Verfassungsgericht folgt Juso-Forderung

Laut SPON könnte nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts das Ehegattensplitting endlich abge­schafft werden. Und, was soll ich sagen: ich begrüße natür­lich, dass die rich­tige Forderung der Jusos, das Ehegattensplittung abzu­schaffen, nun von höchst­rich­ter­li­cher Stelle bestä­tigt wurde.

Über Christian Soeder

Christian Soeder schreibt zu netzpolitischen Themen, über die SPD und die Gesellschaft generell. Feminist.

4 Kommentare zu “Verfassungsgericht folgt Juso-Forderung

  1. Gut, dann strei­chen wir den nach­e­he­li­chen Unterhalt (weil ja dem weniger/nichts verdie­nenden Partner schon während derEhe nichts zuge­standen hat), wir strei­chen den Versorgungs– und den Zugewinnausgleich, weil die Ansprüche ja nicht vom Partner „mit”-erwirtschaftet wurden.
    Und wenn wir schon mal dabei sind, dann strei­chen wir auch so Dinge wie „Bedarfsgemeinschaft”. Wenn ein Partner auf ALG-II ange­wiesen ist, dann bleibt das Einkommen des anderen komplett unbe­rück­sich­tigt.
    Wenn wir dann schon mal dabei sind aufzu­räumen, strei­chen wir auch noch so Dinge wie die kosten­lose Mitversicherung von nicht arbei­tenden Ehepartnern in der gesetz­li­chen Krankenversicherung und die Witwe(r/n)-Rente.

    Das hängt nämlich alles zusammen.

  2. So einfach ist es auch nicht.

    - Das Ehegattensplitting setzt völlig falsche Anreize und muss deswegen weg. Nicht Ehen, sondern Haushalte mit Kindern müssen unter­stützt und steu­er­lich geför­dert werden, egal in welchen Zusammenhängen diese Kinder leben.

    - Witwenrente oder Nachehelicher Versorgungsausgleich zu strei­chen ist ein ande­rese Thema. Hier gehts ja nicht um steu­er­liche Anreize. Hier geht es darum, nach Tod oder Scheidung soziale Katastrophen zu vermeiden. Der Nacheheliche Versorgungsausgleich ist ja schon enorm zusam­men­ge­stri­chen worden. Es kann nicht im der Politik sein, dass der– oder dieje­nige, die sich in einer Beziehung (oder eben Ehe) um die Kinder kümmert, nach der Scheidung der Arsch ist und ohne alles da steht. Völlig unab­hängig ob Mann oder Frau.

    - Bedarfsgemeinschaften sind natür­lich abzu­schaffen, da jeder Mensch das indi­vi­du­elle Recht auf Existenzminimum bei Arbeitslosigkeit hat.

  3. Das Ehegattensplitting setzt völlig falsche Anreize und muss deswegen weg.

    Momentan ist es in einer Ehe egal, wer wieviel zum gemein­samen Einkommen beiträgt. Ist das Deiner Meinung nach ein völlig falscher Ansatz? In dieser Klarheit habe ich das bisher noch nirgends gelesen. Im Steuerrecht gilt das Prinzip, dass jeder nach seiner Leistungsfähigkeit zu besteuern ist. Warum ein Ehepaar mit der Einkommensverteilung 50’000 — 10’000 EUR leis­tungs­fä­higer ist als ein Ehepaar mit der Einkommensverteilung 30’000 — 30’000 EUR, hat mir noch keiner erklären können. Zumindest in den Ehen, die ich kenne essen alle das gleiche, wohnen in der selben Wohnung/Haus, gehen gemeinsam in Urlaub, tragen (ähnlich teure) Kleidung …

    Nachehelicher Versorgungsausgleich zu strei­chen ist ein ande­rese Thema. Hier gehts ja nicht um steu­er­liche Anreize.

    Es geht auch beim Ehegattensplitting nicht um steu­er­liche Anreize. Es geht darum, dass der Staat mal der Meinung war, eine Ehegemeinschaft als ein Steuersubjekt zu behan­deln, weil man der Meinung war, es handele sich um eine allum­fas­sende Einstehensgemeinschaft, in der es keine klare Trennung zwischen Dein und Mein gibt. Eheleute erwirt­schaften gemeinsam, was auch bedeuten kann, dass er Teilzeit arbeitet und sich um die Kindererziehung kümmert, während sie Karriere macht. Dieses Prinzip soll aufge­hoben werden. Ganz eng an diesem Prinzip hängt aber der Versorgungsausgleich. Der Versorgungsausgleich ist das Prinzip, dass man alle in der Ehe erlangten Versorgungsansprüche addiert, und jedem Ehepartner die Hälfte dieser Ansprüche zubil­ligt (weil man eben davon ausgeht, dass auch derje­nige, der während der Ehe weniger eigene Ansprüche erwirt­schaftet hat an den Ansprüchen des anderen betei­ligt war). Behält man den Versorgungsausgleich bei und streicht das Splitting, dann kann es passieren, dass ein Ehepaar, welches sich scheiden lässt (bei glei­chem Rentenanspruch) weniger Steuern zahlen muss als ein verheiratetes.

    nach der Scheidung der Arsch ist und ohne alles da steht.

    Aber während der Ehe schon? Natürlich klagt in einer funk­tio­nie­renden Ehe niemand Unterhalt/Taschengeld oder ähnli­ches ein. Aber die Sozialämter haben das früher durchaus mit Erfolg gemacht, wenn es darum ging, dass der nicht-verdienende Teil eines Ehepaares gegen­über den eigenen Eltern unter­halts­pflichtig wurde. Da stand dann das Einkommen der Ehefrau auch teil­weise dem Ehemann zu und umge­kehrt (was dann zu höheren Unterhaltsleistungen an das Sozialamt führte). Wenn jeder sein Einkommen für sich versteuern muss, dann sehe ich keinen Grund, warum der andere daraus irgend­einen anspruch ableiten können soll. Wenn ich für meine Eltern Unterhalt zahlen muss, darf ich den von der Steuer absetzen (aus dem einfa­chen Grund, dass ich steu­er­lich nicht mehr so leis­tungs­fähig bin wie jemand, der diese Kosten nicht hat). Was für meine Eltern gilt, soll für meine Frau nicht gelten?

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