Jörg Tauss, zu dem an dieser Stelle schon das eine oder andere Mal etwas zu lesen war, strebt ein „Organstreitverfahren” gegen das Netzsperren-Gesetz an. Er kritisiert, dass „das Gesetz im Laufe des parlamentarischen Verfahrens ohne neue 1. Lesung insgesamt substanziell verändert wurde”. Diesen Sachverhalt hat bereits FDP-Mann Max Stadler während der Debatte angesprochen. Also wird sich die FDP der Tauss-Klage anschließen, möchte man meinen. Pustekuchen:
Die FDP-Fraktion will trotzdem selbst nicht nach Karlsruhe gegen, sondern die restliche Opposition aktiv werden lassen. Doch auch bei den Grünen, bei denen viele Abgeordnete sich bei der Abstimmung enthielten und entgegen der Vorgaben der Fraktion nicht gegen das Vorhaben votierten, und bei den Linken, die geschlossen mit „Nein” stimmten, ist von Klage bisher nicht die Rede.
Jan Mönikes ist überrascht, dass FDP, Grüne und Linke „kneifen” — ich nicht. Mich hätte das Gegenteil erstaunt.


Uups, ist dem Tauss jetzt außer der Unschuldsvermutung noch ’n Lungenflügel oder ’ne Niere geklaut worden? Armes Schwein, der Mann. Erst kalt stellen, dann ausschlachten. Just the other way around. Nicht mal zum Ausbluten lässt man dem politischen Gegner heutzutage noch Zeit. Spaß beiseite: Mich hätte das Gegenteil erstaunt.
Das Organstreitverfahren ist momentan das einzig mögliche Verfahren (das Gesetz ist noch nicht unterzeichnet) und es ist auch das meines Erachtens unsicherste (ich weiss schon, warum ich das im Studium nie gerne gemacht habe :-)
Tauss muss die Bestimmung des Grundgesetzes bezeichnen, gegen die durch die beanstandete Maßnahme oder Unterlassung des Antragsgegners verstoßen wird (§ 64 II BVerfGG). Er argumentiert, soweit ich das mitbekommen habe aber mit der GO-BT in Verbindung mit Art. 38 I S. 2 GG.
Da halte ich die Verfassungsbeschwerde nach Inkrafttreten des Gesetzes für aussichtsreicher. Dort wird die formelle Rechtmäßigkeit auch geprüft.
Egal ob Aussichtsreich oder nicht. Es muss alles versucht werden dieses Gesetz zu stoppen.
Je mehr Optionen wahrgenommen werden, umso besser. Ich bin kein Jurist, aber ich befürworte Tauss Alleingang.
Zum Thema ausbluten: Tauss wäre nicht der erste Wx-SPD Politiker, der als Phoenix aus der Asche aufersteht.
Da ist eine Organklage aber das falsche Mittel, weil das Gesetz selbst, an dessen Zustandekommen sich Tauss sich in seinen verfassungsmässigen Rechten als Abgeordneter verletzt sieht, soweit ich weiss, nicht Teil der Klage ist (ist allerdings schon ein bisschen her, ich müsste mich noch mal einlesen).