
Ein Haufen Euroscheine
Dieser finanzpolitische Vorstoß soll laut SZ-Informationen am kommenden Samstag als Teil des SPD-Wahlkampfprogrammes verabschiedet und dann am Folgetag von Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier in Berlin vorgestellt werden. Auch wenn offizielle SPD-Sprecher das ganze noch dementieren, scheint es als gesichert zu gelten, dass dieses Punkt im Wahlprogramm der SPD auftauchen wird.
Kaum dass diese Idee publik wurde kamen sofort die Bedenkenträger — insbesondere aus den Kreisen des derzeitigen SPD-Koalitionspartners CDU. So sei das Konzept der SPD konzeptlos (klingt wie ein Schimmel der nicht weiß ist), das ganze wäre verfassungswidrig, es würden einzelne Bevölkerungsgruppen benachteiligt, es wäre nicht zu bezahlen usw.usf.
Doch vielleicht sollte man sich das Konzept erst einmal genauer anschauen, bevor man darüber urteilt. Nach den bisher durchgesickerten Informationen soll das ganze wie folgt gestaltet werden:
Steuerpflichtige, die nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen sollen ihrem Finanzamt per Postkarte gegenüber erklären, dass Sie über keine weiteren Einkünfte verfügen. Dafür soll man dann 300,- Euro (bzw. 600,- Euro bei Verheirateten) erhalten. Diese Maßnahme betrifft also all die Steuerpflichtigen, die nicht verpflichtet sind eine Steuererkärung abzugeben.
Die Kritik — und was davon zu halten ist
Nachfolgend widme ich mich einigen Kritikpunkten dieser Maßnahme:
Keine Steuererklärung?
Viele Kritiker bemängeln, dass man ohne Steuererklärung diese Summe bekommen soll. Man könne gar nicht sicher sei, dass die Steuerpflichtigen vielleicht doch noch weitere Einkünfte beziehen.
Meiner Meinung nach ist dieser Kritikpunkt nicht wirklich vorhanden. Eine Steuererklärung ist rechtlich gesehen eine einseitige Willenserklärung, die inhaltlich darauf zielt, dass die Höhe der geforderten Steuersumme, die schließlich schon vom Bruttolohn abgezogen wurde, geändert wird. Das Nicht-Abgeben einer Steuererklärung, wie es bereits jetzt schon praktiziert wird, sagt z.B. als Willenserklärung aus, dass man mit der festgelegten Summe anscheinend einverstanden ist.
Wenn man das nicht ist, wird dies durch eine Willenserklärung dem Finanzamt mitgeteilt. Ob diese Willenserklärung nun auf dem amtlichen Mantelbogen der Steuerformulare, in der Elster-Software oder auf einer Postkarte mitgeteilt wird ist dabei grundsätzlich egal. Nur auf Bierdeckeln — da geht es nicht wirklich…
Die Befürchtung, dass eine solche „Zahlt mir 300,- Euro und ich verzichte auf eine Steuererklärung!”-Postkarte bedeuten würde, dass ggf. weitere Einkünfte nicht versteuert werden können ist meiner Meinung nach ohne Grundlage. Es wird sicherlich nicht so vorgesehen sein, dass man im Urlaub eine Ansichtskarte an das Finanzamt schickt und nach dem obligatorischen „Das Wetter ist toll, die Sonne scheint und der Strand ist schön!” noch mittels PS die 300,- Euro einfordert.
Auch auf Postkarten kann man so Aussagen wie „Hiermit erkläre ich, dass ich keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte beziehe” unterbringen.
Flickschusterei am Steuersystem
Die Kritik, dass erst anscheinend zuviel Steuern gezahlt werden und dann nachher man wieder einen Teil davon zurückbekommt — die ist auf den ersten Blick gar nicht so falsch.
Doch im Grunde genommen ist dies einfach nur ein weiterer Freibetrag. Genau wie es den Arbeitnehmerpauschbetrag, den Kinderfreibetrag oder Übungsleiterfreibetrag gibt. Dies wäre dann ein Lohnsteuerfreibetrag in Höhe von 300,- Euro.
Verfassungswidrigkeit
Natürlich ist es so, dass dieser Pauschbetrag nicht jedem Steuerpflichtigen offensteht. Hier könnte man natürlich eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes vermuten.
Aber ist es verfassungswidrig, wenn z.B. den Freibetrag für Einkünfte aus Land– und Forstwirtschaft nicht jeder Steuerpflichtige nutzen kann? Oder ist es verfassungswidrig, wenn Selbständige bestimmte Ausgaben als notwendige Werbungskosten absetzen können?
Nein, denn hier berücksichtigen die Steuergesetze unterschiedliche Aspekte. Es kann schließlich nicht alles gleich behandelt werden. Das jedoch gerade aus den Reihen von CDU/CSU/FDP eine Art „Steuersozialismus” gefordert wird, erscheint ein wenig als Treppenwitz der politischen Geschichte.
Refinanzierung
Angeblich sei dieser Lohnsteuerbonus nicht zu bezahlen.
Abgesehen davon, dass die SPD angeblich eine Börensteuer zur Refinanzierung vorschlägt, darf man eines nicht vergessen: Eine solche Pauschalregelung sorgt auch für eine Entlastung in den Finanzämtern. Gerade für solche Dinge sind solche Pauschbeträge vorgesehen. Natürlich könnten die Finanzämter auch jeden einzelnen Beleg prüfen, aber es scheint dann doch wirtschaftlicher zu sein den Arbeitnehmerpauschbetrag zu zahlen. Insofern löst sich auch dieser Kritikpunkt meiner Meinung nach auf.
Was von dem Konzept an sich zu halten ist
Grundsätzlich bin ich ja für Steuererleichterungen, gerade im niedrigen Steuerbereich, denn ich gehe davon aus, dass jeder gesparte Steuereuro zu einem gewissen Teil (wenn nicht sogar vollständig) investiert wird und somit die Kaufkraft und die Binnennachfrage stärkt. Doch auch wenn die SPD mit diesem Konzept eindeutig in die richtige Richtung zielt (im Gegensatz zu den „flat tax”-Ideen der CDU, die gerade bei Geringverdienern für höhere Belastungen führen), gibt es an diesem Konzept meiner Meinung nach einige Kritikpunkte:
Nachrechnen nötig
Da man im Voraus nicht unbedingt weiß, wieviel Steuern man ggf. durch Abgabe einer Steuererklärung zurückbekommt ist es notwendig die Steuern dennoch durchzurechnen und z.B. ein Steuerprogramm die Steuerersparnis ausrechnen zu lassen. Ergibt dies eine Rückzahlung von über 300,- Euro hat sich der Aufwand gelohnt. Ansonsten eher nicht.
Trifft es die Richtigen?
Ich persönlich halte den Gleichheitsgrundsatz hier nicht für verletzt (siehe oben) — dennoch muss man sich fragen, warum dies nur für die Steuerpflichtigen gelten soll, die nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen und keine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung haben.
Damit werden z.B. Bezieher von Kurzarbeitergeld ausgeschlossen — eine Gruppe von Steuerpflichtigen, wo es meiner Meinung nach nicht verständlich ist, dass diese den Bonus nicht bekommen sollen.
Benachteiligung der Steuerpflichtigen
Die Steuerzahler verschenken Jahr für Jahr Geld. Geld was ihnen zustehen würde, wenn sie eine Steuererklärung abgeben würde. Durch den Verzicht der Abgabe einer Steuererklärung verschenken sie unnötigerweise ihr eigenes Geld (was mich gerade daran erinnert, dass ich mich noch um meine eigene(n) Steuererklärung(en) abgeben muss…).
Wenn der Lohnsteuerbonus von 300,- Euro umgesetzt werden würde, würden wahrscheinlich noch mehr Leute auf ihr gutes Recht verzichten. Für den Finanzminister gut — für die Steuerpflichtigen eher weniger.
Alternativen?
In Gesetzentwürfen heißt es oft, dass es zum entsprechenden Regelungsvorschlag keinerlei Alternative geben würde. Was natürlich nicht korrekt ist und das gilt auch für den Lohnsteuerbonus.
Meiner Meinung nach wäre es sinnvoller, wenn man die 300,- Euro pauschal in die Lohnsteuertabellen einpflegen würde (wie es z.B. mit dem bereits oft erwähnten Arbeitnehmerpauschbetrag geschieht). Dann wäre das ganze noch einfacher und man könnte sogar auf die 45 ct Porto verzichten…
Das verwendete Bild der Euroscheine stammt von Friedrich.Kromberg, wurde dem Archiv Wikimedia Commons entnommen und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentationen.
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