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SPD Baden-Württemberg für Kommunalwahlrecht ab 16

30. November 2009
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Im April habe ich für das Wahlrecht ab 16 auf Bundesebene plädiert, am vorigen Wochenende hat die SPD Baden-Württemberg das aktive und passive kommunale Wahlrecht ab 16 gefordert.

Das ist der richtige Weg. Weiter so. (Mit den JuLis Baden-Württemberg, die das Absetzen des Wahlalters auf 14 Jahre auf allen Ebenen befürworten, können wir noch immer nicht mithalten.)


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3 Responses to SPD Baden-Württemberg für Kommunalwahlrecht ab 16

  1. califax on 1. Dezember 2009 at 16:36

    Da dürfen die Leute noch nichtmal als Erwachsene ihre Glühbirnen selber auswählen, Wurfsterne besitzen oder Waffen tragen, aber ‚ne Regierung mit der Entscheidung über Krieg und Frieden sollense schon als halbe Kinder wählen.
    Watt ein Unfuch.

    • Christian Soeder on 1. Dezember 2009 at 20:35

      Gemeinden und Städte führen im Allgemeinen keine Kriege…

      • califax on 1. Dezember 2009 at 21:25

        Relativ neue Entwicklung, die sich immer noch nicht bis auf jede Kerwa durchgesprochen hat.

        Spaß beiseite: Kinder und Jugendliche sind unmündig. Deshalb dürfen sie zu recht nicht wählen. Man kann den Anspruch an die Mündigkeit gerne senken, aber dann muß man beim Strafrecht anfangen: Weg mit dem Jugendstrafrecht, volle Härte des Gesetzes ab 14. Ebenfalls ab 14 Wegfall des Kindergelds, Wehrpflicht ab 14, volle Vertragsfähigkeit ab 14, aber auch KFZ-Führerschein ab 14 und finanzielle Mündigkeit ab 14.
        Dann resultiert daraus auch das Wahlrecht ab 14.
        Alles andere ist Idiotie. Mit der Haftbarkeit, den Pflichten und der geistigen Reife eines Kindes kann man nicht die Rechte eines Erwachsenen haben. Ein Mensch muß erstmal mit allen Konsequenzen über sein eigenes Leben entscheiden müssen, ehe er über das Leben anderer Menschen entscheiden darf.

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