Ist das Grundgesetz in guter Verfassung?

20. April 2009
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Das Grundgesetz

© Daniel Gast / pixelio.de

Brauchen wir eine neue Verfassung? SPD-Chef Franz Müntefering hat kürzlich in einem Interview mit der BILD am Sonntag die Frage aufgeworfen, ob es nicht an der Zeit sei, dass sich das deutsche Volk eine gesamtdeutsche Verfassung gibt.

Müntefering stößt damit eine Diskussion an, die bei der Wiedervereinigung bereits thematisiert wurde und insbesondere unter Staatsrechtler eine viel thematisierte war. Ohne aus diesem Artikel einen juristischen Aufsatz machen zu wollen, lohnt sich vorab ein Blick in die alte und neue Fassung des Artikels 146 des Grundgesetzes, welcher dem deutschen Volke das Recht zuspricht, in freier Entscheidung sich eine Verfassung zu geben. Bis dahin gilt das Grundgesetz.

Artikel 146 a.F Artikel 146 n.F
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Quelle: Lexetius.com

Wesentliches Argument von Franz Müntefering ist eine Unverbundenheit der Menschen aus der DDR mit dem Grundgesetz. Oft liest man davon, die BRD habe ihr Grundgesetz den Menschen im Osten „übergestülpt”.

In einer kleinen, nicht repräsentativen Umfrage habe ich die Frage nach einer neuen Verfassung gestellt und in der Mehrheit antworten erhalten, die am Grundgesetz festhalten wollen. Dies in der Mehrheit aus Sorge, eine neue Verfassung könne die Möglichkeit schaffen, Bürgerrechte weiter einzuschränken oder, weil sich das Grundgesetz schlicht bewährt habe.

Hier liegt auch die entscheidende Frage: wie soll eine neue Verfassung aussehen? Wer schreibt sie? Die Vermutung, dass die Bürgerrechte weiter eingeschränkt werden könnten ist angesichts der Gesetzgebung in den letzten Jahren durchaus nicht von der Hand zu weisen. Das Bundesverfassungsgericht hat da in der Auslegung des Grundgesetzes so manche Einschränkungen durch Wolfgang Schäuble (CDU) und Innenminister wie Ingo Wolf (FDP) aus Nordrhein-Westfalen verhindern können. Andererseits ist das Grundgesetz nicht immer den aktuellen Erfordernissen gewachsen — von Formulierungen und Änderungen im Zuge der zwei Föderalismusreformen gar nicht erst zu reden! Doch dies stellt in der Regel kein Problem dar:  So hat das Bundesverfassungsgericht z.B. mit seinem Urteil zum sogenannten „Computer-Grundrecht” das Grundgesetz und dessen Auslegung an die moderne Technik und ihre Erfordernisse angepasst.

Weiterhin gilt, dass wir einen noch intensiveren Blick auf Europa werfen müssen. Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich derzeit mit der Verfassungsmäßigkeit des Vertrages von Lissabon. Endergebnis fraglich.
Kritisch dazu auch Dietrich Murswiek in der Süddeutschen Zeitung: „Das Ende des Grundgesetzes”. Dort liegen die aktuellen Gefahren für das Grundgesetz. Seine aktuelle Version ist gut genug und anerkannt. Was würde eine Neufassung bedeuten? Ändern sich die Einstellungen der Menschen gegenüber der Bundesrepublik durch eine neue — sicherlich ähnlich formulierte — Verfassung?

Fraglich bleibt da letztlich, ob durch eine neue Verfassung die Identifikation der Menschen mit ihrer Bundesrepublik erhöht werden kann. Dies darf bezweifelt werden. Kritisch beäugt dies auch die Märkische Zeitung und trifft damit wohl den Nagel auf den Kopf:

Die Leute im Osten brauchen keine Symbolpolitik, sondern gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Dann fühlen sie sich auch ernst genommen.„
Quelle: Märkische Allgemeine vom 14. April 2009

Alle Leser sind im übrigen weiterhin aufgefordert abzustimmen und zu kommentieren: Zur Umfrage.


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