Spiegel Online, Verfassungsrichter schützen den Advent:
Das Verfassungsgericht stellt den Menschen vor das Profitinteresse. Sonn– und Feiertage seien als „Tage der Arbeitsruhe” aus religiösen Gründen, aber auch zur persönlichen Erholung der Arbeitnehmer und ihrer Teilhabe am sozialen Leben geschützt, urteilten die Richter am Dienstag und gaben damit den Verfassungsbeschwerden der evangelischen und der katholischen Kirche statt.
Riesenaufschrei in der deutschen Öffentlichkeit! Ich empfehle Grundgesetz-Lektüre, namentlich Artikel 140:
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung gesetzlich geschützt.
Ich gründe eine Religionsgemeinschaft, erkläre Montag bis Samstag für heilig und bekomme das vor dem BVerfG durch? Nein, sicher nicht. Die christenlichen Kirchen können doch nicht behaupten das die freie Ausübung der Religion da durch gestört sei, wenn sonntags Schuhe verkauft werden? Dann sollte sie wenigstens so ehrlich sein und sonntags auf Zeitung, frische Brötchen, die Feuerwehr/Polizei/Krankenwagen anzurufen, kein Radio/TV/Internet, usw. Für diese Dinge arbeiten Menschen sonntags, wieso nicht auch nicht fürs Schuhe verkaufen? Der Gesetzgeber ist der in Pflicht das ordentlich zu regeln, nicht die Kirchen.
Dass ich das Grundgesetz verlinkt habe, hast Du aber schon gesehen, oder?
Ich meinte damit, dieses veraltet GG140 über Bord zu werfen und neu zuregeln.
Oh, guter Vorschlag; sieht Schäuble bei den Bürgerrechten bestimmt genauso. :)
Danke für diese inhaltliche Höhe.
Oh bitte. Du hast vorhin pauschal Christen diffamiert, und hältst ein wenig Polemik nicht aus?
Ich bin der Ansicht dass der Schutzder Sonntagsruhe nicht ins Grundgesetz, sondern in ein einfaches Gesetz gehört.
Aber es freut mich, dass Du hier nicht den Parteisoldaten gibst. Immerhin wurde das verfassungswidrige Gesetz in Berlin von einer Rot/Roten Landesregierung eingeführt.
Richtig. Ich war mit der rot-roten Regierung aber schon bei der Frage des Religionsunterrichts nicht einverstanden.
Relativ einfach gefasst dein Kommentar.
Wenn wir GG140 über Bord werfen, dann bitte mit allen Konsequenzen:
Kafreitag, Oster– und Pfingstmontag, wie auch die zwei Weihnachtsfeiertage, Himmelfahrt und Fronleichnam, sowie Allerheiligen gleich ebenfalls streichen und zu Arbeitstagen erklären.
btw: wenn wir GG140 streichen wird es so sein, dass jeder arbeiten kann, nicht nur die Verkäufer von Schuhen und somit hätten wir dann die 7 Tage Woche! ;)
Wer schreit denne? Ich hör nix.
„Gute Nachricht”? Sind Verbote für euch SPD-Faschos wohl immer?
Gibt’s eigentlich eine Erlaubnis für Kollektiv-Beleidigung oder ist das verboten?
(rethoriche Frage)
Komm schon– Mauerschützen-Partei für die Linkspartei, na, wie wär’s?
Trolle aller Blogs trauert nicht, sondern postet hier, die inhaltliche Dürre wird euch danken.
Korrigiere: Beim Minarettverbot haste ja rumgeheult, als wäre es der „Rückfall hinter die Aufklärung”.
Man braucht doch das Grundgesetz gar nicht ändern.
Nur den Begriff „seelische Erbauung” modern definieren.
Wenn Kinos, Gaststätten, Theater, Diskos, Schwimmbäder, Kneipen, Sporthallen, Museen, Kegelbahnen, Tankstellen, Tanzschulen … der „seelischen Erbauung” dienen dürfen, dann ja wohl auch ein Shopping-Center.
Die Nebenregierung in Karlsruhe ist eben einfach hinter der Zeit.
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