immer auch Minarette gehörten und auch im Koran wohl nichts davon steht. Eine Religionsgemeinschaft jedoch tautologisch dazu verdonnern zu wollen, auf ewig nur das zu machen was in ihren heiligen Büchern steht und ihr nicht die Möglichkeit zu geben, sich auch weiterzuentwickeln und sich eben dann aus freien Stücken dafür zu entscheiden, dass zu ihren Gotteshäusern Minarette dazugehören, ist nicht nur unglaublich kulturchauvinistisch, sondern angesichts mancher völlig begrüßenswerterweise nicht mehr ausgeübter Kulthandlungen in allen großen Religionen auch extrem kontraproduktiv.

Bleibt noch das Argument, Minarette hätten ja hauptsächlich den Zweck, dass der Muezzin zum Gebet rufen kann — was wiederum aus Lärmschutzgründen nicht ginge. Das ist sicherlich richtig und eine gute Anregung dafür, mal darüber nachzudenken, ob nicht auch jegliche Form von religiösen Lärmemmissionen (bszw. auch diejenigen von Kirchturmglocken) strenger reglementiert werden müssten. Aber es entlarvt gleichzeitig auch die Befürworter eines Minarettverbots als Wölfe im Schafspelz: Denn wenn sie das fordern würden, müssten sie eben das Bauordnungs– und Immionsschutzrecht anpassen und nicht populistische Phrasen in die Verfassung schreiben.

Damit muss festgestellt werden, dass das Minarettverbot in die Religionsfreiheit eingreift und es für diesen Eingriff keine sachliche Rechtfertigung gibt. Es verstößt gegen die Religionsfreiheit — und damit gegen die Menschenrechte.

Als interessante Randbemerkung kann hier noch eingefügt werden, dass gerade aus der libertären Ecke ebenfalls teilweise die Rechtswidrigkeit des Minarettverbots moniert wird — allerdings gestützt auf eine Verletzung der heiligen Kuh der Erzliberalen — der Eigentumsfreiheit. So schreibt beispielsweise der Schweizer Blogger Christian Hoffmann:

Als Liberaler bin ich selbstverständlich noch aus einem anderen Grund unzufrieden mit dem heutigen Abstimmungsergebnis: Selbst wenn es nicht um den Bau eines religiösen Symbols ginge, sondern lediglich um die Baugenehmigung eines profanen Türmchens — ist es ernsthaft die Aufgabe des Bundes, hier regulatorisch einzuschreiten? In einer liberalen Gesellschaftsordnung darf jeder Menschen mit seinem Eigentum tun und lassen, was ihm beliebt — das ist der Kern, die Substanz der Freiheit. Wenn ich nun also auf meinem legitim erworbenen Grundstück ein Türmchen bauen will, welches keine Giftgase ausspuckt oder das Eigentum meiner Nachbarn anderweitig beeinträchtigt (etwa durch Schattenwurf), dann habe ich selbstverständlich ein Recht dazu. Die Annahme der Minarett-Initiative ist also schon deshalb ärgerlich, weil sie gegen das Eigentumsrecht verstösst.

Das jedoch ist eine schrankenlose Sichtweise der Eigentumsfreiheit, die man — bestenfalls — als antiquiert und überholt bezeichnen kann. Denn Eigentum — gerade Grundeigentum! — ist kein losgelöstes Recht im freien Raum, sondern Eigentum verpflichtet — und zwar dazu, dass sein Gebrauch auch dem Wohl der Allgemeinheit diesen soll.

Daraus folgt, dass man eben nicht fröhlich mit seinem Grundstück anfangen kann was man will, sondern dabei an teils recht penible Vorgaben gebunden ist — ohne dadurch in seinen Rechten verletzt zu sein. Dazu gibt es feines Geflecht von Inhalts– und Schrankenbestimmungen, die im Baurecht in Deutschland zum Beispiel in Form von Bebauungsplänen anzutreffen sind. Klar ist natürlich auch, dass die Religionsfreiheit hier ein besonders zu berücksichtigender Faktor ist, der z.B. dazu führen kann, dass in der Abwägung der verschiedenen Interessen ein Turm auf einer Moschee gebaut werden kann, dies jedoch auf einem Privathaus nicht genehmigungsfähig wäre.

Dieses System der sorgfältigen Abwägung schafft erst (quasi utilitaristisch) das hohe Freiheitsniveau für alle — nicht hilfreich dafür ist demgegenüber eine ungezügelte, libertäre Interpretation unserer Grund– und Menschenrechte.

Der Gedankengang, von dem sich die Libertären hier fehlleiten lassen, ist die irrige Vorstellung, dass alle Menschenrechte bloße Derivate des Rechts auf Eigentum seien, wie etwa Dominik Hennig in einer einschlägigen Diskussion auf Facebook behauptete. Eine solche einseitige Materialisierung aller unveräußerlichen Rechte ist bei Lichte betrachtet nicht nur unsozial, sondern auch in höchstem Maße unfrei.
Und doch — das allein reicht noch nicht als Erklärung dafür aus, dass große Teile des digital vernetzten Liberalismus nun auf den Zug der Rechtspopulisten aufspringen.

Allgemein sind gerade in der libertären Szene — freundlich ausgedrückt — große Vorbehalte gegenüber der islamischen Kultur anzutreffen. Der Islam wird von vielen als stockkonservativ, unaufgeklärt und allgemein als Feind der Freiheit betrachtet. Blickt man in Länder mit Sharia-Gesetzgebung, mag das auf den ersten Blick zunächst einleuchten. Wird das jedoch als Vorwand genommen, um Muslime in westlichen Gesellschaften über einen Kamm zu scheren, so ist das zutiefst ideologisch verblendet. Und das sollte kein liberal gesinnter Mensch sein.

Zusammenfassend bleibt zu sagen: Die politische Linke und diejenigen Liberalen, die sich — wie z.B. der FDP-Bundestagsabgeordnete und JuLi-Bundesvorsitzende Johannes Vogel — meiner Auffassung anschließen, haben mit ihrer harschen politischen Kritik an der Entscheidung der Schweizer inhaltlich recht.

Die Entscheidung der Schweizer ist jedoch nicht nur politisch falsch. Die Aufnahme eines Minarettbauverbots in die Verfassung eines westeuropäischen Landes per Referendum ist eine Kriegserklärung der Anhänger des unsäglichen Leitkultur-Prinzips an die Minderheit und ein klarer Menschenrechtsverstoß — der im Übrigen auch nicht dadurch geheilt wird, dass das Volk direkt abgestimmt hat (zu den „Segnungen” der direkten Demokratie schreibe ich an dieser Stelle aus Platzgründen nichts mehr). Sie ist unvereinbar mit höherrangigem Recht: rechtswidrig. So und nicht anders müsste der Tenor der progressiven Linken wie auch der Liberalen an dieser Stelle eigentlich lauten.

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55 Kommentare

  1. Erstellt am 1. Dezember 2009 um 21:53 | Permanent-Link

    Nun gehöre ich zwar nicht zu den Libertären, muss aber deren Argumentation mit dem Eigentumsrecht hier mal verteidigen. Zwar teile ich den Einwand, das Eigentum und insbesondere Grundeigentum gewissen Schranken unterworfen ist, aber diese Schranken müssen logisch begründet sein. Bauvorschriften die ein gewisses Brandschutzniveau oder Wärmedämmung vorschreiben können ja gern landesweit gesetzlich vorgegeben sein, aber nicht das Verbot gewisser gestalterischer Elemente, wie etwa ein Türmchen (nichts anderes ist ein Minarett). Ein übermäßig hohes Minarett mag ja nicht in das architektonische Ensemble eines Alpendorfes passen,aber das sollten dann bitte lokale Behörden entscheiden. Das gleiche Minarett würde wahrscheinlich in Basel nicht weiter auffallen.
    Allein schon deshalb ist ein schweizweites Minarettverbot aus liberaler Sicht anzulehnen.
    Wichtiger ist mir persönlich jedoch, dass es aus meiner Sicht gegen die Religionsfreiheit verstösst.

    • Erstellt am 2. Dezember 2009 um 00:16 | Permanent-Link

      Die lokalen Behörden und die lokale Bevölkerungsmehrheit hatte sich im Schweizer Fall gegen das ganz konkrete Minarett einer konkreten Moschee entschieden.
      Die Minderheit hat dann auf dem Umweg über den Bund diese Entscheidungen ausgehebelt.
      Das war der Grund für die Eskalation zur bundesweiten Abstimmung. Die alteingesessene Mehrheit wollte sich nicht von der zugereisten Minderheit vorschreiben lassen, wie sie zu leben hat.

      • Erstellt am 2. Dezember 2009 um 17:29 | Permanent-Link

        Wie wurde denn die Ablehnung im konkreten Fall begründet? Ein simples „Minarette mögen wir nicht” ist für eine Einschränkung des Baurechts eines Grundstückeigentümers ein wenig dünn. Gab es Kompromissvorschläge hinsichtlich Höhe und Gestaltung?

        • Erstellt am 2. Dezember 2009 um 19:33 | Permanent-Link

          Keine Ahnung. Es waren 3 Fälle, wie ich mittlerweile erfahren habe. Gibt einen Wikipediaartikel dazu.

  2. Erstellt am 1. Dezember 2009 um 22:05 | Permanent-Link

    Nö also wenn schon zitieren, dann bitte auch richtig. „Die lassen uns auch keine Kirchtürme bauen!“ habe (und hätte) ich nie getwittert, sondern:

    würde ja gerne mal wissen, wie begeistert Türken oder Pakistaner reagieren, wenn man bei ihnen Kirchtürme bauen würde.”

    - was sich allerdings auf einen verlinkten Artikel bei Spiegel-Online bezogen hat, in dem von Protesten in der Türkei und Pakistan gegen das Schweizer Wahlergebnis die Rede gewesen ist. Mit „Clash of Cultures” hat das jedenfalls nichts zu tun, zumal ich, obwohl auch ich es eher mit Zettel und Christian Hoffmann halte, das Verbot für beknackt und überflüssig halte.

    Gleichwohl weiss ich aus eigener Erfahrung, dass man verdammt gute Gründe haben kann, Kirchtürmer aller Art nicht in der Nähe haben zu wollen. Das hat mit Religion aber nichts zu tun.

    Zur Demokratie gehört dazu, dass Entscheidungen getroffen werden, die einem nicht gefallen. Die kann man falsch finden aber Fälle wie dieser sagen mir eigentlich nur, wie wichtig es ist, dass eine Verfassung möglichst viele Freiheiten vor demokratischen Mehrheiten schützt, die diese tendenziell nunmal immer abbauen wollen.

  3. Erstellt am 1. Dezember 2009 um 23:02 | Permanent-Link

    @Jan: Wie schon in meinem Blog geschrieben: Stimmt, sollte auch kein Zitat sein. @Christian: Kannst Du die fragliche passage bitte dementsprechend ändern?

  4. Erstellt am 1. Dezember 2009 um 23:43 | Permanent-Link

    Es zeugt von mangelndem Textverständnis, mir eine „unverhohlene Sympathie” für das Verbot zu unterstellen, und es ist dreist, dann auch noch frech die weiteren Überlegungen zu den Folgen des Schweizer Demokratieverständnisses als „feigenblattartig” zu denunzieren.

    Beides ist unzutreffend: Weder gefällt mir das Verbot, noch habe ich Sympathien für eine schrankenlose Demokratie.

    Richtig ist aber auch, dass ich keine Sympathie mit denen habe, die ohne Auseinandersetzung mit der Materie gleich mit denunzierenden Urteilen bei der Hand sind. Daraus aber zu schließen, dann müsse man eben „für die anderen” sein, zeugt von einer etwas beschränkten Sichtweise.

    Es ist mir ein Rätsel, warum Selbstverständlichkeiten wiederholt werden müssen, aber dann eben nochmal for the record: Das Verbot erfüllt aus liberaler Sicht die Voraussetzungen nicht, die für jedwedes staatliche Verbot zu gelten haben. Es ist nicht begründbar. Das ist der eigentliche Kern meiner Ablehnung und der der Kollegen Messmer und Zettel, auf die ich mich beide übrigens explizit beziehe.

    Ob darüber hinaus auch noch die Verletzung der Religionsfreiheit festzustellen ist, darüber mag man dann diskutieren, aber das als Trennlinie heranzuziehen, wessen Ablehnung echt ist und wer dann doch „unverhohlener” Befürworter sei, ist unsinnig bis schlicht dämlich.

  5. Erstellt am 1. Dezember 2009 um 23:59 | Permanent-Link

    Es muss doch noch erlaubt sein sich seines Urteils zu enthalten, wie das Zettel explizit macht. Zettel eine Nähe zu den Verbotsbefürwortern zu unterstellen ist Manichäismus.

  6. Erstellt am 2. Dezember 2009 um 00:08 | Permanent-Link

    Nur als Ergänzung:

    Ganz davon abgesehen ist die Behauptung, die Schweizer hätten ja nur eine harmlose Bauvorschrift erlassen wollen schon alleine deshalb absurd, weil sie nicht das Baugesetzbuch, sondern gleich die Verfassung geändert haben.

    Was daran liegt, dass es sich bei einer Volksinitiative (und um eine solche handelt es sich) auf Bundesebene zwingend um eine Verfassungsänderung handelt. Man kann in einer Volksinitiative keine einfachgesetzlichen Regelungen schaffen, sondern nur die Verfassung ändern (Art. 139 der schweizerischen Bundesverfassung).

  7. Erstellt am 2. Dezember 2009 um 00:13 | Permanent-Link

    @Rayson & den hier schonmal in vorauseilendem Gehorsam vertretenen Zettel: Wer es ablehnt, die Religionsfreiheit durch so offensichtlich himmelschreiendes Unrecht verletzt zu sehen, der muss sich auch eine gewisse Nähe zu den rechtspopullitischen Minarett-Verbietern vorwerfen lassen.

    @Markus Ritter: Umso schlimmer — das zeigt erst recht, wie absurd es ist, über so etwas eine Volksabstimmung herbeizuführen!

    • Erstellt am 2. Dezember 2009 um 00:47 | Permanent-Link

      Mir „vorauseilendem Gehorsam” zu unterstellen ist eine bodenlose Frechheit. Sie sind gerade arg am Hyperventilieren.
      Es liegt auch nicht an Ihnen zu definieren was „himmelschreiendes Unrecht” ist. Das bleibt eine subjektive Einschätzung und Sie sollten genügend Toleranz aufbringen, anderen eine andere Einschätzung zuzugestehen.

      • Erstellt am 2. Dezember 2009 um 00:56 | Permanent-Link

        Ich denke, ich kann ganz gut sagen, was ich als himmelschreiendes Unrecht empfinde und was nicht ;-)

      • Erstellt am 2. Dezember 2009 um 12:23 | Permanent-Link

        @Robert Michel

        Ich finde auch: Wer so erkennbar vor seinem Bundesvorsitzenden Männchen baut, sollte mit Begriffen wie „Gehorsam” etwas vorsichtiger sein.

        • Erstellt am 2. Dezember 2009 um 18:36 | Permanent-Link

          Wie schlecht — man darf also seinen Vorsitzenden nicht für eine gute Aussage loben? Diese Ideologie verstehen wohl nur radikale Antis…

    • Erstellt am 2. Dezember 2009 um 12:21 | Permanent-Link

      @David Salm

      Wer nicht für uns ist, ist gegen uns!” Was für eine grandiose Antwort.

      Wie soll diese Nähe denn aussehen? Ich bin dagegen, aber aus den falschen Gründen, und deswegen doch wieder irgendwie dafür?

      Übrigens halte ich, wie geschrieben (aber was sage ich, lesen schadet ja der sauberen Argumentation), auch ein Verbot des Baus von Glockentürmen für keine Einschränkung der Religionsfreiheit. Darf ich mir dann auch eine Nähe zu den saudischen Herrschern und der Diyanet attestieren?

      • Erstellt am 2. Dezember 2009 um 18:37 | Permanent-Link

        Nein, aber Nihilismus. Denn Du übergehst schlicht und ergreifend die Religionsfreiheit und stellst stumpf auf Eigentum ab. Was für eine unglaublich langweilige und eintönige Weltsicht.

        • Erstellt am 2. Dezember 2009 um 23:39 | Permanent-Link

          Man kann auch ganz problemlos ohne Minarett Moslem sein. Es ist keine religiöse Vorschrift und erfüllt keine religiöse Funktion sondern dient ausschließlich dem Prestige.
          Damit hat es mit Religionsfreiheit genauso viel zu tun, wie überdimensionale Gartenzwerge oder Hundertwasserbalkons.

          • Erstellt am 3. Dezember 2009 um 13:19 | Permanent-Link

            Gerade nicht! Denn zur Religionsfreiheit gehört eben auch dazu, selbst bestimmen zu dürfen über alle Umstände — inkl. natürlich den sakralen Gebäuden. Das heißt nicht, dass man diese Bedürfnisse dann nicht am Ende sorgfältig baurechtlich etwa mit Nachbarschutzrechten oder städtebaulichen Anforderungen abwägen muss, aber ein stumpfes absolutes Verbot ist unzulässig.

          • Erstellt am 3. Dezember 2009 um 19:57 | Permanent-Link

            Denn zur Religionsfreiheit gehört eben auch dazu, selbst bestimmen zu dürfen über alle Umstände – inkl. natürlich den sakralen Gebäuden. Das heißt nicht, dass man diese Bedürfnisse dann nicht am Ende sorgfältig baurechtlich etwa mit Nachbarschutzrechten oder städtebaulichen Anforderungen abwägen muss, aber ein stumpfes absolutes Verbot ist unzulässig.

            Das ist Blödsinn. Und das weißt Du auch.

            1) Niemand hat das Recht, alle Umstände selbst bestimmen zu dürfen. Schon gar nicht im religiösen Bereich und erst recht nicht im Baurecht. Wie wär’s mit einer Erwachsenentaufe? Ich empfehle die Taufe junger hübscher Frauen und Männer direkt im Wohngebiet. Viel Spaß mit Deiner Idee von „Religionsfreiheit” vor Gericht.

            2) Und ob es zulässig ist?
            Ist es. In der Schweiz ist es das ganz offensichtlich. Hast Du ja mitbekommen vor ein paar Tagen. Wem das nicht paßt, der muß nicht in die Schweiz einwandern. Ich werde das zum Beispiel nicht tun.
            (Jedenfalls nicht, solange ich in Deutschland noch in einer mitteleuropäischen Kulturlandschaft leben kann ohne ständig auf irgendwelche orientalischen Stammestraditionen Rücksicht nehmen zu müssen.)

            3) Und der dritte Grund, warum Deine Einlassung nun wirklich kompletter Bullshit ist: Das Minarett ist kein Bestandteil des Gottestdienstes und wird sogar innerhalb des islamischen Glaubendiskurses als unislamisch verdammt. Es ist reines orientalisches Imponiergehabe, nichts sonst.

            PS.: Das Seitenlayout ist verbesserungswürdig. Feste Breiten müssen grundsätzlich proportional zur Schriftgröße berechnet werden, sonst entsteht so ein Versteckspiel wie auf dieser Website hier.

        • Erstellt am 3. Dezember 2009 um 11:30 | Permanent-Link

          Aha — von der „unverhohlenen Sympathie” sind wir über die „Nähe” jetzt beim „Nihilismus” angekommen. Eine gewisse Flexibilität in der Argumentation ist dir nicht abzusprechen. Das erleichtert es natürlich ungemein, Urteile abzugeben. Man fühlt sich geradezu an Marx erinnert (Groucho, nicht Karl): „Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere.”

          Jedenfalls meine aufrichtige Bewunderung erstens dafür, dass du bei mir eine Begründung mit dem Eigentumsrecht erkannt hast, obwohl ich das nirgendwo geschrieben habe. Und zweitens für den phänomenalen Einfall, aus einer solchen Begründung, so sie denn tatsächlich für diesen Fall herangezogen würde, eine „Weltsicht” zu basteln.

          Aber andererseits kann das auch nicht verwundern bei einem, der Eigentumsrechte locker-flockig zu Disposition stellt. Und so jemand erhebt dann auch noch den Anspruch, „aus liberaler Sicht” zu urteilen. Ist mir schlecht.

          • Erstellt am 3. Dezember 2009 um 13:22 | Permanent-Link

            Verschiene Argumentationslinien mit unterschiedlichen Zielsetzungen erfordern unterschiedliche Argumente. Wer das mit dem Hinweis auf Prinzipientreue verkennt, ist ein Ideologe.
            Und ein Ideologe sollte nun wahrlich für sich keine Deutungshoheit über den Begriff „liberal” in Anspruch nehmen.

          • Erstellt am 3. Dezember 2009 um 18:08 | Permanent-Link

            Da verwechselt mal wieder einer Liberalismus mit Beliebigkeit. Das ist natürlich keine Ideologie. Das ist gar nichts.

  8. Erstellt am 2. Dezember 2009 um 00:29 | Permanent-Link

    Das sehen die Schweizer anders. Die regeln auch Komplementärmedizin in ihrer Verfassung (17.5.2009).

    Es wird sich ändern, wenn Artikel 139a der schweizerischen Verfassung in Kraft tritt, die auch die Änderung von Gesetzen ermöglicht. Bis dahin bleibt ihnen auf Bundesebene nur die Verfassungsänderung.

  9. nk
    Erstellt am 2. Dezember 2009 um 08:36 | Permanent-Link

    Wie immer das Ergebnis der Abstimmung konkret zu bewerten ist : Ich spekuliere mal über die Folgen.

    Das Ergebnis ist ein Signal über die Existenz von Problemen, die viele nicht diskutieren wollen.Es werden einige ganz grundlegende und schwierige Fragen gestellt werden:

    Ist ‚der Islam’ wie er sich heute und hier konkret darstellt, in eine halbwegs freiheitliche Gesellschaft integrierbar, und ? Falls nein : was dann ?

    Muss hier eine Ausnahmeregelung zur Religionsfreiheit definiert werden ?

    Weiter : Ist es wirklich zweckmässig und moralisch in Ordnung, Millionen Einwanderer ins Land zu holen, die nach aller Erfahrung nicht einfach zu integrieren sind ? Falls nein, was dann ?

    Diese Frage ist richtig schwierig, die Antworten sind bedrückend und ich lasse sie hier offen.

    Das Dumme ist nur: Die Fragen stellen sich. Sie stellen sich in der Praxis und im Alltag. Und man sie nicht ergebnisoffen debattiert werden, wird es zur Explosion kommen.

    Mit der massenhaften Einwanderung ist das Thema der Identität berührt (mag man die Leitkulturdebatte noch so unsäglich finden oder nennen) und an dem Punkt hört der Spass auf.

    Ich denke, dass es sehr nötig wäre, diese Debatten zu führen, aber keiner traut sich.

    • Erstellt am 2. Dezember 2009 um 09:03 | Permanent-Link

      Es gibt genügend Leute, die sich trauen. In der SPD beispielsweise einen Herrn Sarrazin.

      • nk
        Erstellt am 2. Dezember 2009 um 09:24 | Permanent-Link

        Ja, die Fragen kommen hoch, aber die Reaktion des Establishments zeigt doch einen entschiedenen Widerwillen, das Thema auf den Tisch zu bringen.

        Ausserdem ist Sarrazin ein Einzelfall, noch.

        • Erstellt am 2. Dezember 2009 um 09:34 | Permanent-Link

          Sarrazin ist nur in der SPD ein Einzelfall und
          im Establishment (noch) in der Minderheit.
          Das liegt zum Teil an seiner Berliner Schnauze
          und zum Teil an ideologischen Scheuklappen der
          postmodenen Linken.
          Gesamtgesellschaftlich liegt er im Mainstream,
          wenn auch die anderen Mitdenker nicht so platt
          auf den Türken an sich losgehen.

  10. Esther van Santen
    Erstellt am 2. Dezember 2009 um 11:16 | Permanent-Link

    @nk: „Ist ‘der Islam’ wie er sich heute und hier konkret darstellt, in eine halbwegs freiheitliche Gesellschaft integrierbar” — Deine Fragestellung an sich offenbart noch ein weiteres Problem: Ist es möglich, eine gesamte Religionsgemeinschaft über einen Kamm zu scheren, nicht zu differenzieren zwischen verschiedenen Ausprägungen innerhalb einer Glaubensgemeinschaft? „Den Islam” in seiner Gesamtheit zu verurteilen wäre ein fataler Fehler — wir wissen doch alle, dass es zwischen schwarz und weiß noch viele kleine Graustufen gibt.

    Eine „Ausnahmeregelung” was Religionsfreiheit angeht ist nicht möglich, widerstrebt dies doch jeglicher Bedeutung von „Freiheit”!

    Die (rhetorische) Frage, die sich eigentlich stellt ist also: Kann ein die Bevölkerung eines Landes, das die Menschenrechte anerkennt und damit einhergehend auch die Gleichheit und Freiheit aller Menschen akzeptiert, Entscheidungen treffen, die andere Menschen in ihrer Freiheit beschneidet?

    Mit welchem Recht also soll das Urteil gefällt werden, dass ‚der Islam’ nicht in unsere Gesellschaft zu integrieren ist?

    • Erstellt am 2. Dezember 2009 um 18:38 | Permanent-Link

      Absolut! Volle Zustimmung.

    • Erstellt am 2. Dezember 2009 um 23:42 | Permanent-Link

      Die (rhetorische) Frage, die sich eigentlich stellt ist also: Kann ein die Bevölkerung eines Landes, das die Menschenrechte anerkennt und damit einhergehend auch die Gleichheit und Freiheit aller Menschen akzeptiert, Entscheidungen treffen, die andere Menschen in ihrer Freiheit beschneidet?

      Selbstverständlich. Das fängt bei Architektur und Kleidung an und hört bei Waffenbesitz und Drogenverkauf noch lange nicht auf.
      Obwohl ich ja, just for the record, aus religiösen Gründen dagegen bin, jungen Frauen eine öffentliche Bekleidungspflicht aufzuoktroieren.

  11. Way
    Erstellt am 2. Dezember 2009 um 14:44 | Permanent-Link

    Ich halte allgemein nichts von Monotoistischen Religionen die im alten Testament wurzeln .Die im Alten Testament niedergeschribenen Regelwercke siend Babarisch unmenschlich und Sexistisch .Dienge wie Ehrenmorde und Heiliger Krieg haben genau dort ihren Uhrsprung . Und überhaubt warum sich um Toleranz und offenheit für eine Lehre bemühen die selbst alles andere als Offen und Tolerand ist ?

  12. Way
    Erstellt am 2. Dezember 2009 um 14:52 | Permanent-Link

    Ein Beispiel , wen man hier in Deutschland auf offener Straße das Cristentum Kretisirt erntet man vieleicht ein paar böse Blicke aber nimand will einem dafür Umbringen . Kritisirt man jedoch in einem Muslemischen Land Öffentlich den Islam muss man schon um sein Leben bangen !

  13. Way
    Erstellt am 2. Dezember 2009 um 15:12 | Permanent-Link

    Auf grund seiner zugegeben Schändlichen NS-Vergangenheit , müssen die Deutschen sehr Vorsichtig bei solchen Tehmen sein .Den sobald man Kretike an irgentet etwas das aus dem Ausland nach Deutschland kommt übt , heist es wir siend noch immer Nazis .

    Ps
    Ich bin ein Freidenker und die Nazis haben auch freidenker ins KZ verfrachtet und ermordet.und da frage ich mich wo siend meine Entschädigungs Zalungen

  14. Erstellt am 2. Dezember 2009 um 15:21 | Permanent-Link

    Tja, mit einer Erfahrungswertetabelle könnte man jetzt anhand der orthographischen Entwicklung den Anstieg auf die konsumierten Getränke schließen. Blogkommentare als Blutwertproxies. Das hat klimatologische Präzision.

  15. Erstellt am 2. Dezember 2009 um 15:23 | Permanent-Link

    Huch, hier purzelt noch was rum: „auf”, „des Pegels und”.
    Wer will, kann es ja reinkleben.

  16. Erstellt am 3. Dezember 2009 um 15:19 | Permanent-Link

    Ganz allgemein würde mich mal interessieren, wie Du das Verhalten des Berliner Schulsenators Zöllner (SPD) siehst, der gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts vorgeht, das einem möslemischen Schüler einen Raum zum Gebet innerhalb der Schule zugesprochen hatte.

    http://www.rbb-online.de/nachrichten/politik/2009_11/berlin_legt_berufung.html

    • Erstellt am 3. Dezember 2009 um 15:21 | Permanent-Link

      Weiß nicht. Spontan und aus dem Rückenmark heraus halte ich einen eigenen Gebetsraum für unnötig.

    • Erstellt am 3. Dezember 2009 um 16:08 | Permanent-Link

      Ich kenne die konkreten Umstände des Falles nicht, kann mir aber durchaus Fallkonstallationen vorstellen, in denen ein Gebetsraum die einzige Möglichkeit ist, sein Recht aus Art. 4 GG auszuüben (etwa in einer Ganztagsschule, die dazu nur geringe Pausenzeiten hat die das Aufsuchen eines Privatraums / einer Moschee unmöglich machen). Das ist immer eine Abwägungsfrage — wie so vieles im Bereich der Grundrechte.

    • Erstellt am 3. Dezember 2009 um 19:02 | Permanent-Link

      Ich würde ebenfalls so aus dem Bauch heraus und juristisch gnadenlos unqualifizierterweise sagen, dass — da wir ja in Deutschland immer noch eine SchulPFLICHT haben und allein das ja schon potenziell gewisse Einschränkungen mit sich bringt, was die freie Ausübung von was auch immer angeht — es irgendwo folgerichtig ist, dass dann eben die Schulen das Problem haben, den Schülern die Ausübung ihrer Religion an dem Ort, an dem sie sich von Gesetzeswegen halt aufhalten müssen, zu ermöglichen.

      Ob man aus diesen Umständen den Schluss ziehen muss, dass das Bereithalten von Gebetsräumen für alle denkbaren Glaubensrichtungen (alles andere wäre natürlich hochgradig unfair) die beste Lösung ist, steht allerdings auf einem anderen Blatt.

    • Erstellt am 3. Dezember 2009 um 20:01 | Permanent-Link

      Ein Gebetsraum ist in einer Schule unnötig. Die haben ja nun wirklich ausreichend viele leere Zimmer in der Pause.
      Soweit ich informiert bin, war das Gebetsraumurteil auch ein Eigentor der Schulleitung.
      Diese wollte schlicht das Beten verbieten.
      Als man ihr berichtet hat, daß es in Deutschland eine Religionsfreiheit gäbe, hieß es, das ginge halt nur mit Gebetsraum. Und deshalb dürfe man nicht beten.
      Selber schuld.

  17. Erstellt am 3. Dezember 2009 um 20:14 | Permanent-Link

    @califax: Ich antworte des Layouts zu Liebe mal als neuer „Zweig”, es bezieht sich aber auf die Diskussion darum, ob Minarette jetzt zur Rel.-Freiheit dazugehören oder nicht.

    Leider scheinst Du meine Einlassung entweder nicht gründlich zu lesen oder misszuverstehen. Ich habe keinesfalls behauptet, die Selbstbestimmung der Religionsgemeinschaften sei absolut und würde nicht begrenzbar sein. Ich sage nur, dass sie prinzipiell erstmal (als Schutzbereich der Norm) vorhanden ist — und dann mit gegenläufigen Interessen abgewogen wird (praktische Konkordanz / öffentliches Interesse).
    Also: Jeder kann seine Kirche und Moschee so gestalten wie er will: Mit Minarett, 5 Meter hoch oder 500 Meter, völlig egal, wie er will und glaubt. Grundsätzlich.
    Das wird dann wiederum auf seine Vereinbarkeit mit anderen, gegenläufigen Interessen (Schattenwurf [nachbarschützend; fall der praktischen konkordanz] oder dem öffentlichen Interesse an einem einheitlichen und kohärenten städtebaulichen Bild abgewogen.

    Du unterliegst leider einem Irrtum, dem viele andere auch unterliegen: Man darf Grundrechte nie isoliert betrachten, sondern immer nur im Zusammenhang mit dem Gesamtgefüge. Und noch zu Rayson: Das ist das Gegenteil von Beliebigkeit — es ist im besten Sinne des Wortes liberal, denn jedem wird die größtmögliche Freiheit gewährt. Schrankenlose Freiheit jedoch — die gibt es nie.

    • Erstellt am 3. Dezember 2009 um 23:31 | Permanent-Link

      Gerade nicht! Denn zur Religionsfreiheit gehört eben auch dazu, selbst bestimmen zu dürfen über alle Umstände – inkl. natürlich den sakralen Gebäuden.

      Hmm? Ich zitiere ja nicht umsonst, worauf ich mich beziehe. Die Gestaltungsfreiheit ist Eigentumsrecht und kollidiert mit den Augen der Nachbarn. Deshalb ist Baurecht in Deutschland üblicherweise Gemeinderatssache. Dieses Rechtsprinzip, daß die Gemeinde auch etwas zu sagen hat, gilt überall, auch wenn es irgendwelchen liberalen philosophien widersprechen mag. Homo Sapiens sind halt soziale Lebewesen, genaugenommen Hordentiere. Das wird sich immer ins Recht durchpausen.
      Die genauen juristischen Haarspaltereien der Schweiz kenne ich nicht.
      Ich wende mich a) gegen die Dummheit, das Minarettverbot als Verstoß gegen die Religionsfreiheit, ja gar als Menschenrechtsverstoß zu werten.
      Damit wird es von den hauptsächlich deutschen Krakeelern in eine Liga mit religiöser Erpressung, Folter und Mord gestellt. Solchem Schwachsinn muß man entgegentreten.
      Das Minarettverbot ist eine Provinzposse, bei der ausländisch finanzierte und zugereiste Querulanten von teils ängstlichen teils genervten den Einheimischen einen Volksentscheid auf die Rübe gekriegt haben. Mehr nicht.
      Und ich wende mich b) gegen die Bigotterie, mit der Deutsche, die nie in der Schweiz waren, jetzt meinen, sie könnten den Schweizern vorschreiben, ob sie Minarette auf ihren Moscheen wollen.
      Die Ironie hinter dieser gutmenschelnden Heuchelei muß man mal sacken lassen.

  18. feydbraybrook
    Erstellt am 4. Dezember 2009 um 10:29 | Permanent-Link

    Ja, es ist eine neue Stufe erreicht. Dieser Dammbruch war vorhersehbar und daran ist die unverholen fremdenfeindliche Stimmungsmache im Umfeld gerade auch angesehender Medienformate mit schuld.

    Jedoch möchte auch ich einen weiteren Blickwinkel hinzufügen:

    Es kommt die Frage auf, ob der Sinn direkter Wahlverfahren wie dieser am Sinn der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie vorbeigeht. Das stärkste Argument für eine direkte Demokratie ist ja die Annahme, daß die Meinung des Volkes unverfälscht (also bspw. nicht über manipulierte Volksvertreter) in Machtausübung mündet. Jedoch verliert dieses Argument an Kraft, denn angesichts der billigen (teilweise volksverhetzenden) Agitation durch das peinliche Plakat der SVP sowie dem Flash-Spiel auf deren Website (bei dem man Minarette abschießen konnte) wird klar, daß Manipulation durch direkte Abstimmungsverfahren nicht ausgeschlossen ist. Im Gegenteil: die Kürze, in der solche Verfahren ablaufen, machen es möglich, im Wirbel kontroverser und unüberschaubarer Medienpräsenz solcher Themen mal schnell Meinung zu machen.

    Da frage ich mich, wo die Grenzen der Freiheit sind. Niemand will das öffentliche Leben reglementieren, aber genauso wenig will irgendjemand die Manipulation der Freiheit zulassen. Das ist eines der ungelösten Probleme. Nicht, daß wir ein neues System hätten — die Möglichkeit zu einer derartigen Verfassungsänderung dazu gab es bereits lange vorher in der Schweiz. Aber die Diskussion dazu hat noch nie so massiv stattgefunden. Nationalisten sagen: zurecht, denn wir haben ein Integrationsproblem. Das denke ich nicht, aber darum geht es mir nicht. Egal, wie ich dazu stehe: sollen Parteien solche Plakate wie das besagte verwenden dürfen? Sollen sie Flash — Spiele auf ihrer Website anbieten dürfen, in denen man Minarette abschießen darf?

    Natürlich kann man sich fragen, welchen Anteil das alles an diesem Abstimmungsergebnis gehabt hat. Aber dazu hatte ich ja geschrieben, daß zumindest darüber Einigkeit herrscht, daß die Debatte um einiges lauter ist als früher.

    http://feydbraybrook.wordpress.com/2009/12/04/angst-essen-seele-auf-fatih-akin-sagt-teilnahme-an-premiere-in-der-schweiz-ab/

  19. Erstellt am 4. Dezember 2009 um 19:02 | Permanent-Link

    Also wenn aus dem Eigentumsrecht das Recht für Minarettbau folgt, dann ist Eigentum gut!? Sorry,das ist kein wissenschaftlicher Standpunkt, das ist nur dumpfes Bauchgefühl. Und zwar eines vollen Bauches. Nur weil so viele Angst vor Muslimen haben, muß man nicht seine sozialistischen Grundsätze über Bord werfen.

    • Erstellt am 4. Dezember 2009 um 19:51 | Permanent-Link

      Nein, deswegen allein muss man seine sozialistischen „Grundsätze” nicht über Bord werfen. Dazu gibt es ja wirklich mehr als genug Gründe.

    • Erstellt am 5. Dezember 2009 um 08:24 | Permanent-Link

      Nun, werde ich also von Libertären und von Sozialisten für mein Verständnis von Eigentumsfreiheit angefeindet, herrlich :)
      Zeigt v.a., wie gut es ist eine zentristisch-ausgewogene Verfassung zu haben und wie falsch radikale Lösungen sind.

      • Erstellt am 5. Dezember 2009 um 09:58 | Permanent-Link

        Es war nicht dein Verständnis von Eigentum, das der wackere Sozialist da angegriffen hat, sondern mein doch so „stumpfes”.

        Jetzt ist nicht mehr nur der Standpunkt beliebig, jetzt wird es die Argumentation auch noch…

  20. feydbraybrook
    Erstellt am 6. Dezember 2009 um 09:02 | Permanent-Link

    Haarsträubend, das mit dem Baurecht. Der Rechten in Europa scheint es offensichtlich etwas peinlich zu sein, sonst würde sie sich jetzt nicht aufs Baurecht als Argument zurückziehen…

    Hatte die SVP nicht ursprünglich mal vom Minarett als „Symbol für den Machtanspruch” gesprochen? Das ist überall nachzulesen. Aber lesen ist deren Stärke ja nicht.

    Das christliche Glaubensbekenntnis steht dem, was der Adhan (der Ruf des Muezzin zum Gebet)bedeutet, in nichts nach. Das sind beiderseits Worte von der Allmacht Gottes — man zeige mir eine Religion, die davon frei ist.

    Ich habe auf meinem Blog mal beide Texte gegenübergestellt:

    http://feydbraybrook.wordpress.com/2009/12/05/die-svp-besteht-aus-analphabeten/

  21. Hartung
    Erstellt am 9. Dezember 2009 um 18:21 | Permanent-Link

    Das Minarettverbot aus freiheitlicher Perspektive: http://freiesicht.wordpress.com/2009/11/30/minarettverbot-und-die-alten-dumpfen-reflexe/

    Grüße

    Hartung

6 Trackbacks

  1. Von Christian Soeder am 1. Dezember 2009 um 20:22

    [rotstehtunsgut] Minarett-Verbot aus liberaler Perspektive: Für „Rot steht uns gut“ kommentiert David Salm, st… http://bit.ly/4Idsgw

  2. Von Christian Soeder am 1. Dezember 2009 um 21:00
  3. Von davidsalm am 1. Dezember 2009 um 21:11

    hat gerade seinen 1. Gastkommentar im soz.-dem. Blog „Rot steht uns gut” veröffentlicht: http://wp.me/pti5k-zg thx @christiansoeder! #fb

  4. Von Christian Soeder am 1. Dezember 2009 um 21:16

    Minarett-Verbot aus liberaler Perspektive http://rotstehtunsgut.de/2009/12/01/minarett-verbot-aus-liberaler-perspektive/ von @davidsalm #fb

  5. […] über die ängstlichen Schweizer gibt es auch beim Postillon sowie hier, hier und […]

  6. Von Fun, Politik und Tibia am 4. Dezember 2009 um 23:00

    Das schweizer Minarettverbot…

    Wie hinlänglich bekannt sein dürfte, haben sich die Schweizer in einem Plebiszit zu einem Minarettverbot ausgesprochen. Für dieses basisdemokratische Entscheidung steht die Schweiz hart in der internationalen Kritik, aber wie sieht es hinter dem Vorhan…

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