Gute Nachricht

Spiegel Online, Verfassungsrichter schützen den Advent:

Das Verfassungsgericht stellt den Menschen vor das Profitinteresse. Sonn– und Feiertage seien als „Tage der Arbeitsruhe” aus reli­giösen Gründen, aber auch zur persön­li­chen Erholung der Arbeitnehmer und ihrer Teilhabe am sozialen Leben geschützt, urteilten die Richter am Dienstag und gaben damit den Verfassungsbeschwerden der evan­ge­li­schen und der katho­li­schen Kirche statt.

Riesenaufschrei in der deut­schen Öffent­lich­keit! Ich empfehle Grundgesetz-Lektüre, nament­lich Artikel 140:

Der Sonntag und die staat­lich aner­kannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seeli­schen Erbauung gesetz­lich geschützt.

Über Christian Soeder

Christian Soeder schreibt zu netzpolitischen Themen, über die SPD und die Gesellschaft generell. Feminist.

15 Kommentare zu “Gute Nachricht

  1. Ich gründe eine Religionsgemeinschaft, erkläre Montag bis Samstag für heilig und bekomme das vor dem BVerfG durch? Nein, sicher nicht. Die chris­ten­li­chen Kirchen können doch nicht behaupten das die freie Ausübung der Religion da durch gestört sei, wenn sonn­tags Schuhe verkauft werden? Dann sollte sie wenigs­tens so ehrlich sein und sonn­tags auf Zeitung, frische Brötchen, die Feuerwehr/Polizei/Krankenwagen anzu­rufen, kein Radio/TV/Internet, usw. Für diese Dinge arbeiten Menschen sonn­tags, wieso nicht auch nicht fürs Schuhe verkaufen? Der Gesetzgeber ist der in Pflicht das ordent­lich zu regeln, nicht die Kirchen.

    • Relativ einfach gefasst dein Kommentar.
      Wenn wir GG140 über Bord werfen, dann bitte mit allen Konsequenzen:
      Kafreitag, Oster– und Pfingstmontag, wie auch die zwei Weihnachtsfeiertage, Himmelfahrt und Fronleichnam, sowie Allerheiligen gleich eben­falls strei­chen und zu Arbeitstagen erklären.

      btw: wenn wir GG140 strei­chen wird es so sein, dass jeder arbeiten kann, nicht nur die Verkäufer von Schuhen und somit hätten wir dann die 7 Tage Woche! ;)

    • Gibt’s eigent­lich eine Erlaubnis für Kollektiv-Beleidigung oder ist das verboten?
      (retho­riche Frage)
      Komm schon– Mauerschützen-Partei für die Linkspartei, na, wie wär’s?
      Trolle aller Blogs trauert nicht, sondern postet hier, die inhalt­liche Dürre wird euch danken.

  2. Korrigiere: Beim Minarettverbot haste ja rumge­heult, als wäre es der „Rückfall hinter die Aufklärung”.

  3. Man braucht doch das Grundgesetz gar nicht ändern.
    Nur den Begriff „seeli­sche Erbauung” modern defi­nieren.
    Wenn Kinos, Gaststätten, Theater, Diskos, Schwimmbäder, Kneipen, Sporthallen, Museen, Kegelbahnen, Tankstellen, Tanzschulen … der „seeli­schen Erbauung” dienen dürfen, dann ja wohl auch ein Shopping-Center.

    Die Nebenregierung in Karlsruhe ist eben einfach hinter der Zeit.

  4. Pingback: Johannes Kahrs: „Sieg für die Arbeitnehmer“ « Rot steht uns gut