Der Bundeswahlausschuss, der quasi völlig eigenmächtig darüber entscheiden kann, welche noch nicht etablierte Partei zur Bundestagswahl antreten darf und welche nicht, hat unter der Leitung des Bundeswahlleiters Roderich Egeler kräftig ausgesiebt: 52 Kleinstparteien wollten antreten, 31 wurde dieses Ansinnen verwehrt. Während dies bei der APPD noch nachvollziehbar ist, ist das bei der Pauli-Partei ein wenig anders. Pauls Unterschrift fehlte auf einem Dokument, die Wahlzulassung scheiterte also an einem Formfehler. Man muss Gabriele Pauli und ihre Freie Union nicht mögen, eine Partei ist es jedoch mit Sicherheit (das beweisen schon die parteiinternen Streitigkeiten der letzten Tage) — und dieser wegen eines Formfehlers die Teilnahme an der Bundestagswahl nicht zu ermöglichen, das ist nicht demokratisch, sondern bürokratisch.
Dass sich der Wahlausschuss hier nicht einig war, sondern in seiner Auffassung gespalten und somit die Stimme des Bundeswahlleiters den Ausschlag gab, also eine einzelne Person über die Nicht-Zulassung einer Partei entschieden hat, das macht die Sache noch problematischer. Sollte die Information bei SPIEGEL ONLINE stimmen, dass die Abstimmung anhand der Parteizugehörigkeit erfolgte, also die Vertreter von SPD, Grünen und Linkspartei für die Zulassung der Freien Union stimmten, während die Vertreter des „bürgerlich-konservativen” Lagers gemeinsam mit Bundeswahlleiter Egeler gegen die Zulassung stimmten, dann wäre der Skandal perfekt. Die Vermutung, das „bürgerliche” Lager wollte sich lästige Konkurrenz vom Leib schaffen, ist unter diesen Voraussetzungen ganz sicher nicht völlig aus der Luft gegriffen.


Auch ob das wirklich ein Formfehler von Gabriele Pauli war, ist ja fraglich. Angeblich steht in dem Gesetz ja eine Soll-Formulierung drin (siehe auch den von dir zitierten Spiegel Artikel). Und dass die Videoaufzeichnung der Sitzung zensiert wurde, erweckt auch nicht gerade den Anschein eines demokratischen Verfahrens!
Nichts Genaues weiß man nicht. Das macht die Sache leider nicht besser, im Gegenteil.
Sollte es tatsächlich ein Formfehler gewesen sein, so ist die Entscheidung zur Nichtzulassung völlig richtig. Es hat gute Gründe, warum im juristischen Geschäftsverlehr formale regeln einen hohen Stellenwert haben. Das hier jedoch keine weichere Regelung existiert und scheinbar die Entscheidung über die Liste vor der Wahl nicht angefochten werden kann, ist schon ein Fehler der gesetzgebung und somit ein politisches Problem.
Ich habe nicht juristisch argumentiert, insofern geht Dein Hinweis völlig fehl — sorry. :)
Ich versteh schon, dass du nicht juristisch arugmentiert hast. Ich find nur die Regeln in Bezug auf die Pauli Partei nicht besonders unfair. Wenn die Galionsfigur es nicht hinkriegt, so einen wisch korrekt zu unterschreiben… *g* Unfair ist, dass vielleicht die zahl der nötigen unterschriften zu hoch ist. Vielleicht ists auch unfair, dass man nicht vor der Wahl gegen den Beschluss klagen kann.… Aber selbst wenn genau diese dinge anders wären, wäre die Freie Union nicht zugelassen worden.
Wäre die Abstimmung nicht so knapp gewesen, hätte ich mich dazu nicht geäußert — aber die Abstimmung ging 4–4 aus, damit entschied allein die Stimme des Wahlleiters. Das kann juristisch noch so korrekt sein, es ist schlichtweg undemokratisch.
Kann keinen Skandal entdecken — um zur Wahl antreten zu können, muss man gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Das hat Frau Pauli vor lauter Abgehobenheit nicht getan, also tritt sie nicht an.
Nicht mehr und nicht weniger.
Musste selbst auch schon Wahlunterlagen einreichen, wenn auch nur auf kommunaler Ebene. Es war für uns eine Selbstverständlichkeit, das so früh wie möglich zu tun, damit man etwaige Fehler noch ausbügeln hätte können.
Erst fünf Minuten vor Torschluss anzukommen, das aber mit unvollständigen Unterlagen und dann noch hinterher ein großes Geschrei anzustimmen, macht mir diese Frau nicht eben sympathischer.
Nichteinmal das bekommt sie also auf die Reihe.
Derartige Formfehler können nachträglich geheilt werden, wie mittlerweile bekannt ist. Damit gab es nicht nur die Möglichkeit, die Pauli-Partei zuzulassen, es bestand sogar die Pflicht. Nach Lektüre des Gesetzestextes kann jeder Erkennen, dass der Wahlausschuss (und insbesondere sein Leiter Egeler) Rechtsbruch begangen hat.
Die Verwaltung (und dazu zähle ich den Bundeswahlausschuss) hat sich an Recht und Gesetz zu halten. Wenn man die Gesetze für zu streng hält, dann muss man sie eben ändern.
Ich habe anlässlich der Kommunalwahlen in BaWü einiges bzgl. nachträglicher Wahlprüfung (und Fehlern) mitbekommen, in Sachsen muss wegen fehlender Unterschriften (die zu spät bemerkt wurden) sogar teilweise neu gewählt werden.
http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2207203
Die Gesetze werden nicht vom Bundeswahlausschuss gemacht, sondern vom Bundestag. Ich finde sie auch nicht optimal, aber danach auf den Entscheidern rumzuhacken …
Man stelle sich nur vor, es wäre irgendwas rechtsradikales gewesen. Da wären doch die blogs übergequollen vor Häme, dass die Leute wohl nicht mal richtig lesen, oder schreiben oder beides können (vermutlich zurecht, aber das nur am Rande).
Die Sitzung des Bundeswahlausschusses scheint sehr schlampig vorbereitet gewesen zu sein (da bin ich selbst von unserem Kreiswahlausschuss besseres gewohnt), und das Auftreten von Herrn Egeler ist auch fast schon nicht mehr diskussionswürdig. Vom Ergebnis her hat er meines Wissens aber recht, wobei ich nicht weiss, inwieweit sich BWO, BWG da von der KWO, KWG unterscheiden (und da bin ich jetzt zu faul zum nachschauen, vielleicht gibt das ja mal einen Beitrag bei mir :-)
„vielleicht gibt das ja mal einen Beitrag bei mir„
Ja, das wäre gut. Mach mal :-)
Denke, dass die verschiedenen Aspekte des Wahl(vorbereitungs)verfahrens im Allgemeinen und (der Ablauf) diese® Sitzung im Speziellen sowohl vom politisch-praktischen, juristischen als auch moralischen Standpunkt auseinander gehalten werden müssen.
In meinem Umfeld (Linkspartei and beyond) sind die Meinungen zu diesem Thema auch geteilt, es ist nur erstaunlich wenig Häme zu hören– die Bestellung der OSZE-Wahlbeobachter erscheint z. Zt. *noch* etwas übertrieben. Meines Erachtens hätte Frau Paulis Partei nur verhindern können, dass die CSU so stark wird und Wahlkampfkostenrückerstattung abgreifen können. Der Skandal liegt eher im Nichtzulassen der Grauen („Wer definiert, was eine Partei ist?!”) und– vorgelagert– hallo SPD!- bei der leider abgeschmettererten Wahlrechts-Änderung bzgl. sog. Überhangmandaten. Das ändert tatsächlich das Ergebnis erheblich und ist verfassungswidrig (laut Urteil des BVerfG:
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Urteil zu Überhangmandaten: „Unser Wahlsystem verzerrt den …
3. Juli 2008 … URTEIL ZU ÜBERHANGMANDATEN. „Unser Wahlsystem verzerrt den Bürgerwillen” .… SPIEGEL ONLINE: Das Bundesverfassungsgericht hat immerhin 1997 …
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,563573,00.html — Ähnlich
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Überhangmandate: Verfassungsrichter retten den Willen des Wählers …
3. Juli 2008 … Das Bundesverfassungsgericht fordert eine Reform der „widersinnigen” Regelung … Urteil zu Überhangmandaten: „Unser Wahlsystem verzerrt den …
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,563732,00.html — Ähnlich
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Überhangmandat – Wikipedia
November 1988 – 2 BvC 4/88 – (BVerfGE 79, 169 – „Überhangmandate I“); BVerfG, Urteil vom 10. April 1997 – 2 BvF 1/95 – (BVerfGE 95, 335 – „Überhangmandate …
de.wikipedia.org/wiki/Überhangmandat — Im Cache — Ähnlich
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Pressemitteilung vom 3.07.2008 — Das Bundesverfassungsgericht
3. Juli 2008 … Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 3. Juli 2008. Der Wahlfehler wirkt sich zwar auf die …
http://www.bundesverfassungsgericht.de/…/bvg08-068.html — Im Cache — Ähnlich
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Überhangmandate
BVerfG, Urteil vom 10.04.1997 – 2 BvF 1/95 – [BVerfGE 95, 335], die das Auftreten von Überhangmandaten teilweise rechtfertigen bzw. deren Folgen teilweise …
http://www.wahlrecht.de/ueberhang/index.html
Toll: die OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland. So weit ist es schon gekommen. :S
Ich finde es betrüblich, dass der Bundestag nach einem verfassungswidrigen Wahlgesetz gewählt wird, vor allen Dingen in einem Jahr, in dem wahrscheinlich so viele Überhangmandate wie noch nie anfallen werden. Allerdings wurden schon viele Bundestage so gewählt und die SPD bricht nicht wegen einer Anforderung, die das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich nicht (!!) gestellt hat, eine Koalition. Ich hätte eine Änderung noch vor der Wahl für einfach und richtig gehalten, jedoch nicht um jeden Preis.