Laut SPON könnte nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts das Ehegattensplitting endlich abgeschafft werden. Und, was soll ich sagen: ich begrüße natürlich, dass die richtige Forderung der Jusos, das Ehegattensplittung abzuschaffen, nun von höchstrichterlicher Stelle bestätigt wurde.
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3 Kommentare
Gut, dann streichen wir den nachehelichen Unterhalt (weil ja dem weniger/nichts verdienenden Partner schon während derEhe nichts zugestanden hat), wir streichen den Versorgungs– und den Zugewinnausgleich, weil die Ansprüche ja nicht vom Partner „mit”-erwirtschaftet wurden.
Und wenn wir schon mal dabei sind, dann streichen wir auch so Dinge wie „Bedarfsgemeinschaft”. Wenn ein Partner auf ALG-II angewiesen ist, dann bleibt das Einkommen des anderen komplett unberücksichtigt.
Wenn wir dann schon mal dabei sind aufzuräumen, streichen wir auch noch so Dinge wie die kostenlose Mitversicherung von nicht arbeitenden Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung und die Witwe(r/n)-Rente.
Das hängt nämlich alles zusammen.
So einfach ist es auch nicht.
- Das Ehegattensplitting setzt völlig falsche Anreize und muss deswegen weg. Nicht Ehen, sondern Haushalte mit Kindern müssen unterstützt und steuerlich gefördert werden, egal in welchen Zusammenhängen diese Kinder leben.
- Witwenrente oder Nachehelicher Versorgungsausgleich zu streichen ist ein anderese Thema. Hier gehts ja nicht um steuerliche Anreize. Hier geht es darum, nach Tod oder Scheidung soziale Katastrophen zu vermeiden. Der Nacheheliche Versorgungsausgleich ist ja schon enorm zusammengestrichen worden. Es kann nicht im der Politik sein, dass der– oder diejenige, die sich in einer Beziehung (oder eben Ehe) um die Kinder kümmert, nach der Scheidung der Arsch ist und ohne alles da steht. Völlig unabhängig ob Mann oder Frau.
- Bedarfsgemeinschaften sind natürlich abzuschaffen, da jeder Mensch das individuelle Recht auf Existenzminimum bei Arbeitslosigkeit hat.
Momentan ist es in einer Ehe egal, wer wieviel zum gemeinsamen Einkommen beiträgt. Ist das Deiner Meinung nach ein völlig falscher Ansatz? In dieser Klarheit habe ich das bisher noch nirgends gelesen. Im Steuerrecht gilt das Prinzip, dass jeder nach seiner Leistungsfähigkeit zu besteuern ist. Warum ein Ehepaar mit der Einkommensverteilung 50’000 — 10’000 EUR leistungsfähiger ist als ein Ehepaar mit der Einkommensverteilung 30’000 — 30’000 EUR, hat mir noch keiner erklären können. Zumindest in den Ehen, die ich kenne essen alle das gleiche, wohnen in der selben Wohnung/Haus, gehen gemeinsam in Urlaub, tragen (ähnlich teure) Kleidung …
Es geht auch beim Ehegattensplitting nicht um steuerliche Anreize. Es geht darum, dass der Staat mal der Meinung war, eine Ehegemeinschaft als ein Steuersubjekt zu behandeln, weil man der Meinung war, es handele sich um eine allumfassende Einstehensgemeinschaft, in der es keine klare Trennung zwischen Dein und Mein gibt. Eheleute erwirtschaften gemeinsam, was auch bedeuten kann, dass er Teilzeit arbeitet und sich um die Kindererziehung kümmert, während sie Karriere macht. Dieses Prinzip soll aufgehoben werden. Ganz eng an diesem Prinzip hängt aber der Versorgungsausgleich. Der Versorgungsausgleich ist das Prinzip, dass man alle in der Ehe erlangten Versorgungsansprüche addiert, und jedem Ehepartner die Hälfte dieser Ansprüche zubilligt (weil man eben davon ausgeht, dass auch derjenige, der während der Ehe weniger eigene Ansprüche erwirtschaftet hat an den Ansprüchen des anderen beteiligt war). Behält man den Versorgungsausgleich bei und streicht das Splitting, dann kann es passieren, dass ein Ehepaar, welches sich scheiden lässt (bei gleichem Rentenanspruch) weniger Steuern zahlen muss als ein verheiratetes.
Aber während der Ehe schon? Natürlich klagt in einer funktionierenden Ehe niemand Unterhalt/Taschengeld oder ähnliches ein. Aber die Sozialämter haben das früher durchaus mit Erfolg gemacht, wenn es darum ging, dass der nicht-verdienende Teil eines Ehepaares gegenüber den eigenen Eltern unterhaltspflichtig wurde. Da stand dann das Einkommen der Ehefrau auch teilweise dem Ehemann zu und umgekehrt (was dann zu höheren Unterhaltsleistungen an das Sozialamt führte). Wenn jeder sein Einkommen für sich versteuern muss, dann sehe ich keinen Grund, warum der andere daraus irgendeinen anspruch ableiten können soll. Wenn ich für meine Eltern Unterhalt zahlen muss, darf ich den von der Steuer absetzen (aus dem einfachen Grund, dass ich steuerlich nicht mehr so leistungsfähig bin wie jemand, der diese Kosten nicht hat). Was für meine Eltern gilt, soll für meine Frau nicht gelten?
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[…] zur Schau stellt und man bei den Jusos schon die Sektkorken knallen hört, “Verfassungsgericht folgt Juso-Forderung“, möchte ich an dieser Stelle ein paar Dinge aufgreifen, die man dann richtigerweise […]